Ortsübliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Falkenstein-Siebenhitz Nord
Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. hat in öffentlicher Sitzung am 02.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Falkenstein-Siebenhitz Nord beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1025, 1018/6, 1018/7 und 1018/13 der Gemarkung Dorfstadt sowie die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 265/1 und 265/4 der Gemarkung Oberlauterbach.
Das Gebiet wird begrenzt durch den
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan mit einer unterbrochen schwarz gebänderten Linie zeichnerisch dargestellt. Außerdem ist das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches im Plan grau markiert.
Folgende Planungsziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes angestrebt:
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 8.6.2020 bis 10.7.2020 in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., Hauptstraße 5b, Zimmer 2.4 unterrichten. Von der Öffentlichkeit können schriftliche Stellungnahmen oder Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Vogtl. abgeben werden.
Falkenstein/Vogtl., den 15.5.2020 Stadt Falkenstein
Bürgermeister
Frau Bernhardt
bernhardt.bauamt@stadt-falkenstein.de