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Die Zukunftsperspektiven des Freistaates werden maßgeblich durch eine solide und langfristig tragfähige Finanzpolitik bestimmt. Als übergreifende Funktion setzt die Finanzpolitik einen Rahmen für das politische Handeln und kann als Anreiz oder als Hemmnis in den einzelnen Handlungsfeldern wirken.
Mit der Aufnahme der Schuldenregel ins Grundgesetz und in die Sächsische Verfassung ist der generelle Verzicht auf schuldenfinanzierte Ausgaben oberstes Gebot, um die Schuldenlast nicht auf künftige Generationen zu verlagern. Die sächsische Finanzpolitik muss sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens orientieren und Sorge dafür tragen, Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine zukunftsorientierte Investitions- und Innovationspolitik handlungsfähig und gestaltend umsetzen zu können. Dafür sind Rahmenbedingungen und Prioritäten kontinuierlich zu evaluieren. Aufgrund der hohen Abhängigkeit des Landeshaushaltes von Drittmitteln, seien es EU-Mittel oder Bundeszuweisungen, und der nahezu nicht vorhandenen Steuerautonomie, unterliegt der Freistaat Sachsen allerdings Beschränkungen in Bezug auf die Schwerpunktsetzung im Haushalt als auch in Bezug auf die Wahl der finanzpolitischen Instrumente.
Schwerpunkte des Handlungsfeldes:
a) Solide Finanzpolitik
b) Verdeckte Staatsverschuldung (insb. Pensionsverpflichtungen)
c) Öffentliche Investitionstätigkeit (Land und Kommunen)
d) Kommunale Finanzen
Das Handlungsfeld 2 „Finanzpolitik“ soll insbesondere zur Umsetzung folgender globaler Nachhaltigkeitsziele (SDGs) beitragen:
Leitfragen:
Die Kommunen sollen (wie geplant) die Banken, mit denen sie zusammenarbeiten nach Nachhaltigkeitskriterien auswählen. Dabei sollten aber nicht nur (aber auch) 'Greenwashing-Maßnahmen', die üblicherweise in den Nachhaltigkeitsberichten stehen berücksichtigt werden, sondern die operativen und strategischen Aktivitäten der Banken. Sie erwähnen das Ziel 'solide Finanzpolitik', dafür ist systemische Stabilität eine Voraussetzung und sie ist seit spätestens 2006 weltweit nicht mehr gegeben. Das kann zwar natürlich keine einzelne Kommune alleine ändern. Aber wenn man den Beitrag, den jede Bank zum systemisches Risiko beiträgt (und um das zu messen gibt es Modelle bzw. es gibt Berichte zu 'systemisch-relevante Banken') als Kriterium mitberücksichtigt - und d.h., dass geringeres Risiko besser ist als höher - käme man schon der Sache näher. Da würden zB Deutsche Bank & Commerzbank (obwohl letzteres nur ein Jahr in der obersten Prioritätsliste drin waren - https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_global_systemrelevanter_Banken#cite_note-FSB2012-4) gleich raus fallen. Insgesamt tut man was für UN SDG #10 (weniger Ungleichheit), wenn man den mächtigsten Banken eben nicht unterstützt.
Nötig ist eine Überprüfung der Geldanlagen nach Nachhaltigkeitskriterien. Divestment ist eine wichtige Maßnahme, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Außerdem kann die Etablierung und Förderung von Regionalwährungen dazu beitragen, die Wirtschaft vor Ort zu stärken und ökonomische Prozesse besser zu verstehen.