Veranstaltung Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Arbeit

Terminverschiebung - 3. Sächsische Betriebs- und Personalrätekonferenz

  • Status Beendet
  • Termin 12.11.2020 08:30 Uhr
  • Teilnehmer 100 Teilnehmer
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Terminverschiebung »3. Sächsische Betriebs- und Personalrätekonferenz«

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat sich aufgrund der aktuellen COVID-19 Infektionszahlen und der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens dazu entschlossen, die 3. Betriebs- und Personalrätekonferenz auf das kommende Jahr zu verschieben. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht, sehen uns aber in einer Vorbildfunktion und wollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keinem unnötigen Risiko aussetzen.

Sobald ein neuer Termin feststeht, wird dieser auf den entsprechenden Internetplattformen bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre aktuelle Anmeldung verfällt und Sie sich für die folgende Veranstaltung erneut registrieren müssen.

Wir freuen uns, mit Ihnen im kommenden Jahr die wichtigen Themen der  Betriebs- und Personalrätekonferenz zu diskutieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

»Wie können Betriebs- und Personalräte eine erfolgreiche Transformation mitgestalten?«

Digitalisierung und Klimaschutz sind auch in Sachsen wichtige Treiber der wirtschaftlichen Transformation. Im Zuge der Pandemie ist das wirtschaftliche Umfeld schwieriger und riskanter geworden. Das gilt besonders für Branchen, die bereits vor Corona vor einem Umbruch standen, wie etwa die Automobilwirtschaft.

Die umfassenden Maßnahmenpakete von Bund und Ländern stützen die Konjunktur und den Arbeitsmarkt, insbesondere durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit. Dennoch sind Arbeitsplätze bedroht oder gehen verloren. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus der Wirtschaft drängender. Angesichts des weltweiten Bedarfs an energie- und ressourcenschonenden Lösungen ergeben sich daraus auch große wirtschaftlichen Potenziale.  

In vielen Betrieben stehen deshalb gleichzeitig Krisenbewältigung und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und -modelle auf der Tagesordnung. Vorrangiges politisches Ziel ist es, bestehende Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigung zu schaffen.

Es gilt, die mit der Krise auch verbundenen Chancen zu nutzen, etwa durch neue Formen der Arbeitsgestaltung. So gibt es einen Schub bei der Anwendung digitaler Arbeitsmittel. Mobil vernetztes arbeiten und Home Office eröffnen Möglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung können (und müssen) möglichst schnell gehoben, die gewonnenen Praxiserfahrungen nutzbar gemacht werden. Dabei dürfen die Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben, etwa durch Leistungsverdichtung und eine Entgrenzung der Arbeit.

Die Krise hat exemplarisch gezeigt, wie wichtig ein leistungsfähiger attraktiver öffentlicher Dienst für eine funktionierende Wirtschaft und Gemeinwesen ist. Dazu muss der Öffentliche Dienst auch Beschäftigte attraktiv sein und Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen. 

Von der Transformation besonders betroffene Branchen und Betriebe müssen beim Übergang in neue Beschäftigungsmöglichkeiten unterstützt werden. Besonders wichtig ist es, die Fachkräfte in den Unternehmen zu halten und für neue Aufgaben zu qualifizieren. Bei der anstehenden Umgestaltung der Arbeitswelt kommt der Qualifizierung der Beschäftigten deshalb eine zentrale Rolle zu.

Die tiefgreifenden und vielfältigen Veränderungen stellen auch die Beschäftigten und deren Vertreterinnen und Vertreter in den Betriebs- und Personalräten vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ergeben sich Gestaltungsansätze für die Mitbestimmung im Sinne guter Arbeit.  Die Unternehmen tun wiederum gut daran, Wissen, Engagement und Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen für die Transformation zu nutzen.

Die Konferenz soll Betriebs- und Personalräte dabei unterstützen, die Veränderungen in ihren Betrieben und Behörden auch aus Arbeitnehmersicht erfolgreich mitzugestalten. 

Die Konferenz ist als Schulungs- und Bildungsveranstaltung für Betriebsräte und Personalräte (gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG und § 47 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG) anerkannt.

Veranstaltungstermin
Donnerstag 12.11.2020 08:30 - 17:30 Uhr
Veranstaltungsort
Conference Center Dresden Airport
Flughafenstraße, 01109 Dresden

Kontaktperson

Agentur Seidel GmbH
Tanja Rödel
Tel.: +49 351 810 65 60
E-Mail: tanja.roedel@agentur-seidel.com

Teilnahmebedingungen

<<Geltendes Hygienekonzept zur Veranstaltung>>

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben wir für die diesjährige Ausgabe der »3. Sächsische Betriebs- und Personalrätekonferenz« besondere Schutz- und Hygieneregeln erstellt, um allen Ausstellern und Besuchern am 12. November 2020 einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Wir bitten Sie ganz herzlich, sich in unser aller Interesse an die am Veranstaltungstag geltenden Maßnahmen zu halten.

Das Hygienekonzept in seiner jeweils aktuellen Fassung gilt für alle Teilnehmer und Mitwirkenden der Veranstaltung und dient dem Schutz aller, einschließlich der Besucher der Veranstaltung.

Eingangsbereich/Registrierung

  • Beim Betreten des Flughafen-Gebäudes und in allen öffentlichen Bereichen ist eine Mund-Nasenbedeckung Pflicht.
  • Desinfektionsspender stehen an den Zugängen zum Terminal und an den Treppenaufgängen, Aufzügen, am Empfangstresen und in den Toiletten bereit.
  • Wer sich krank fühlt, erkältet ist oder Magen-Darm-Erkrankungen hat, bitten wir vom Besuch der Veranstaltung abzusehen.
  • Vermeiden Sie bitte Warteschlangen bei der Registrierung. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen soll sichergestellt werden. Ist das nicht möglich, sind Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.
  • Aus hygienischen Gründen steht Ihnen die Garderoben zur selbstständigen Nutzung zur Verfügung. Der Weg vom Parkhaus zum Terminal ist überdacht. 

Veranstaltungsbereich

  • Im gesamten Veranstaltungsbereich werden die Gäste auf die geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen über informiert.
  • Lächeln statt Hände schütteln – Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
  • Wir bitten Sie die Husten- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Eine eigenmächtige Bestuhlungsänderung ist untersagt.
  • Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt für Gäste bis zum Platz nur bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 Metern. 
  • Das Cateringprocedere basiert auf den aktuellen Richtlinien der Corona Hygieneschutzkonzeption der DEHOGA.

Sanitäranlagen

  • Es stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Handtuchspender mit Papiertüchern zur Verfügung.
  • Regelmäßige Reinigungszyklen werden entsprechend der Personenzahl und Aufenthaltsdauer festgelegt.
  • Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten werden im 3-Stunden Rhythmus gereinigt und desinfiziert.
  • Es hängen Hinweisschilder zur Einhaltung der Hygienevorschriften aus.

Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 25. August 2020 gültig vom 1. September bis 2. November 2020.

Vor Ort ist das Konzept zur Vorlage und Einsicht am Empfangstresen der Veranstaltung hinterlegt.

<<Reisekosten>>

Parken im Parkhaus am Veranstaltungstag ist zu Sonderkonditionen in Höhe von 5,00 EUR/Tag möglich. Wir empfehlen Ihnen die problemlose Anreise mit dem ÖPNV. Reisekosten werden nicht übernommen.

<<Hinweis zu Bild- und Tonaufnahmen>>

Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.smwa.sachsen.de, auf Social-Media-Kanälen der Sächsischen Staatsregierung (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, am Veranstaltungstag vor Ort unter Angabe von Gründen gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Hierfür folgende Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutzgrundverordnung:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie Dauer der Speicherung

Das SMWA erhebt und verarbeitet persönliche Identifikations- und Kommunikationsangaben, (zum Beispiel Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, ggf. Titel, Organisation und Position)

a) zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben sowie zu Dokumentationszwecken für diese Veranstaltung. Hierzu gehört u. a., dass die Namen und Institutionen der Teilnehmenden in eine Liste aufgenommen werden, die Bestandteil der Tagungsunterlagen ist, sowie dass alle Teilnehmenden ein Namensschild erhalten. Zudem erhalten Sie eine E-Mail, in der wir Sie um Feedback zur Veranstaltung bitten.

b) soweit mit Ihrer Einwilligung erhoben) um Sie über zukünftige Digitalisierungsveranstaltungen durch das SMWA sowie durch von ihm beauftragte Einrichtungen und Partner zu informieren (max. fünf Einladungen pro Jahr).

Ihre Daten zu Buchstabe a) werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO aufgrund der Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erhoben und nur solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Veranstaltung und im Rahmen der üblichen Anforderungen an die Datenspeicherung von Verwaltungsvorgängen erforderlich ist.

Ihre Daten zu Buchstabe b) werden aufgrund Ihrer Einwilligung bei Anmeldung zur Veranstaltung erhoben und solange verarbeitet, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen (siehe 3).

Widerrufsrecht bei Einwilligung/Verantwortlicher sowie weitere Betroffenenrechte

Sie können Ihre Einwilligung unter 1b) in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Verantwortlichen:

SMWA, Referat 41
Postfach 100329, 01073 Dresden
Tel.: +49 351 564 – 0 / Fax: +49 351 564 - 8068
E-Mail: sachsen-digital@smwa.sachsen.de

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen Widerruf nicht berührt.

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen weiterhin folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft  über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:

Datenschutzbeauftragte/r des SMWA
Postfach 100329, 01073 Dresden
Tel.: +49 351 564 – 0 / Fax: +49 351 564 – 80 68
E-Mail: datenschutzbeauftragte@smwa.sachsen.de

Für  Beschwerden wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhardt-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Tel.: +49 351 493-5401 / Fax: +49 351 493-5490
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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