Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 13.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes „Kälbersteinblick“ mit einem Geltungsbereich von ca. 1,9 ha gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kälbersteinblick“ soll die städtebauliche Ordnung für den Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Bahnhofstraße in der Rücklage der vorhandenen Bebauung planungsrechtlich festgeschrieben werden.
Die betreffende Fläche ist im verbindlich vorliegenden Flächennutzungsplan als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung des Baurechts für neue attraktive Eigenheimgrundstücke in der Gemeinde Sohland a. d. Spree. Mit der Überplanung werden ca. 20 - 22 neue Bauplätze geschaffen.
Im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung wurden bereits im Dezember 2016 drei Bebauungsvarianten erarbeitet und damit insbesondere untersucht, welche Erschließungsvariante für die angestrebten Grundstücksgrößen von durchschnittlich ca. 750 m² die günstigste sein sollte. Als Vorzugsvariante für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes hat sich die Gemeinde für die Erschließung des Standortes über eine neu zu schaffende Ringstraße, die alle Baugrundstücke direkt erschließt, entschieden.
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Bei diesem zweistufigen Verfahren wird zunächst einmal ein Vorentwurf erarbeitet, der als Grundlage für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dient und danach wird ein Entwurf für das förmliche Verfahren einschließlich der erforderlichen Umweltprüfung erstellt.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird die langfristig geplante städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Sohland a. d. Spree auf dem Gebiet der Wohnbauflächenentwicklung planmäßig fortgeführt. Bereits mit dem Abschluss der vorbereitenden Bauleitplanung im Jahr 2002 war diese Fläche als künftiges Wohnbauflächenpotenzial ausgewiesen worden. Mittlerweile befinden sich fast alle Flurstücksteile im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Eigentum der Gemeinde Sohland a. d. Spree, so dass einer erfolgreichen Umsetzung der Planung keine Hinderungsgründe entgegen stehen.
Herr Hultsch, Leiter Bürger- und Bauamt der Gemeinde Sohland a.d. Spree