Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2017 bis 28.02.2018
  • Beiträge 95 Beiträge
  • Kommentare 12 Kommentare
  • Bewertungen 267 Bewertungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Logo mit Symbolbild

Warum ein Sächsisches Inklusionsgesetz?

Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte im Koalitionsvertrag zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK bekräftigt dieses Vorhaben.

Es ist dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern eine der ihm obliegenden Kernaufgaben, sich stetig für die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einzusetzen. Mit dem vorliegenden Papier möchte der Beauftragte daher erste Überlegungen als Ausgangspunkt für die Schaffung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes zur Diskussion stellen und einen Prozess anstoßen.

Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielfältig, so wie die Menschen, die in ihm leben, lernen, wohnen und arbeiten. Sie alle sollen sich hier wohlfühlen, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten. Daher lädt der Beauftragte alle ein, ihm Ihre Ansichten und Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Sagen Sie ihm, was aus Ihrer Sicht in einem Inklusionsgesetz enthalten sein muss. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit für seinen Entwurf und kommentieren Sie ihn. Ihre Antworten helfen, die Teilhabemöglichkeiten für alle im Freistaat Sachsen zu verbessern und eine Inklusionsstrategie für Sachsen zu entwickeln, die Ihre Bedürfnisse im Blick hat und damit auch Ihre persönliche Lebensqualität erhöht. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgesetz handelt und nicht um einen Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung selbst!

Fazit

Sehr geehrte Beitragsschreiberin,
sehr geehrter Beitragsschreiber,

in der knapp dreimonatigen Online-Beteiligungsphase zu meinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz sind unter Ihrer Beteiligung 95 Beiträge, 12 Kommentare und 282 Bewertungen eingegangen. Dazu kommen 10 weitere Stellungnahmen, die mich per Post bzw. E-Mail erreicht haben. Über diese Resonanz freue ich mich sehr.

Auch wenn ich Ihnen wegen der Vielzahl der Beiträge nicht individuell antworten kann, so sage ich auf diesem Wege DANKE für die wertvollen Hinweise. Die Inhalte der Beiträge zeigen einmal mehr, dass Menschen mit Behinderungen Experten in eigener Sache sind.

Alle Beiträge werden hier sorgfältig ausgewertet. Sie fließen entweder direkt in die Fortschreibung meiner Überlegungen ein oder werden im Rahmen meiner Beratungstätigkeit gegenüber der Sächsischen Staatsregierung anderweitig verfolgt, soweit dies zielführender erscheint. Auch eher allgemein gehaltene Beiträge und Erfahrungsberichte stellen für mich eine wichtige Erkenntnisquelle dar und helfen mir, meinem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Bringen Sie sich also bitte auch weiterhin kräftig mit Ihren Ideen ein. Diese sind wichtig!

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pöhler

47 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Bearbeitungszeiten KSV und andere Kostenträger

Ich arbeite schon viele Jahre mit von Behinderung und Pflege betroffenen Menschen und mir sind immer wieder die viel zu langen Bearbeitungszeiten beim KSV oder anderen Kostenträgern aufgefallen. In Flöha ist eine Wohngruppe für magersüchtige junge Frauen von der Diakonie geschlossen worden, weil sie nicht Monate bis über ein Jahr in Vorleistung gehen konnten. Genauso kenne ich das von Pflegefällen im Wachkoma, die Sozialfälle sind. Da müssen die Einrichtungen auch teilweise ein Jahr die Kosten tragen, bis sie die erstattet bekommen und der Antrag genehmigt wird. Meine Leistung als Musiktherapeutin kann so lange aus dem Sozial-Taschengeld der Betroffenen nicht gegeben werden, weil ich als kleine Selbständige nicht in der Lage bin, ein Jahr ohne Bezahlung zu arbeiten bis dann endlich vom KSV die Kostenzusage kommt. Hier wäre vielen Betroffenen schon geholfen, wenn erstmal die bestehenden Gesetze erfüllt werden und die Menschen innerhalb kurzer Zeit die Ihnen per Gesetzt zustehenden Leistungen zur Teilhabe am Leben oder an der Gesellschaft bekommen würden. Auch habe ich Praktiken erlebt, wo einfach per Anruf eine Absage für einen Antrag erteilt wird und die Betroffenen ohne ein Schriftstück keinen Widerspruch formulieren können und sich damit abfinden sollen. Das ist sicher nicht im Sinne der Inklusion, dass die Betroffenen schon im Zuge von Widerspruch und Klage um die per Gesetz Ihnen eigentlich zugedachten Leistungen zum Nachteilsausgleich kämpfen müssen. Das wäre erstmal schon hilfreich bevor man über verbesserte barrierefreie Architektur, Toiletten für alle (nicht Frauen/Männer/Behinderte, sondern Toiletten, die immer für Behinderte und Nichtbehinderte nutzbar sind) oder die Inklusion in den Schulen nachdenkt. In den Schulen braucht es viel mehr Personal für die Inklusion! Ich habe derzeit einen 11-jährigen Schüler, der als Schwerstbehinderter nicht zur Schule gehen kann, weil kein Einzelfallhelfer für ihn zur Verfügung steht und die Schule kein Personal hat, um ihn bedürfnisgerecht zu betreuen. Und das obwohl es eine Schulpflicht gibt! Aber ist kein Personal da, dann fällt halt die Schule aus. Das ist das ganze Gegenteil von Inklusion! Die behinderten Menschen kriegen dann eben nicht, was Ihnen zustehen sollte. Sofern es nötig ist, kann ich gern konkretere Hinweise geben. Das sind alles keine ausgedachten Fälle. Praxis Musik Klang Gespräch, Chemnitz, www.musik-klang-gespräch.de , Tel: 0371-27347710

Sprecherrat der Werkstatträte

Überlegungen zur Besuchskommission

Lange Jahre arbeiten auch Beschäftigte aus WfbM in der Besuchskommission mit. Sie haben einen anderen Blickwinkel auf die besuchten Einrichtungen und bereichern damit den Besuch und anschließenden Bericht. Seit 01.01.2018 können auch Andere Anbieter eine vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigung anbieten, wie dies Werkstätten tun. Auch diese Anderen Anbieter sollten in die Zuständigkeit der Besuchskommission fallen. Um auch hier zu überprüfen, wie die Arbeitbedingungen und die Zufriedenheit der Beschäftigten sind. Generell empfehlen wir den Besuchern ihre Gespräche und Rundgänge ausschließlich im Beisein der Interessenvertreter in WfbM vorzunehmen. Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte sollten unbedingt einbezogen werden und sich ggf. auch im Einzelgespräch äußern dürfen.

Sprecherrat der Werkstatträte

Barrierefreie Kommunikation

Als Vertreter der rund 16 800 Beschäftigten in WfbM begrüßen wir die Neuschaffung des § 8a Verständlichkeit und Leichte Sprache. Die vermehrte Verwendung von Leichter Sprache ist wichtig und richtig - nicht nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie sollte ganz selbstverständlich neben der schweren Sprache existieren und nicht als Sonderform und nur auf Verlangen genutzt werden können. Beschäftigte, die in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren, sollten auch in ihrem beruflichen Alltag Dolmetscherleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Für Schulungs- und Bildungsinhalte in der WfbM oder beispielsweise Arbeitsschutzbelehrungen sehen wir dies als ganz wichtig an. Die Kostenübernahme muss über den Kostenträger erfolgen.

Persönliches Budget

Der Umgang des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) mit dem Persönlichen Budget ist fragwürdig. Den ablehnenden Bescheid zu unserem Antrag zum Persönlichen Budget erhielten wir nach reichlich 6 Monaten. Jetzt befinden wir uns im Widerspruchsverfahren. - Und leider machen andere Menschen ähnliche Erfahrungen.

Betroffene vollumfänglich und gleichberechtigt beteiligen am Inklusionsgesetz

Ich finde ein sächsisches Inklusionsgesetz schön und gut, nur fehlt mir persönlich die inhaltliche Ausgestaltung. Also: Welche Themen werden wie hinsichtlich und ausschließlich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, hin eingearbeitet? Wie das nicht funktioniert, konnte man heute bei der Debatte zum Sächsischen Ausführungsgesetz des Bundesteilhabegesetzes leider abschließend beobachten: Wie beim Bundesteilhabegesetz selbst, wurde zwar ein breiter Beteiligungsprozess in Gang gesetzt, die Forderungen der Betroffenen aber weitgehend nicht eingearbeitet. Als Betroffener fragt man sich schon, was diese ganzen Anstrengungen dann überhaupt noch für Siinn machen, wenn sie von der Staatsregierung dann eh nicht eingearbeitet werden. Und das gleiche wird mit einem Sächsischen Inklusionsgesetz geschehen. Also wäre fuer ein saechsisches Inklusionsgesetz zunächst mal die Gewißheit einzuholen. für alle anderen Gesetze übrigens auch, daß die Forderungen der Betroffenen mindestens gleichberechtigt, einzuarbeiten wären. Also: Was sind die konkreten Themen für ein sächsisches Inklusionsgesetz, Herr Pöhler? Wo sehen Sie Veränderungsbedarf hinsichtlich ausschließlich der UN-Behindertenrechtskonvention??

SHG_Arm-_und_Beinamputierte_Sachsen

Überprüfungsrecht auch für bestehende Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Initiativrecht für Beauftragten

Wir, die Mitglieder der Selbsthilfegruppe für Arm- und Beinamputierte Sachsen, begrüßen die Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz ausdrücklich. Als spezielle Gruppe behinderter Menschen haben wir unsere besonderen Probleme bei der Teilhabe an der Gesellschaft. Das größte Problem für uns ist die regelmäßige Verweigerung der Behörden, amputierten Menschen trotz ihrer Behinderung keine Parkerleichterungen zu gewähren. Selbst die orangefarbene Ausnahmegenehmigung wird uns verweigert, wenn nicht neben der Amputation eine weitere schwere Erkrankung vorliegt. Das ist eine erhebliche Benachteiligung, weil das Laufen mit Beinprothese oft schmerzhaft und strecken- und zeitmäßig erheblich beschränkt ist. Bei Schnee und Glätte besteht für Prothesenträger außerdem stets ein hohes Sturz- und Verletzungsrisiko. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften für den blauen sowie den orangefarbenen Parkausweis sind so abgefasst, dass behördlicherseits keine individuelle Wertung der gesundheitlichen Probleme und Einschränkungen des einzelnen behinderten Menschen vorgenommen, sondern in der Regel nur auf die sehr groben Kategorien des Schwerbehindertenausweises (aG, G, B usw.) abgestellt wird. Auf diese Weise werden wir als amputierte Menschen im Alltag immer wieder an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gehindert. Wir können nicht einschätzen, ob bzw. wann dieses für uns als amputierte Menschen große Problem mit den verweigerten Parkausweisen mit einem Inklusionsgesetz behoben werden kann. Wir regen jedoch an, dass sich § 4a des Gesetzesvorschlages nicht nur auf neue Rechts- und Verwaltungsvorschriften bezieht, sondern auch eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften zum Gegenstand hat. In diesem Zusammenhang sollte dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen das Initiativrecht für Überprüfungen eingeräumt werden. S. Zinkler 0172 3543846 Im Namen und im Auftrag der Mitglieder der SHG Arm- und Beinamputierte Sachsen

Inklusion aus Sicht des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt

Wir sind Mitarbeiterinnen des Frauenschutzhaus Bautzen e.V., der das Frauen- und Kinderschutzhaus in Bautzen sowie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Oberlausitz-Niederschlesien betreibt. Aus unserer Erfahrung heraus müssen wir feststellen, dass behinderte Menschen – Frauen wie auch Männer - nach wie vor nur einen stark eingeschränkten Zugang zu den Hilfen bei häuslicher Gewalt haben. Die Frauenschutzhäuser in Sachsen sind mehrheitlich nicht barrierefrei. Das betrifft bauliche Maßnahmen zur Ermöglichung des Zugangs, aber auch die Bereitstellung geeigneter Kommunikationsmittel und -möglichkeiten (z.B. Informationsmaterialien in leichter Sprache, Gebärdensprachdolmetscher) und die Sicherstellung des jeweils benötigten Assistenzbedarfs, ohne die Aufenthalt und Betreuung in einer Schutzeinrichtung bislang erschwert bzw. verhindert werden. Die dazu benötigten finanziellen und personellen Kapazitäten werden derzeit von den Einrichtungen einzelfallbezogen zusätzlich aufgebracht. Oftmals ist eine Aufnahme aufgrund der Zugangsbarrieren und fehlender Unterstützungsleistungen jedoch gar nicht möglich. Hinsichtlich des Zugangs und der Kommunikation gilt das auch für die Sächsischen Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt. Wir schlagen daher vor, in das zu entwickelnde Sächsische Inklusionsgesetz für behinderte Menschen auch die Kostenübernahme für Hilfen in dieser besonderen Lebenssituation aufzunehmen. Gern stehen wir als Fachfrauen zum Thema häusliche Gewalt auch für die Erörterung der damit zusammenhängenden Einzelheiten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Das Team des Frauenschutzhaus Bautzen e.V. fsh-bautzen@web.de Tel. 03591/45120 Frauenschutzhaus Bautzen PF 1332 02603 Bautzen

ländlicher Raum

Sächsische Dörfer und ihre Gebäude können kaum Menschen mit Behinderung (dazu zählen auch Alte und Geflüchtete) einladen. Gründe; bauliche Defizite, unzureichende Ausstattung, rudimentärer ÖP(N)V, schlechte Sensibilisierung der Entscheidungsträger, keine Vision und Perspektiven, hohe Bürokratie bei Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Sicherheitsvorgaben

Ein neues Inklusionsgesetz mit neuen Inhalten?!

Was soll das neue Inklusionsgesetz regeln? Ist es als Ergänzung zu bestehenden Gesetzen gedacht oder sollen Grundaussagen für ein gemeinschaftliches Miteinander aufgezeigt und diese zum Gesetz erklärt werden? Für mich wichtige Themen und Schwerpunkte der UN-BRK, die sich in dem Gesetz wiederspiegeln müssen, sind: · die Achtung der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Behinderungen, · Chancengleichheit in allen Bereichen und Ebenen des gesellschaftlichen Lebens, · Barrierefreiheit und Mobilität, · Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, · die Entwicklung der Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen · Bildung und Arbeit. Gern würde ich auch etwas zur individuellen Mobilität im Gesetz wiederfinden. Zum Beispiel zu CarSharing, barrierefreie Taxen und zur E-Mobilität. Wenn Sachsen darauf Einfluss hat, muss es in Bezug auf Inklusion einen klaren Standpunkt dazu geben.

Notizen zum Vorschlag eines Inklusionsgesetzes für Sachsen

Es wird nicht ausreichend sein, ein altes Gesetz nur umzuschreiben und als etwas Neues zu verkaufen. Das Gesetz, welches die Grundlage liefert, ist von 2004. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist von 2006 und bis heute 2018 hat sich eine Entwicklung vollzogen, die uns als Menschen mit einer Behinderung - aber auch die Gesellschaft - verändert hat. Als Beispiel möchte ich die Bereiche Freizeit, Kunst, Kultur und Sport nennen. Hier gibt es einige gute Ideen, Projekte und Initiativen, die sich dem Thema Inklusion verschrieben haben. Da fallen mir ein, Theaterstücke, einige Ausstellungen, kleine private Kunstaktionen und das Engagement einiger Sportvereine. Es zeigte sich, dass diese besonders gut funktionieren, wenn behinderte und nichtbehinderte Menschen auf gleicher Augenhöhe miteinander agieren. Und man muss es auf beiden Seiten wollen! Wenn der Wille nicht da ist und nur etwas gemacht wird, weil es gerade schick ist, wird es nie auf Dauer funktionieren. Allerding gibt es auch die andere Entwicklung. Immer häufiger und gerade in letzter Zeit zeigt sich mir, dass etwas genervte Reagieren von Behörden, Entscheidungsträgern und Institutionen auf das Thema Inklusion. Aussagen wie: „Muss denn überall alles barrierefrei sein? Müssen die denn überall hinkommen? Reicht da nicht eine barrierefreie Kindertageseinrichtung? Schule für alle geht nicht! Wie sollen das denn die Lehrer schaffen? sind nur eine Auswahl. In Wirklichkeit ist es bestimmt noch schlimmer. Deshalb ist auch das Thema Bewusstseinsbildung wichtig und muss mit Augenmaß sowie Feingefühl oder besser ganz beiläufig geschehen. Aber solang wir die Genannten nicht mitziehen, können wir noch lange über Inklusion reden. J.M.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Kommentierbarer Entwurf

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.