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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Ländlicher Raum“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Ländlicher Raum“ wird Inklusion als eine Aufgabe gesehen, die bei der Entwicklung des ländlichen Raums in alle Instrumente der Staatsregierung (Beteiligungsprozesse, Förderung, Fachkonzepte, etc.) zu integrieren ist.

Maßnahmen „Ländlicher Raum“

Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

Verstetigung des Sonderpreises als regulärer Bestandteil des Wettbewerbes.

Zuständigkeit: SMUL

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Ländliche Leere

Im ländlichem Raum kann man wohl mehr erwarten als diese eine Maßnahme!

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Gehörlose Menschen im ländlichen Raum

Gehörlose Menschen, die im ländlichen Raum leben, haben häufiger Schwierigkeiten mit der Übernahme von Dolmetscherkosten: die Kostenträger waren schon mehrfach nicht dazu bereit, die höheren Fahrtkosten und Fahrtzeiten zu vergüten. Dolmetscher/innen sind vordergründig in Ballungsräumen angesiedelt, da es für sie in ihrer freiberuflichen Tätigkeit nachteilig sein kann, außerhalb dieser Ballungsräume zu leben.

Kostenübernahme auch im ländlichen Raum

Gehörlose haben in den eben gegannten Ballungszentren i.d.R. das Recht auf Dolmetscher und erhalten selbst dort nicht für alle Termine einen Dolmetscher, bzw. die Kostenübernahme. Sie sind also, meistens jedenfalls, rechtsfähig anerkannt, so wie es dem Artikel 6 der Menschenrechtserklärung entspricht. Nun sollte dem auch im ländlichen Raum gefolgt werden. Selbstverständlich! Denn jeder hat auch das Recht (Artikel 13,1), als Deutscher in Deutschland leben zu können, wo es ihm/ihr gefällt und nicht wo die Rechtslage besser abgeregelt ist.

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