Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2017 bis 28.02.2018
  • Beiträge 95 Beiträge
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Warum ein Sächsisches Inklusionsgesetz?

Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte im Koalitionsvertrag zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK bekräftigt dieses Vorhaben.

Es ist dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern eine der ihm obliegenden Kernaufgaben, sich stetig für die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einzusetzen. Mit dem vorliegenden Papier möchte der Beauftragte daher erste Überlegungen als Ausgangspunkt für die Schaffung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes zur Diskussion stellen und einen Prozess anstoßen.

Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielfältig, so wie die Menschen, die in ihm leben, lernen, wohnen und arbeiten. Sie alle sollen sich hier wohlfühlen, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten. Daher lädt der Beauftragte alle ein, ihm Ihre Ansichten und Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Sagen Sie ihm, was aus Ihrer Sicht in einem Inklusionsgesetz enthalten sein muss. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit für seinen Entwurf und kommentieren Sie ihn. Ihre Antworten helfen, die Teilhabemöglichkeiten für alle im Freistaat Sachsen zu verbessern und eine Inklusionsstrategie für Sachsen zu entwickeln, die Ihre Bedürfnisse im Blick hat und damit auch Ihre persönliche Lebensqualität erhöht. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgesetz handelt und nicht um einen Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung selbst!

Fazit

Sehr geehrte Beitragsschreiberin,
sehr geehrter Beitragsschreiber,

in der knapp dreimonatigen Online-Beteiligungsphase zu meinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz sind unter Ihrer Beteiligung 95 Beiträge, 12 Kommentare und 282 Bewertungen eingegangen. Dazu kommen 10 weitere Stellungnahmen, die mich per Post bzw. E-Mail erreicht haben. Über diese Resonanz freue ich mich sehr.

Auch wenn ich Ihnen wegen der Vielzahl der Beiträge nicht individuell antworten kann, so sage ich auf diesem Wege DANKE für die wertvollen Hinweise. Die Inhalte der Beiträge zeigen einmal mehr, dass Menschen mit Behinderungen Experten in eigener Sache sind.

Alle Beiträge werden hier sorgfältig ausgewertet. Sie fließen entweder direkt in die Fortschreibung meiner Überlegungen ein oder werden im Rahmen meiner Beratungstätigkeit gegenüber der Sächsischen Staatsregierung anderweitig verfolgt, soweit dies zielführender erscheint. Auch eher allgemein gehaltene Beiträge und Erfahrungsberichte stellen für mich eine wichtige Erkenntnisquelle dar und helfen mir, meinem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Bringen Sie sich also bitte auch weiterhin kräftig mit Ihren Ideen ein. Diese sind wichtig!

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pöhler

47 Beiträge

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Inklusive Hochschule / Situation Studierender mit Beeinträchtigungen

Die Weiterentwicklung des Integrations- zu einem Inklusionsgesetzes ist grundsätzlich begrüßenswert. Meine spezielle Perspektive bezieht sich auf die Entwicklung zu einer inklusiven Hochschule im Allgemeinen und die Situation Studierender mit Beeinträchtigungen im Besonderen. Alle sächsischen Hochschulen waren aufgefordert, bis Ende letzten Jahres universitätsspezifische Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten und die definierten Maßnahmen anschließend umzusetzen. Für den Hochschulbereich sinnvoll wäre (auf Grundlage eines Inklusionsgesetzes) die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Ich würde mir wünschen bzw. wäre es für die Inklusionsarbeit angemessen, das Thema Inklusion dem Thema Gleichstellung anzunähern. Während Gleichstellungsarbeit und Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich verankert sind, findet das Thema Inklusion (abgesehen von § 34 Abs. 3 sowie der Schwerbehindertenvertretung und dem Förderauftrag des Studentenwerkes) keine Erwähnung. Die hochschulrechtliche Bestellung einer/eines Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen sowie einer/eines Inklusionsbeauftragten erscheint hier konsequent, um letztlich auch die Forderungen eines Inklusionsgesetzes umzusetzen und barrierefreie Rahmenbedingungen zu gestalten. Zu prüfen ist auch der Erlass von Langzeitstudiengebühren bei nicht zu vertretender Überschreitung der Regelstudienzeit wie den studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung (z.B. analog zu § 112 Abs. 7 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Praxis zeigt, dass die Beeinträchtigung sich sehr häufig auf die Studiendauer auswirkt und hier die Problematik der Langzeitstudiengebühren (gibt es außerhalb von Sachsen derzeit "nur" in Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland) entsteht. Auch die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums für behinderte und chronisch kranke Studierende wäre ein Ansatzpunkt zur Flexibilisierung des Studiums.

Neue Wege in die Zukunft

Ich denke es sollten von der Staatsregierung mehr Impulse an die Wirtschaft erfolgen, mehr Anreize Behinderte einzustellen oder Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Des weiteren wäre zu überlegen eine Zentrale Webseite zu organisieren auf der Stellenanagebote, Mitfahrgelegenheiten, Allgemeine Informationen, Ausbildungsstellen oder öffentliche Angebote Zentral angeboten werden. Diese Angebote sollten sich dann nur an Behinderte richten. Momentan überfordert es mich, mir Informationen auf sehr vielen einzelnen Webseiten der Institutionnen zusammenzutragen. Ich Fahre jeden tag von der Lausitz nach Dresden zur Arbeit und würde gern Andere mitnehmen oder auch mal selber von jemanden mitgenommen werden, aber wo und wie finde ich entsprechenden Menschen? Auch Spezielle Ärzte oder Kliniken für Behinderte könnten auf einer solchen Internetplattform Ihre Speziellen Angebote gebündelt anbieten. Auch sollten Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der einrichtung von Homearbeitsplätzen für Behinderte erhalten oder in die Pflicht genommen werden, wenn ein Homearbeitsplatz befristete eingerichtet wurde, dass der Behinderte ein Recht auf einen unbefristeten Homearbeitsplatz bekommt oder von Staat eine Finanzielle Unterstützung benatragen kann. Insgesamt sollte man ein Augenmerk auch auf die Behinderten Menschen legen, denen man Ihre Behinderung nicht ansieht denn denen wird meines Erachtens zu wenig Aufmerksamkeit zuteil.

Inklusionsgesetz und Behinderte

Lieber Herr Pöhler, ich achte Sie sehr und wünschte das Gesetz währe schon vorhanden. Ich selbst wünschte es mir für all jene die Leiden , seelisch wie auch Körperlich und dennoch immer unverstanden sind.Wenn ich von mir ausgehe und Sie kennen mich als Behindertenbeauftragten, ich sehe überhaupt nicht so aus. Dennoch bin ich schwer krank, körperlich wie auch seelisch. Es wird Zeit das sich auch Menschen mit Behinderung in unerer form einen Namen verschaffen.Wir sehen nicht so aus bewegen uns nicht so und haben dennoch 80 und mehr Prozent an Behinderung. Auch Personen in ihrem Umfeld sehen mich nicht als Behinderten. Ich wünschte es mir auch aber leider. Das sagt mir aber wir brauchen ein solches Gesetz.Auch unsere Arbeitgeber müssen begreifen das wir auch für etwas nutze sind. Wir haben genau so viel Rechte verdient wie gesunde. Es sind unsere Einschränkungen für die das Verständnis da sein muss . Auch bei Sitzungen muss an nicht immer nach Dresden, es ist für mich immer ein Aufwand den keiner siet , zwei bis drei Stunden vorher aufstehen und den Körper stabiel machen, dann die Fahrt, und alles weitere nur Belastung bis man zu Hause ist. Dann braucht man zwei Tage um wieder stabiel zu werden. Solche Dinge. Man könnte auch die neue Technik nutzen mit Videoübertragung oder ähnliches. Ich selbst bin jetzt 26 Jahre ehrenamtlich tätig und kann nicht mehr so wie ich möchte da auch mein Kopf nicht mehr so will. All das sieht keiner und ich verstecke es so gut es geht. Hier wünschte ich mehr Verständnis und ehrlichkeit. Meine Menschen hier achten mich andere nicht. Ich verlange nur von Wirtschaft,Staat und Behörden auch einen umfassenden Blick auf solche Menschen. Sie sitzen nicht im Rollstuhl, sind nicht blind haben teilweise aber einen schlimmeren Leidensweg wie diese. Mehr Verständnis, keine Ausgrenzung und gesetzliche Stabilität .mit gleichem Geld und gleicher Lebensweise. Auch Menschen wie ich möchten in den Urlaub,oder sichwas leisten.Nicht das meine Frau sich für mich zum Behinderten arbeitet nur weil ich nicht kann. Die Ehepartner müssen nicht die Hauptlast tragen. Wenn ich allein währe müssten es auch andere.Vor allem ich kann nichts dafür und habe es mir nicht ausgesucht. Ich habe diese Geene schon als Seugling bekommen und muss mein Lebenlang damit Leben. Also das Gesetz ist notwendig und Deutschland hat sich dazu bekannt. Auch das Land Sachsen sollte diese Menschen sehen... es sind alles Wähler.

Öffentliche Verwaltung in der Verantwortung!

Es sollte gesetzlich geregelt werden, dass sächsische Verwaltungen Behinderten, die sich in beruflichen Rehabilitationsverfahren befinden, Praktika im Rahmen dieser Maßnahmen zur Belastungserprobung anbieten müssen. (Es kann einfach nicht sein, dass die Stadt Reichenbach, OL gar keine Praktika anbietet und der Landkreis auch nach Wochen auf meine Anfrage noch nicht einmal reagiert!) Weiterhin bedarf es einer dringenden Aufklärung sächsischer Arbeitgeber, gern auch als gesetzlich festgeschriebene halbjährliche Pflichtveranstaltung, dass Behinderte Arbeitnehmer keineswegs eine Belastung für Unternehmen, unkündbar und teurer als "normale" Arbeitnehmer sind. Alles Vorurteile - für die Unternehmer leider Fakten, die von Seiten des Ministeriums leicht nachprüfbar sind! Außerdem sollte dringend eine Gleichstellung aller Behinderten erfolgen! Es kann nicht sein, dass die Öffentlichkeit nur auf die Belange und Probleme von Rollstuhlnutzern, Amputierten, Down-Syndrom-Betroffenen oder anderen, offensichtlich erkennbar Behinderten sensibilisiert wird. All die "unsichtbaren" Behinderten, die beispielsweise durch angeborene Organfehler oder psychische Erkrankungen als Schwerbehinderte gelten, sollten die gleichen Chancen haben, wie die anderen, oben genannten. (Einen Rollstuhlfahrer kann man prima ins Vorzimmer hinter den Schreibtisch setzen und dann bei jedem Kunden oder Besucher damit angeben, wie super sozial engangiert das Unternehmen doch ist - bei einem Arbeitnehmer, der von außen normal ist, wird das niemand tun ...) Ich wünsche mir von dem Gesetz außerdem dass Unternehmen, die Behinderte beschäftigen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt definitiv keine Chance haben aber in den Werkstätten für behinderte Menschen einfach unterfordert sind, länger finanziell gefördert werden als bisher. Eventuell sollte die Förderung an die Dauer der Beschäftigung geknüpft werden. Natürlich sollten diese Förderungen nicht dazu führen, dass reguläre Arbeitsstellen wegbrechen und nur noch Behinderte arbeiten. Entsprechend rechtsgültige Formulierungen überlasse ich den Fachleuten. (Finanziert werden könnte das Ganze durch erhöhte Ausgleichsabgaben, die die Unternehmen ja noch immer lieber Zahlen als jemanden einzustellen.)

geändert von Kimbini am 28. Januar 2018

Eine Gesellschaft für alle

Ich (Mutter eines Kindes mit Down Syndrom und Autismus) wünsche mir, dass nicht mehr hervorgehoben werden muss, dass Behinderte eine Bereicherung sind. In erster Linie sind wir alle Menschen. "Bereicherung" hört sich für mich immer so an, als müssten wir unsere Kinder bzw. generell behinderte Menschen anpreisen und deren Existenz rechtfertigen. Hat nicht jeder ein Recht, da und dabei zu sein, auch ohne dass irgendjemand bereichert wird? Geht es hier um Kosten-Nutzen-Rechnung? Wären alle Kinder von Anfang an dabei, müssten wir diese Diskussion nicht führen. Das Schulsystem muss sich komplett ändern und auf die heutigen Notwendigkeiten, auch für Kinder mit Normal-Syndrom, zugeschnitten werden. Lektüre dazu gibt es wie Sand am Meer. Stattdessen "doktorn" wir an alten Missständen herum. Wie soll das Gelingen? Am Ende steht dann: " Seht Ihr, Inklusion hat nicht geklappt!" Solange wir die Betroffenen separieren, wird der Rest nicht merken, um was und wie viele Menschen es eigentlich geht. Wie entspannt hätten die ersten Jahre für uns sein können, wenn wir gewusst hätten, dass es in unserer Gegend eine Schule gibt, wie wir sie uns wünschen. Stattdessen verbrachten und verbringen wir anstrengende Jahre damit zu versuchen, unser Kind passend zu machen.

Inklusion sollte keine Einkapselung sein

Der Begriff Inklusion ist meiner Meinung nach nicht gut gewählt - Behinderte wollen nicht inkludiert (eingeschlossen werden), sondern eine faire und gleichberechtigte Chance auf Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft bekommen. Und dies sollte selbstverstäändlich sein. Wir sollten davon abgehen, Behinderte immer nur als Zusatzaufwandt zu betrachten. Für mich sind Behinderte ganz klar eine Bereicherung - sie machen unsere Gesellschaft bunter und bieten die Chance viele Dinge aus einer anderen Perspektive zu sehen. Die Gesellschaft sollte mit Selbstverständlichkeit so barrierefrei gestalltet werden, daß alle partizipieren können, denn alle haben das gleiche Recht dazu. Und wenn Sachen für Rollstuhlfahrer oder Blinde gut zugänglich sind, so ist dies auch für Menschen ohne Behinderung eine Erleichterung oder zumindest keine Erschwernis. Allerdings muß hier von den nicht behinderten Menschen auch Verständnis erbracht werden. Sobald etwa eine Ampelanlage noch nach 21 Uhr für blinde Menschen Signaltöne gibt, wird sich oft beschwert. Soll daß dann bedeuten, daß blinde Menschen nach 21 Uhr Ausgehverbot haben oder ständig von sehender Begleitung abhängig sein sollen - NEIN - denn die Gesellschaft darf nicht behindern. Es sind Kleinigkeiten - und für mehr Verständnis müssen wir miteinader kommunizieren. Viele nichtbehinderte Menschen haben oft keine Kenntnisse, weil es sie nicht betrifft - daher muß das Thema Behinderung immer und immer wieder in die Gesellschaft getragen werden - am Ende werden alle voneinader profitieren.

Mitnahme von Behinderten im ÖPNV trotz vergessener Fahrkarte

Behinderte Kinder und Erwachsenene haben nach Kaufen einer Zusatzkarte die Möglichkeit den ÖPNV kostenlos zu nutzen. Manchmal passiert es, dass die Fahrkarte vergessen wird. Hier sollten Busfahrer und Zugbegleiter toleranter handeln. Oft sind die Behinderten dem Zugpersonal bekannt. Behinderte und auch Kinder ohne Behinderungen sollten grundsätzlich nicht wegen fehlender Fahrkarte die Fahrt unterbrechen müssen. Sie können nicht so schnell reagieren und haben auch keine andere Möglichkeit ihr Ziel zu erreichen.

Sicherung der Teilhabe

Es geht mir um Behinderte im ländlichen Raum, die in ihrer Fortbewegung eingeschränkt sind. Wenn sie gehbehindert sind und den öffentlichen Nahverkehr nutzen wollen, erwerben sie ein Beibaltt zum Schwerbehindertenausweis und bezahlen dafür ca. 90 Euro. Trotzdem können sie sich auf Grund der selten fahrenden Anschlussbusse z. B. von einem Bahnhof der DB nur zeitlich sehr eingeschränkt bewegen. Aus dem Grund schlage ich vor, dass Behinderte mit einem Beiblatt auch ermäßigte oder kostenfreie Taxifahrten nutzen können. Das Preis des Beiblattes kann dann etwas erhöht werden.

Weiterer Regelungsbedarf

Es wird auf den bereits im Jahr 2013 diskutierten Entwurf eines Sächsischen Inklusionsgesetzes verwiesen: Die dortigen, nachfolgend aufgeführten Regelungen sollten bei der Neuerarbeitung eines Entwurfs nicht außer Acht gelassen werden: § 21 Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung § 22 Sächsischer Landesförderplan – Arbeit und Beschäftigung § 23 Teilhabe an Gesundheitsvorsorge und medizinischer Versorgung § 24 Teilhabe an Kultur, Sport und Tourismus

Streichung von Wahlrechtsausschlüssen für gesetzlich Betreute

Die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute wird begrüßt.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

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