Im Handlungsfeld „Wohnen“ ist die Notwendigkeit der Schaffung von belastbaren und zielführenden (Daten-)Grundlagen, um den Bedarf und den Bestand an bedarfsgerechtem „barrierefreien“ Wohnraum regional differenziert dauerhaft und fortgeschrieben feststellen zu können, erkannt worden. Auf dieser Basis sollen dann Maßnahmen initiiert werden, um den Bestand von bedarfsgerechtem, das heißt, im Sinne von körperlichen Behinderungen, Sehbehinderungen und kognitiven Behinderungen „barrierefreien“ Wohnraum regional differenziert anzupassen.
Zur Schaffung von bedarfsorientiertem und regional differenziertem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sollen funktionierende Förderinstrumente gestaltet werden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen auf ihren Wunsch ein unterstütztes Wohnen außerhalb stationärer Einrichtungen ermöglicht wird. Für die Ambulantisierung bzw. das Wohnen mit Assistenz müssen die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sein. Das betrifft sowohl den Bestand an geeigneten Wohnungen als auch die Unterstützung der Bewohner.
Zuständigkeit: SMI
Zuständigkeit: SMI, SMS
Zuständigkeit: SMS
[KBA] Bei der Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen, daß der praktische Bedarf höher ist als der unmittelbare Bedarf anhand von "Behindertenzahlen"; auch Nichtbehinderte dürfen schließlich eine barrierefreie/ -arme Wohnung mieten.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich möchte hinzufügen, dass barrierefreier Wohnraum auch gern von älteren Menschen (nutzen einen Rollator oder präventiv) gemietet wird. Auch diese sind nicht unbedingt mit GdB erfasst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Menschen mit Behinderungen sollen Ihre Wünsche beim Thema Wohnen äußern können. Hierzu ist es nicht nur notwendig, dass es barrierefreien Wohnraum gibt, sondern auch eine Beratung über die Möglichkeiten muss erfolgen. Oft wissen Menschen mit Behinderung nicht welche Möglichkeiten sie haben und sie können sich oft nicht vorstellen was auf sie zukommt. Hier wäre eine gute nicht nur beratende, sondern auch praktische Vorbereitung notwendig. Sie sprechen von "...Bestand an geeigneten Wohnungen als auch die Unterstützung der Bewohner.". In Ihren Ausführungen gehen Sie aber auf den Aspekt der Unterstützung nicht ein. Hier ist noch Nachbesserungsbedarf, welche Ziele setzen Sie sich und wie wollen Sie diese erreichen? Auch sollte der Aspekt der Selbstbestimmung und Teilhabe bzgl. Wohnen deutlich herausgearbeitet werden z.B. durch neue Wohnkonzepte.
geändert von HeDi am 2. Mai 2016
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