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Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

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§ 12 Besuchskommissionen

(1) Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz beruft im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen unabhängige Kommissionen, die in der Regel unangemeldet Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und diesen angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche sowie Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Außenwohngruppen besuchen. Die Kommissionen überprüfen, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist. Die Einrichtungen sind verpflichtet, die Kommissionen zu unterstützen und ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt. Den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern ist Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.

(2) Jede Kommission legt spätestens zwei Monate nach dem Besuch einer Einrichtung dem Träger und dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz einen Bericht vor. Personenbezogene Daten dürfen dabei nur in anonymisierter Form übermittelt werden. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode zusammenfassend über die Ergebnisse der Arbeit der Kommissionen.

(3) Die Aufsichtspflichten und Befugnisse der zuständigen Behörden sowie das Recht der Betroffenen, andere Instanzen anzurufen, bleiben unberührt.

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Besuchskommissionen eher kritisch

Die gewünschten Effekte und die Kontrollmöglichkeiten von Besuchskommissionen sehe ich sehr kritisch. Soweit ich das einschätzen kann, werden in den wenigen Stunden der Besuche kaum Mängel aufgedeckt. Eventuell kann das SMS berichten, wie viele Mängel bei wie vielen Besuchen aufgedeckt wurden. Gerade in den WfbM’s ist der Arbeitsablauf und die Arbeitsbedingungen kaum einzuschätzen. Mir wurde im Vertrauen berichtet, dass sehr oft Personalschüssel nicht eingehalten werden. Dies hat sicher unterschiedliche Ursachen, aber es geht immer auf Kosten der behinderten Beschäftigten. Ich habe jetzt auch keinen konkreten Vorschlag, wie die Besuchskommissionsarbeit verändert und effektiver werden könnte. Als die Kommissionen vor 15 Jahren eingerichtet wurden, konnte ich dies noch begrüßen. Eine unabhängige und unangekündigte Kontrolle sollte Bewohner und Werkstadtbeschäftigte vor der Dominanz der Einrichtungsträger schützen und ihnen mehr Selbstbestimmung garantieren. Heute sehe ich kaum Erfolge in dieser Richtung. Wird in einem Heim oder einer Werkstatt gute Arbeit gemacht, so ist das meist dem Engagement einzelner Personen zu verdanken.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

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