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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Barrierefreier Wohnraum“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Wohnen“ ist die Notwendigkeit der Schaffung von belastbaren und zielführenden (Daten-)Grundlagen, um den Bedarf und den Bestand an bedarfsgerechtem „barrierefreien“ Wohnraum regional differenziert dauerhaft und fortgeschrieben feststellen zu können, erkannt worden. Auf dieser Basis sollen dann Maßnahmen initiiert werden, um den Bestand von bedarfsgerechtem, das heißt, im Sinne von körperlichen Behinderungen, Sehbehinderungen und kognitiven Behinderungen „barrierefreien“ Wohnraum regional differenziert anzupassen.

Zur Schaffung von bedarfsorientiertem und regional differenziertem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sollen funktionierende Förderinstrumente gestaltet werden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen auf ihren Wunsch ein unterstütztes Wohnen außerhalb stationärer Einrichtungen ermöglicht wird. Für die Ambulantisierung bzw. das Wohnen mit Assistenz müssen die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sein. Das betrifft sowohl den Bestand an geeigneten Wohnungen als auch die Unterstützung der Bewohner.

Maßnahmen „Barrierefreier Wohnraum“

Bedarfs- und Bestandserhebung barrierefreier Wohnraum:
  • Studie zum Bestand und Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Sachsen, regional differenziert sowie nach der Art der Behinderung (körperliche Behinderungen, Sehbehinderungen und kognitive Behinderungen) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.

Zuständigkeit: SMI

  • Auf der Grundlage der Bedarfs- und Bestandsermittlung Prüfung der Festlegung von Orientierungswerten für den Anteil an barrierefreien bzw. bedarfsgerecht barrierefreien Wohnungen in den Kommunen und soweit möglich den Stadtteilen. Hierbei sollen ggf. spezielle demografische Faktoren berücksichtigt und eine „Ghettoisierung“ vermieden werden.

Zuständigkeit: SMI, SMS

  • Erhebung, Erhöhung und Vermittlung des nutzbaren Bestand an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen und Zugänglich­machung für Nachfragende durch die Unterstützung des Projekts „Checkliste für Barrierefreiheit“ des Verbands der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.

Zuständigkeit: SMS

Fördermaßnahmen:
  • Prüfung eines objektbezogenen Zuschussprogramms für den konkreten Bedarf bei besonderen Personengruppen. Antragsberechtigt sollen auch Selbstnutzer sein. In die Prüfung wird auch die Ausweitung auf den ländlichen Raum einbezogen.

Zuständigkeit: SMI

  • Prüfung der Einführung einer Sonderförderung für rollstuhlgerechte Wohnungen (R).

Zuständigkeit: SMI

  • Prüfung einer Förderung der baulichen Infrastruktur (Grundausstattung) für die Einrichtung von bedarfsgerechte Ausstattung von Wohnraum mit Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes Leben durch innovative Technik  (RL Wohnraumförderung vom 6. Oktober 2015, SächsABl. S. 1446).

Zuständigkeit: SMI

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Bedarfs- und Bestandserhebung barrierefreier Wohnraum

[KBA] Bei der Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen, daß der praktische Bedarf höher ist als der unmittelbare Bedarf anhand von "Behindertenzahlen"; auch Nichtbehinderte dürfen schließlich eine barrierefreie/ -arme Wohnung mieten.

Bedarfs- und Bestandserhebung barrierefreier Wohnraum

Dem kann ich nur zustimmen. Ich möchte hinzufügen, dass barrierefreier Wohnraum auch gern von älteren Menschen (nutzen einen Rollator oder präventiv) gemietet wird. Auch diese sind nicht unbedingt mit GdB erfasst.

selbstbestimmtes Wohnen

Sehr geehrte Damen und Herren, Menschen mit Behinderungen sollen Ihre Wünsche beim Thema Wohnen äußern können. Hierzu ist es nicht nur notwendig, dass es barrierefreien Wohnraum gibt, sondern auch eine Beratung über die Möglichkeiten muss erfolgen. Oft wissen Menschen mit Behinderung nicht welche Möglichkeiten sie haben und sie können sich oft nicht vorstellen was auf sie zukommt. Hier wäre eine gute nicht nur beratende, sondern auch praktische Vorbereitung notwendig. Sie sprechen von "...Bestand an geeigneten Wohnungen als auch die Unterstützung der Bewohner.". In Ihren Ausführungen gehen Sie aber auf den Aspekt der Unterstützung nicht ein. Hier ist noch Nachbesserungsbedarf, welche Ziele setzen Sie sich und wie wollen Sie diese erreichen? Auch sollte der Aspekt der Selbstbestimmung und Teilhabe bzgl. Wohnen deutlich herausgearbeitet werden z.B. durch neue Wohnkonzepte.

geändert von HeDi am 2. Mai 2016

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