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Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

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§ 11 Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 11 Sächsischer Landesbeirat für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen

(1) Beim Beauftragten/bei der Beauftragten wird ein Sächsischer Landesbeirat für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLIB) eingerichtet. Er

  1. berät und unterstützt die/den Landesbeauftragte/-n für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen wesentlichen Fragen, die die Belange behinderter Menschen berühren, und
  2. unterstützt die Sächsische Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik auf Landesebene.

(2) Der SLIB muss durch seine Mitglieder die Menschen mit Behinderung in ihrer Gesamtheit auf Landesebene repräsentieren. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten. Dem SLIB gehören 19 Mitglieder sowie die Beauftragte/der Beauftragte und ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz als beratende Mitglieder an. Die Mitglieder werden jeweils zwei Jahre nach der Berufung der Beauftragten/des Beauftragten für die Dauer von in der Regel fünf Jahren vom Ministerpräsidenten berufen. Die Geschäfte des SLIB werden durch eine Geschäftsstelle beim Landesbeauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen geführt. Der Freistaat Sachsen trägt auch die angemessenen Ausgaben des SLIB. Das Nähere über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Landesbeirates sowie die Aufwandsentschädigung für seine Mitglieder regelt eine Verwaltungsvorschrift.

(3) Der SLIB gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen über die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Sitzungen, über die Bildung von Arbeitsgruppen und über die Beteiligung weiterer sachverständiger Personen zu treffen.

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Kommentar

Die weitere Anbindung des neuen SLIB beim Beauftragten macht weiterhin Sinn. Eine Ausweitung der Mitglieder im SLIB über die Klientel der unmittelbar Betroffenen hinaus, wie vom Kommentar jo_mue angeregt, finde ich nicht gut. Damit besteht die Gefahr, dass kommerzielle Interessen von "Gesundheits-/Pflege-/Behindertenunternehmen" zu sehr Einfluss nehmen. Die Vertreter im SLIB sollten tatsächlich aus den jeweiligen Betroffenenverbänden kommen. Inwieweit dem SLIB eine "Expertenkommission" als beratendes Gremium zur Seite gestellt wird, darüber lässt sich diskutieren. Für die Behindertenverbände sehe ich auch in Zukunft eine große Notwendigkeit - digitale Medien bieten eine gute und moderne Basis der Informationsgewinnung und der gegenseitigen Kommunikation, ersetzen aber keineswegs die klassische verbandsgebundene Behindertenarbeit

SLB im neuen Gewand??

Der SLIB ist der alte SLB, nur mit einer neuen Anbindung und einer erweiterten Beratungsbefugnis auf die Landesebenen innerhalb der Regierung. Das ist mir zu wenig. Außenwirkung und Einflussnahme auf weiterführende Themen sind auch hier wieder nicht gegeben. Ja, was wünsche ich mir von einem Behindertenbeirat? Mitglieder sollten als Experten in eigener Sache bei allen Planungen und Umsetzungen, die sie betreffen, gehört und beteiligt werden. Das wollte man schon immer! In einen Beirat muss es für seine Mitglieder klare Regeln geben. Also welche Pflichten, Rechte und Befugnisse die Mitglieder haben und wie sie diese in der Öffentlichkeit vertreten können. In einem Beirat wünschen ich mir ein breites Spektrum aus Vertretern der Behindertenselbsthilfe, der Behindertenselbstvertretung, der professionellen Arbeit mit behinderten Menschen, der Wirtschaft und der Wissenschaft aber auch einzelner Experten in eigener Sache ohne Verbandsanbindung. Das könnte spannend werden! Es ist Konsens, dass in die Planungs- und Umsetzungsprozesse abgestimmte Interessenlagen aller Behindertengruppen eingebracht werden müssen. Das muss man garantieren und dabei aufpassen, für politische Entscheidungen nicht als Alibi-Beteiligung herzuhalten. Eine Anbindung des Beirates an die Struktur des sächsischen Behindertenbeauftragten halte ich nicht für sinnvoll. Eine gewisse Unabhängigkeit ist wichtig und muss garantiert werden.

Expertenkommission statt Beirat

Möglicherweise braucht es gar keinen Beirat für Inklusion auf Landesebene! Landesverbände verlieren immer mehr an Bedeutung. Dies ist ein Trend, den ich nicht nur in Sachsen beobachte. Auf Landesebene über Verbände politisch zu arbeiten ist eher mühsam. Eine konkrete Arbeit für und mit behinderten Menschen ist in Kommunen wirksamer und erfolgsversprechender. Inklusion wird vor Ort gestaltet und nicht in irgendwelchen Landesvorschriften. Land sowie Bund können maximal die Grundlage für eine Projektfinanzierung geben und in etwa die Richtung bestimmen. Mein Vorschlag: Auf Landesebene eine Expertenkommission für Inklusion einrichten. Deren Aufgaben könnten sein: - Probleme analysieren - Konzepte entwickeln - eventuell Alternativen suchen - Kontrolle über Beschlüsse. Für die Meinungsbildung und Mitwirkung im Inklusions-Prozess muss es andere Mechanismen geben. Dabei kann ich mir vorstellen, dass dies online geschieht. Über Social Media Netzwerke (wie z.B. WhatsApp, Facebook, Twitter oder Google+) werden heute mehr behinderte Menschen erreicht, als über Verbände. In der Entwicklung sind z.B. auch ganz bestimmte APPs der Bürgerbeteiligung, welche Wissen vermitteln, Entscheidungshilfen liefern und Diskussionen anregen. So stelle ich mir u.a. Partizipation in nächster Zeit vor. Ich will nicht orakeln, aber dies wird bestimmt in zwei bis drei Jahren möglich sein.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

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