Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2020 bis 10.07.2020
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein - Siebenhitz“

Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl.  hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 den Entwurf zur 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein - Siebenhitz“ mit Stand vom 20.1.2020 bestehend aus Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 2000 sowie Teil B – Textliche Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht mit Stand vom 20.1.2020 gebilligt und beschlossen, die vollständigen Planunterlagen, sämtliche vorliegenden umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (Schallgutachten / Lärmimmissionsprognose nach DIN 18005 mit Lärmminderungsplanung vom 31.07.2008; Regionaler Planungsverband Südwestsachsen 14.7.2008; Landratsamt Vogtlandkreis 31.7.2008, 7.4.2014, 5.5.2014; Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. 1.8.2008; Protokoll zum scoping Termin 5.8.2008; Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ 14.03.2014; Planungsverband Chemnitz 3.4.2014; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 08.04.2014) für die Dauer von einem Monat nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Nachbargemeinden, planberührte Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke 470a, 466a, 1013, 1014/3, 1015/3, 1015/4, 1019/1, 1019/2, 1019/3, 1020/4, 1020/6, 1020/9, 1020/10, 1020/11, 1021/3, 1021/4, 1021/5, 1022/2, 1022/3, 1022/4, 1022/6, 1022/7, 1023/1, 1023/2, 1023/4, 1023b der Gemarkung Dorfstadt.

Folgende Änderungen sind in der 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes enthalten:

-    Aktualisierung der Rechtsgrundlagen (bisheriger Stand 12/2013)

- Die 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Planblatt der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, ist seit dem 28.04.2016 rechtswirksam.

Hier ist das „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ in Bezug auf den am 06.10.2011 in Kraft getretenen Regionalplan Südwestsachsen (Sächs.ABl. Nr. 40/2011) als Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten des Regionalplanes Region Chemnitz verliert der Regionalplan Südwestsachsen seine Rechtswirksamkeit. Der Standort wird dann von seiner Vorsorgefunktion entbunden. Die Flächen im Bebauungsplan, die als Industriegebiet nach § 9 BauNVO ausgewiesen sind, werden dann nach dem Flächennutzungsplan als reguläre gewerbliche Bauflächen im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO gelten.

Dies ist im Planentwurf 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ vom Januar 2019 so berücksichtigt.

- Aktualisierung des Umweltberichtes sowie des Grünordnungsplanes. Die Änderungen beziehen sich zum einen auf die Darstellung des gültigen Regionalplans und auf das Herleiten der Ausgleichsabgabe nach der Naturschutzausgleichsverordnung (NatSchAVO).

Der Entwurf zur 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein - Siebenhitz“ mit Stand vom 20.1.2020 bestehend aus Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 2000 sowie Teil B – Textliche Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht mit Stand vom 20.1.2020 gebilligt und beschlossen, die vollständigen Planunterlagen, sämtliche vorliegenden umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (Schallgutachten / Lärmimmissionsprognose nach DIN 18005 mit Lärmminderungsplanung vom 31.07.2008; Regionaler Planungsverband Südwestsachsen 14.7.2008; Landratsamt Vogtlandkreis 31.7.2008, 7.4.2014, 5.5.2014; Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. 1.8.2008; Protokoll zum scoping Termin 5.8.2008; Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ 14.03.2014; Planungsverband Chemnitz 3.4.2014; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 08.04.2014) kann in der Zeit vom 8.6.2020 bis 10.7.2020 in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., Hauptstraße 5b, Zimmer 2.4 von jedermann eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist während folgender Zeiten möglich:

Montag                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Es sind umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes, des Grünordnungsplanes und der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Bau GB (Baugesetzbuch) und § 4 BauGB verfügbar (siehe Anlagen).

Die Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs zur 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein - Siebenhitz“ erfolgt gleichzeitig im Internet im

zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:

auf der Internetseite der Stadt Falkenstein/Vogtl. unter:

  • https://stadt-falkenstein.de

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedermann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o.g. Adresse oder während der o.g. Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o.g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Falkenstein/Vogtl., den 15.5.2020

                                                                                                M. Siegemund          

                                                                                                 Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Bernhardt

bernhardt.bauamt@stadt-falkenstein.de

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