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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

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§ 11b Förderung der Partizipation

neuer Paragraph, bisher nicht vorhanden

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen anerkannter Verbände im Sinne des § 9 und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten. Das Nähere regelt eine Förderrichtlinie der Sächsischen Staatsregierung.

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Passus "im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel" streichen.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

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