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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Schutz der Persönlichkeit“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Schutz der Persönlichkeit“ wird der Bedarf an einer umfassenden und wirksamen Strategie gesehen, welche den Schutz für Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung und vor Gewalt wirksam verbessern soll.

Maßnahmen „Schutz der Persönlichkeit“

Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen:
  • Implementierung eines Vertreters des SLB im Lenkungsaus­schuss gegen häusliche Gewalt.

Zuständigkeit: SMI

Ausbau von barrierefreien Hilfsangeboten:
  • Aufbau von barrierefreien Beratungsangeboten nach dem AGG.

Zuständigkeit: SMS, SMGI, alle

  • Verbesserung der Barrierefreiheit von Hilfsangeboten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.

Zuständigkeit: SMGI, SMI

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Schutz der Persönlichkeit auch (und vor allem) für psychisch Kranke

[KBA] Warum wird an dieser Stelle nicht an Menschen mit psychischen Erkrankungen gedacht, die bei einer Zwangseinweisung der Willkür des Stationspersonals (und nicht selten vorher der des polizeilichen Vollzugspersonals, mitunter auch der der Mitpatienten) auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind und leider immer noch sehr oft Gewalt erfahren?! (Erfahrungsgemäß sind die Probleme im ländlichen Bereich größer; vereinzelt, vor allem im Bereich der Großstädte, scheint ein Umdenken einzusetzen; dennoch gibt es noch große Schutzdefizite.) Die Erfahrung zeigt, daß sog. psychisch Kranke die unbeliebtesten Behinderten sind, Menschen mit dem geringsten gesellschaftlichen Ansehen. Müssen sie deshalb nicht vor Gewalt geschützt werden? Nachdem das SächsPsychKG vor allem die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Klinikpersonals nach Ordnung und Sicherheit berücksichtigt und dadurch für betroffene Patienten eine geschlossene Station oft ein Ort des Schreckens statt des Heilens und Gesundens ist, ist es dringend erforderlich, daß die Anwendung von Zwangsmaßnahmen (auch das ist Gewalt) wie die Ausübung von Gewalt jeglicher Art verhindert und für den Fall, daß sie doch stattfindet, zumindest ans Licht der Öffentlichkeit kommt. Patienten, die Gewalt erfahren haben, müssen sich effektiv zeitnah äußern können und auch gehört werden. Hier wird eine Zusammenarbeit von bzw. mit der Landes-Betroffenvertretung (Selbsthilfenetzwerk für seelische Gesundheit in Sachsen) sehr gewünscht.

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Maßnahmen

Notruf Bis heute gibt es für gehörlose Menschen keinen barrierefreien und einheitlichen Notruf. Das Notruf-Fax kann nur dann verwendet werden, wenn im Notfall ein Faxgerät zur Hand ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn man sich gerade zuhause befindet und tatsächlich über ein Faxgerät verfügt (aufgrund der fortschreitenden Technik und der neuen Medien ist dies immer seltener). Die von der Sächsischen Polizei angebotene Notruf-SMS bezieht sich nur auf polizeiliche Einsätze (und nur auf Sachsen) und ist darüber hinaus recht komplex in der Anwendung. Je nach aktuellem Aufenthaltsort in Sachsen ist eine andere Nummer zu wählen. Zudem ist es schon mehrfach vorgekommen, dass die Anwendung und damit der Notruf auf diesem Wege nicht funktionierten. Ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von Gebärdensprachdolmetscher/innen ist ebenfalls bisher nicht gegeben. Es besteht ein Bereitschaftsdienst der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für die Vermittlung von Dolmetscher/innen in dringenden Fällen und Notfällen. Dieser ist jedoch insofern begrenzt, als nicht zu allen Zeiten und an allen Orten in Sachsen sofort Dolmetscher/innen verfügbar sind und entsprechend vermittelt werden können. Darüber hinaus wird der Bereitschaftsdienst der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache nicht finanziert bzw. vergütet und ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Es werden 365 Tage rund um die Uhr mit Zeitfenstern abgedeckt, die eine Reaktionszeit von bis zu 2 Stunden vorsehen. Mit einer entsprechenden Finanzierung könnte dieser Bereitschaftsdienst sehr viel besser und effektiver für gehörlose Menschen in Sachsen gestaltet werden.

geändert von Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ am 10. Mai 2016

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