Bebauungsplan Stadt Burgstädt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Teichstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.02.2021 bis 13.04.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.01.2021 beschlossen:

1. den Entwurf des Bebauungsplans "Teichstraße" vom 10.11.2020 zu billigen,

2. die Beteiligung der Bürger nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB und ausgewählter Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen,

3. den Beschluss hiermit nach § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan „Teichstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt die Teichstraße teilweise mit ein und umfasst das Flurstück 235/4. Ziel ist es, durch den Bebauungsplan Baurecht für zwei Einfamilienhäuser zu schaffen.

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Jürgen Krabisch

SG Bauleitplanung

Bauamt

Stadtverwaltung Burgstädt

Brühl 1, Zimmer 308

09217 Burgstädt

Tel.:   03724 / 63 -135

Fax:   03724 / 63 -139

E-Mail:    sglhochbau@stadt-burgstaedt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Bebauungsplan "Teichstraße"
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Stellungnahme Revierförster

Informationen

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