Im Handlungsfeld „Barrierefreie Information und Kommunikation, Medien“ ist die Sicherstellung des Zugangs zu barrierefreier Information und Kommunikation zwischen Menschen mit Behinderungen und der öffentlichen Verwaltung wesentliches Ziel. Dies gilt für die Teilhabe am politischen Handeln ebenso wie für die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie für allgemeine Beratungsangebote. Dazu gehört auch die konsequente Umsetzung des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG).
Zuständigkeit: SK, Alle Ressorts
Zuständigkeit: SK
Zuständigkeit: SMS, SK, SMI
Zuständigkeit: SMI
Zuständigkeit: SMS (PÖ), alle Ressorts in ihrer jeweiligen Verantwortung
Zuständigkeit: alle Ressorts in ihrer jeweiligen Verantwortung
Zuständigkeit: SMS
Zuständigkeit: SMWK
[KBA] Das Leben wird immer mehr digitalisiert, auch besitzen immer mehr Menschen die entsprechende Technik, um diese digitalen Angebote nutzen zu können. Wenn Informationen aber nur noch über Weblinks, Apps und andere Internet-/Smartphone-Anwendungen erhältlich sind, werden alle diejenigen abgehängt (exkludiert), die (aus finanziellen, persönlichen und anderen Gründen) eben kein Smartphone und/oder keinen eigenen Internetzugang haben. Ich kenne mehrere (ja, behinderte) Personen, bei denen das der Fall ist. Dabei geht es weniger um kurzfristige Infos per E-Mails, als vielmehr um Veranstaltungstips, gesellschaftliche und politische Informationen und sogar Fahrkarten, aber auch Rundfunksendungen, die nur kurz angeschnitten und mit dem Kommentar versehen werden: "Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www. ..." [MDR Kultur z.B. sagt vor allem bei "klassischen" Stücken Titel, Komponist und Interpreten oft nicht an – dafür muß man im Netz nachsehen.] Zumindest "öffentliche" Informationen daher bitte weiterhin auch analog anbieten oder wenigstens kostenfreie Ausdruckmöglichkeiten bereitstellen (z.B. PC im Bürgerbüro, über den offizielle Seiten gedruckt werden können). Wenn dies nicht möglich ist, dann wenigstens kostenfreie und vor allem "bequeme" Download-Angebote (PDF, HTML mit Formatierungen) einschließlich Virenscanmöglichkeit, so daß man die Informationen mit einem Klick bekommen kann und nicht mühsam Seite für Seite spaltenweise herunterladen muß.
Leider schreckt dieses Beteiligungsportal viele blinde und sehbehinderte Menschen ab, Ihre Meinung bzw. Ihren Beitrag zum Aktionsplan einzubringen. Die Barrierefreiheit dieses Portals wird selbst von erfahrenen blinden und sehbehinderten Menschen im Umgang mit Screen Readern als mangelhaft bezeichnet. Links zu Dokumenten, Links zu den vielen Untergruppen u.ä. sind sehr schwer auffindbar. Die Navigation innerhalb des Portals ist meist nur mit Hilfe von sehenden Personen machbar. Das ist aber gerade nicht der Sinn von barrierefreier Kommunikation!
Zum Thema "Barrierefreie Information" gehört für mich auch unbedingt, dass ich als Vebraucher durch meine gesundheitliche Einschränkung nicht benachteiligt bin. Oft scheitere ich an zu klein gedruckten Angaben auf dem Kassenbon (neues Extrem: NETTO), unleserlich klein gedruckten Inhalts- oder Nährwert- bzw. MHD-Angaben auf Lebensmitteln oder auch anderweitigen Details auf sonstigen Produkten. Einfache Lösung: QR-Code. Ich habe einen QR-Code-Scanner auf meinem Smartphone, mit dem ich mir bequem und schnell alle benötigten Angaben in der für mich optimalen Größe anzeigen lassen kann. Sicher wäre hierfür ein Beschluss auf Bundesebene nötig, aber möglicherweise findet ja dieses Anliegen noch den Weg nach Berlin.
QR-Code sind alles andere als barrierefrei! Ohne ein Lesegerät (z.b.Smartphone) und entsprechende Software können Sie diesen nicht lesen! Ein Einkaufswagen mit Vergrößerungsglas macht es da viel einfacher (z.b. dm-Märkte)! Und ob diese besondere Kennzeichnungpflicht in den Kompetenzrahmen des Freistaat Sachsen fällt wäre die zweite Frage.
Den Kommentar zu diesen Beitrag finde ich zu kurz gedacht. Wer fährt denn mit einem Einkaufswagen mit Lupe (vielleicht noch zerkratzter Lupe?) durch einen Mediamarkt oder so? Den heutigen Fortschritt der Technik kann auch jeder behinderte Mensch nutzen!
"Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie gegebenenfalls Aufbau eines zentralen Informationsportals / Informationscluster als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammenfließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten (ÖPNV, Museen, Sportstätten, Sportangeboten, Tourismus, Kultur, etc.) notwendig sind." Dieses Vorhaben schießt am Ziel vorbei. 1. Gab es im Vorfeld der Machbarkeitsstudie eine Bedarfsstudie? Ich lebe selbst mit einer Einschränkung und erlebe es immer wieder, dass von gesunden Menschen entwickelte Hilfsmittel zwar gut gemeint, jedoch entweder nicht wirklich brauchbar oder nicht zu Ende gedacht sind. In welcher Form findet hier wirklich der Kontakt mit den behinderten Menschen statt? 2. Mittlerweile gibt es moderne Technik wie Smartphones, Tablets,.., welche einen Einsatz teurer Hilfsmittel unnötig machen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte damit in nahezu allen o.g. Fällen möglich sein, und deshalb: 3. Der Aufnau eines zentralen Informationsportals ist überflüssig. Zusätzlich zu den unter 2. genannten Punkten kommen Maßnahmen zum barrierefreien (Um-)Bauen. Für Gebäude oder Stätten, bei denen das (noch) nicht möglich ist, könnte sich der behinderte Mensch für den geplanten Besuch dieses Ortes eine Assistenzkraft aus einm noch aufzustellenden Pool (Bundesfreiwilligendienst?) mieten. Keinesfalls sollte aber wieder Geld und Energie in eine solche Kompromisslösung fließen. Alle o.g. Stätten sollten behinderten Menschen zugänglich und von diesen nutzbar sein.
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