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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“ wurde das Ziel einer einfachen Sprache in der Bescheiderteilung formuliert. Notwendig scheint auch eine transparente Erläuterung der Entscheidung, insbesondere über den Grad der Behinderung (GdB). Ebenso sollen die Akteure in der Beratung von Menschen mit Behinderungen für die UN-BRK sensibilisiert werden.

Maßnahmen „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“

Barrierefreie Kommunikation
  • Einführung einer Kostenerstattungsregelung u.a. für Gebärdensprachendolmetscher bei Inanspruchnahme von anwaltlichen Beratungsstellen durch Ergänzung der mit der Rechtsanwalts­kammer Sachsen bestehenden Rahmenvereinbarung.

Zuständigkeit: SMJ, SMF

  • Basierend auf der Machbarkeitsstudie Prüfung zur Schaffung eines barrierefreien Informationsportals, das auf alle barrierefreien Angebote sozialer Beratung in Sachsen hinweist.

Zuständigkeit: SMS

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Vogtländische Initiative für Teilhabe und Aktives Leben e.V.

Nachsorge für Menschen mit erworbenen Behinderungen speziell nach Schlaganfall und anderen Hirnschädigungen

Im Bereich der Anschlussrehabilitation für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) ist die medizinische und therapeutische Behandlung zumindest im städtischen Bereich meist gut abgedeckt. Jedoch fehlen besonders in ländlich geprägten Landkreisen (z.B. Vogtlandkreis) Angebote, die auch die soziale, psychosoziale und berufliche Rehabilitation ermöglichen und fördern. Fachärzte und Hausärzte scheinen die Probleme, welche über das rein Medizinische hinausgehen, zu ignorieren oder sind damit überfordert. Mitarbeiter der Gesundheits– und Sozialämter wissen häufig was alles „nicht geht“ anstatt Wege gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen. Die wenigen Angebote die es gibt sind zu wenig bekannt und werden von den Betroffenen zu wenig wahrgenommen. Menschen mit Behinderungen (insbes. MeH) fallen hier in ein „Nachsorge – Loch“. In diesem Sinne ist die Schaffung unabhängiger Beratungs– und Unterstützungsstellen erforderlich und dort wo es sie schon gibt, deren offizielle Anerkennung und finanzielle Sicherstellung. Wir möchten das an unserem Beispiel verdeutlichen: Unser Verein betreibt eine Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in Plauen. Von hier aus betreuen 3 Mitarbeiter die Betroffenen und ihre Familien im gesamten Landkreis. Im Laufe der letzten Jahre konnten wir sieben Selbsthilfegruppen „Schlaganfall und andere Hirnschädigungen“ aufbauen, die wir fortwährend betreuen. Momentan führen wir das Projekt „Inklusionskultur“ durch – ein Projekt, welches Betroffenen mit Hilfe von kulturellen Aktivitäten (Malen, Töpfern, Gesang, Theater etc.) helfen will, Fähigkeiten und Interessen (wieder-)zu entdecken und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Das Gute an der bisherigen Projektarbeit ist, dass wir ein breites Angebotsspektrum im Freizeitbereich entwickelt haben und dies kontinuierlich weiterführen. Das reicht von Informationsveranstaltungen und Hobbygruppen über Tagesfahrten bis hin zu Urlaubsreisen. An unseren beliebten „Aktivtagen" dreimal im Jahr nehmen inzwischen mehr als 40 Menschen mit und ohne Hirnschädigung teil. Außerdem haben wir ein Referententeam, bestehend aus betroffenen Personen, welches Bildungsangebote in Schulen durchführt, in denen soziale/medizinische Berufe ausgebildet werden. Hier geht es unter anderem um Themen wie Schlaganfall, Behinderung oder auch unterstützte Kommunikation. Nur dank einer Projektförderung durch den Freistaat Sachsen können wir unsere Angebote für Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten. Projektförderungen sind jedoch zeitlich begrenzt und nicht beliebig wiederholbar. Eine große Hilfe für die steigende Zahl der Schlaganfallpatienten und anderer hirngeschädigter Menschen und ihre Familien ist die Einrichtung von unabhängigen und qualifizierten Beratungsstellen, die auch ohne ständige Projektfinanzierung arbeiten können.

geändert von Vogtländische Initiative für Teilhabe und Aktives Leben e.V. am 16. Mai 2016

Beratungsangebote im Bereich der Unterstützten Kommunikation Teil 2

Auch im nachschulischen Umfeld finden Menschen mit komplexen Behinderungserfahrungen, welche unterstützt kommunizieren, kaum Bildungsangebote bzw. arbeitsrelevante Tätigkeitsfelder, die ihren Förderbedürfnissen entsprechend gestaltet sind. Im Zuge der demografischen Entwicklung benötigen wir auch UK- Angebote für Senioren mit Behinderung. Auch sind Zuständigkeitsfragen für die Nutzer nicht geklärt. Die Krankenkasse stellt die Hilfsmittel zwar nach entsprechender Prüfung der Indikation zur Verfügung, aber es fehlt an Logopäden mit entsprechendem Know-how. Medizinisch ausgerichtete Therapie kann zwar unterstützend wirken, ist aber kein Allheilmittel, da Kommunikation 24 Stunden am Tag stattfindet und nicht nur 1x pro Woche a 30 Minuten. Therapeutische Maßnahmen scheitern oft, da die klassisch verwendeten Verfahren, nicht effektiv in den Alltag übertragen werden können. Das alltagspragmatische Vorgehen aller Beteiligten muss gebündelt werden. Hilfe aus einer Hand, unter der Berücksichtigung der ganzheitlichen Sichtweise auf den betroffenen Menschen ist durch die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit/ 2001/WHO) gegeben, wird aber noch zu wenig bzw. gar nicht umgesetzt. Hier muss ein Umdenken stattfinden, weg vom alten defizitären medizinischen Begrifflichkeiten, hin zur kompetenzorientierten Betrachtungsweise, die neben der Beschreibung der Schädigungen der Körperstrukturen und Körperfunktionen, Beeinträchtigungen der Aktivität sowie personen- und umweltbezogene Kontextfaktoren berücksichtigt. Wir haben momentan in Sachsen viele Schnittstellenproblematiken sowohl was die Qualifikation von Fachpersonal anbelangt, als auch die Bereitstellung von finanziellen und zeitlichen Ressourcen zwischen Medizin, Pädagogik und Kostenträgern, um dem Hilfebedarf dieser Zielgruppe und ihrer Angehörigen gerecht zu werden. Damit steht Sachsen hinter der Entwicklung in anderen Bundesländern weit zurück. Bundesländer wie Bayern verfügen seit etwa zehn Jahren über ein vom Kultusministerium in Auftrag gegebenes Beratungsstellennetz. Der Zugang zu alternativen Kommunikationsmethoden - in allen sächsischen Regionen und unabhängig vom Grad der Beeinträchtigung – stellt eine Möglichkeit zur Förderung von Aktivität, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen dar. Um dieser Situation zu begegnen, bedarf es anderer Strukturen, um Beratung, Unterstützung, Versorgung, Begleitung und Fortbildung im Hinblick auf Unterstützte Kommunikation gewährleisten zu können.

geändert von ISAAC am 16. Mai 2016

Beratungsangebote im Bereich der Unterstützten Kommunikation Teil 1

Leider habe ich für die Thematik der Unterstützten Kommunikation keinen entsprechenden Unterpunkt gefunden. Aus diesem Grund verorte ich die Thematik unter diesem Punkt. Unterstützte Kommunikation ist der Oberbegriff für alle pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten von Menschen, die nicht oder kaum über https://de.wikipedia.org/wiki/Lautsprache verfügen. Unterstützte Kommunikation ist von wesentlicher Bedeutung für die Unterstützung von Menschen, die z.B. aufgrund einer körperlichen u./o. geistigen Behinderung, eines Unfalls, eines Schlaganfalls sowie verschiedener neurologischer bzw. regressiver Erkrankungen (Demenz/ MS/ ALS..)oder auch Tumorerkrankungen usw. vorübergehend oder dauerhaft nicht oder kaum stimmlich sprechen und zum Teil gesprochene Sprache nicht oder kaum verstehen können. Hierzu zählen auch Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung, die bisher kaum Berücksichtigung fanden. Die Zielgruppe der UK- Nutzer ist somit altersunabhängig und sehr heterogen. Jeder Mensch kann zu jeder Zeit persönlich oder aber auch in seinem sozialen Umfeld davon betroffen werden. Unterstützte Kommunikation bietet zahlreiche Methoden und Hilfen für eine verbesserte Teilhabe an Bildung und Gesellschaft. Dabei kommen Handzeichen, taktile Objekte, Symbol- und Buchstabentafeln ebenso zum Einsatz wie elektronische Geräte mit Sprachausgabe. Darüber hinaus gilt es nicht nur diese Zielgruppe zu versorgen, sondern auch Angehörige und professionelle Gruppen im Hilfsmittelgebrauch zu schulen bzw. diese entsprechend zu aktualisieren, um das Zusammenleben und Arbeiten in allen Bereichen zu vereinfachen. Trotz der Verankerung des Grundrechtes auf Kommunikation in verschiedenen nationalen und internationalen Gesetzen und Übereinkommen sowie des pädagogischen Bildungs- und Erziehungsauftrages, diese Kompetenz zu fördern, stellt sich die Umsetzung dieses Grundrechtes in Sachsen noch sehr unbefriedigend dar. In unserer täglichen Arbeit wird immer wieder deutlich, dass es nicht reicht, diese Personen nur mit Kommunikationsmitteln zu versorgen. Es bedarf vor allem auch einer Umfeldbegleitung von speziell ausgebildeten Fachexperten vor Ort. In den allgemeinen Ausbildungen zum/r Erzieher/ in bzw. Heilerzieher/in spielt die UK gar keine oder eher eine untergeordnete Rolle. Demzufolge ist, sowohl ein mangelndes UK- Fachpersonal in den Frühfördereinrichtungen, als auch unzureichend qualifiziertes Lehrpersonal in den Ausbildungseinrichtungen zu verzeichnen. Unabhängige Beratungsstellen im engeren Sinne, die alle Altersgruppen berücksichtigen, gibt es bislang nicht. Somit fehlt in Sachsen eine flächendeckende Versorgungsstruktur.

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Weitere Maßnahme

Kostenfreie Beratungsangebote, wie bspw. eine Schwangerenkonfliktberatung und Erziehungsberatung, welche von sozialen Beratungsstellen durchgeführt werden, müssen auch für gehörlose Menschen barrierefrei zugänglich sein. Es bedarf hier der Kostenübernahme der Dolmetscherkosten durch diejenigen Behörden, die das Beratungsangebot durch entsprechende Zuwendungen an die Beratungsstellen finanziell fördern.

Beratung

Derzeit habe ich den Eindruck, dass Menschen mit Behinderung von Seiten des Kommunalen Sozialverbandes nur als Akte gesehen werden. Die Herausforderung wird sein dort eine personenzentrierte Beratung einzurichten, die beauftragt ist den behinderungsbedingten Ausgleich tatsächlich sicher zustellen und nicht kleinzurechnen oder zu verwehren. Die notwendigen Maßnahmen können nicht nach dem Minimalprinzp durchgeführt werden sondern nach der tatsächlichen Notwendigkeit. Falsches Sparen hat auch schon in vielen anderen Bereichen (besonders Bauwesen) viel höhere Kosten verursacht, als notwendig gewesen wären bei optimalen, wirkungsorienteren Planung und Umsetzung.

Sexualpädagogische Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung

Im Handlungsfeld "Information und Beratung für Menschen mit Behinderung" führen Sie eine Reihe von Handlungsfeldern auf, in denen Sie sich in der Tat dringend verbessern müssen. Das Themenfeld "Behinderung und Sexualität" bzw. "Sexualpädagogische Beratungsangebote" sucht man bei Ihnen vergebens. Wie auch bei allen anderen Themenfeldern. Es taucht in der gesamten Sächsischen Sozialgesetzgebung - auch der aktuellen! - kein einziges Mal auf. Dabei ist es ein so wichtiges Thema, daß dringend eingearbeitet werden muß, da der Bedarf eindeutig da ist! Anscheinend dürfen Behinderte Menschen in Sachsen keine Sexualität haben.... an welche Zeiten einen das erinnert.... Und wenn SIe schon dabei sind, dies zu ändern, sollten Sie gleich die fachlich qualifizierten Beratungsangebote miteinschließen. Denn es macht keinen Sinn, daß ein Mensch mit Behinderung, der sich in Sachen Sexualität aufklären lassen möchte bzw. Fragen mit seinem Partner/seiner Partnerin hat, von einem Sozialarbeiter aufklären zu lassen. Das sind einfach völlig unterschiedliche Qualifikationen!

Kontaktperson

Gegenstände

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