Startseite der Beteiligung
Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

Inhaltsverzeichnis

  • Kommentierbarer Entwurf
9 von 28

§ 5 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen

(1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.

(2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt.

(3) Menschen mit einer Hörbehinderung (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen) und Menschen mit einer Sprachbehinderung haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden. Soweit sie sich nicht in Deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden verständigen, haben sie nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.

9 von 28

1 Beitrag

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen
Magdalena Stenzel

Gebärdensprache für alle Lebensbereiche anerkennen!

§5 trennt und erkennt Gebärdensprache und LBG an! Aber: Leider hat sich diese anerkennende Formulierung der Gebärdensprache noch nicht durchgesetzt! Viele zweifeln -trotz dieses Passuns und der UN BRK - nach wie vor an, dass DGS eine vollwertige Sprache sei. Daher ein wichtiger ergänzender Vorschlag: (1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache und für alle Bereiche des Lebens anerkannt.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Kommentierbarer Entwurf

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.