Umfrage Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Auftaktveranstaltung zur Novellierung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.07.2022 bis 04.09.2022
  • Teilnehmer 19 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Im Freistaat Sachsen leben über 180 unterschiedliche Nationalitäten zusammen. Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte betrug 2021 ca. 6 % und war damit doppelt so hoch wie noch im Jahr 2014. Demzufolge ist Sachsen kulturell, religiös und sprachlich ein wenig vielfältiger geworden. Durch diese Entwicklung der letzten Jahre hat sich auch das Wesen der Integrationsarbeit im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2015 deutlich verändert.


Dank der Einführung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ war eine relativ schnelle und umfangreiche Hilfe für u.a. syrische Geflüchtete möglich. Seitdem konnten viele regionale und überregionale Unterstützungsnetzwerke aufgebaut werden. Zu dieser Zeit sind viele Projekte für Menschen mit Einwanderungsgeschichte initiiert und umgesetzt worden. Die erste Phase nach der Einführung der Richtlinie war von der Etablierung von Unterstützungs-, Informations- und Beratungsprojekten geprägt. Die zweite Phase, in der wir uns gerade befinden, zielt auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ab. Nun lässt sich beobachten, dass Menschen, die im Jahr 2015 Zielgruppe der Integrationsprojekte waren, heute zunehmend Projektinitiatoren und Projektträger der Richtlinie „Integrativen Maßnahmen“ sind. Dieses zeigt, dass die Empowermentarbeit und Förderung des partizipativen Ansatzes ihre Wirkung entfalten.


Zusätzlich verändern sich die Rahmenbedingungen für diese Richtlinie, bzw. für die Förderung allgemein. Die Empfehlungen der Förderkommission II vom Mai 2022 werden mit Sicherheit einen Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ haben. Auch die Veränderungen auf der Bundesebene und vieles mehr müssen mitbetrachtet werden.


Seit dem Jahr der Richtlinieneinführung sind mehrere Änderungen vorgenommen worden. Diese hatten bis dato jedoch keinen grundlegenden Charakter. Nun möchte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt diese Richtlinie grundsätzlich aktualisieren und verändern. Der Wunsch der Staatsregierung ist es, den angedachten Novellierungsprozess unter Beteiligung und Einbezug zivilgesellschaftlicher Akteure mit der Auftaktveranstaltung zu starten.  

Fazit

Der aktuelle Novellierungsprozess der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ (RL IM) ist am 15. Juli 2022 mit einer Auftaktveranstaltung unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure eröffnet worden. Anschließend konnten potenzielle Antragsteller und Träger der IM-Projekte bis zum 4. September 2022 ihre Rückmeldung zur Novellierung der RL IM an das federführende Referat richten.

Die eingegangenen Rückmeldungen hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgewertet und die Ergebnisse im Rahmen des Verbändegesprächs am 29. September dargestellt. Die beiliegende Präsentation (zu finden oben links unter "Gegenstände") beinhaltet Überlegungen zur Novellierung mit Stand Ende September.

Die RL IM trat das erste Mal am 4. September 2015 mit zweit Richtlinienteilen (Teil 1 und Teil 2) in Kraft. Mittelweile verfügt sie über fünf Teile. Die RL ist in den letzten sieben Jahren zwar gewachsen und passte sich grundsätzlich an die Bedarfe der Integrationsarbeit an, jedoch ist nie im vollen Umfang novelliert worden. Aus diesem Grund soll sie nun einer grundlegenden Novellierung unterzogen werden, die neusten Entwicklungen in der sächsischen Integrationsarbeit und die neusten Erkenntnisse der Förderpolitik berücksichtigen. Mit der Neufassung der RL wird der Schwerpunkt auf die nachhaltige gesellschaftliche Wirkung des Programmes und der einzelnen Projekte gelegt.

An potenzielle Antragsteller und Träger: Solange die novellierte Richtlinie nicht in Kraft getreten ist, gilt die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ vom 10. März 2020 (SächsABl. S. 259). Die im Rahmen des Novellierungsprozesses vorgestellten Ideen und Überlegungen sind nur ein Arbeitsstand. Diese haben keine Auswirkungen auf die derzeitig laufenden und vor Beantragung stehenden Projekte.

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

Kontaktperson

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung 6

Referat 63 - Demokratieförderung

Frau Knippschild

Albertstraße 10 

01097 Dresden

Datenschutzerklärung

Datenerhebung und Datenverarbeitung im Zuge der Veranstaltung

Um Ihr Feedback bearbeiten zu können, erheben und verarbeiten wir aufgrund Ihrer bei der Beteiligung abgegebenen Einwilligungserklärung folgende Ihrer Daten:

Pflichtfelder:            Nutzername, Institution/Organisation/Verein, E-Mail-Adresse

Um die Rückmeldungen innerhalb des Beteiligungsprozesses bearbeiten zu können, erheben und verarbeiten wir aufgrund Ihrer bei der Beteiligung abgegebenen Einwilligungserklärung folgende Ihrer Daten:

Optionale Felder:    Ihre Antworten auf die im Fragebogen hinterlegten Fragen

Um sich beteiligen zu können, müssen Sie unseren datenschutzrechtlichen Hinweis akzeptieren. Nach Ihrer Beteiligung sammeln und speichern wir die Daten im Beteiligungsportal zur weiteren Verarbeitung sowie zum Export auf unsere lokale Datenbank.

Wir verwenden Ihre Daten zur Aufnahme Ihrer Rückmeldungen sowie gegebenenfalls der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit vollständig oder in Teilen zu widersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an integrativemassnahmen@sms.sachsen.de senden. Anschließend werden wir die Zusendung weiterer Informationen unverzüglich beenden und Ihre Daten werden gelöscht. In diesem Fall können wir unter Umständen Ihr Feedback nicht mehr beantworten.

Die allgemeine Datenschutzinformation des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie auf folgender Website sms.sachsen.de/datenschutz .

Datenschutzbeauftragter des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Dr. Dirk Belling

E-Mail:   dsb@sms.sachsen.de

Telefon: 0351 564-56322

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Datenschutzseite von sachsen.de.

Gegenstände

Übersicht
  • Präsentation Verbändegespräch

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.