Verfahren Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Verkehr und Mobilität

Mobilität für Sachsen - Beschluss Landesverkehrsplan 2030

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2019 bis 20.09.2019
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LVP 2030

Die Sächsische Staatsregierung hat am 15. Januar 2019 den Entwurf des Landesverkehrsplans Sachsen 2030 (LVP Sachsen 2030) für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen Stellen frei gegeben.

Bei der Aufstellung des Landesverkehrsplans ist nach § 4a Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Nach § 4a Absatz 1 SächsUVPG in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist der Entwurf des Landesverkehrsplans Sachsen 2030 einschließlich des dazu erstellten Umweltberichts für einen angemessenen Zeitraum öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des LVP Sachsen 2030 einschließlich Umweltbericht wurde gemäß § 42 Absatz 2 UVPG in der Zeit vom 21. Februar bis einschließlich 21. März 2019 veröffentlicht.

In seiner Sitzung am 25. Juni 2019 hat das sächsische Kabinett den Landesverkehrsplan 2030 (LVP Sachsen 2030) beschlossen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Auslegung des Beschlusses zum Landesverkehrsplan Sachsen 2030.

Kontaktperson

Herausgeber und Redaktion:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Abteilung 6 / Projektgruppe Landesverkehrsplan Sachsen 2030

Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden

Kontakt:

Geschäftsstelle Landesverkehrsplan Sachsen 2030

E-Mail: lvp2030@smwa.sachsen.de

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