Startseite der Beteiligung
Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
29 von 41

„Barrierefreie Information und Kommunikation“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Barrierefreie Information und Kommunikation, Medien“ ist die Sicherstellung des Zugangs zu barrierefreier Information und Kommunikation zwischen Menschen mit Behinderungen und der öffentlichen Verwaltung wesentliches Ziel. Dies gilt für die Teilhabe am politischen Handeln ebenso wie für die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie für allgemeine Beratungsangebote. Dazu gehört auch die konsequente Umsetzung des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG).

Maßnahmen „Barrierefreie Information und Kommunikation“

Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsangeboten:
  • Aufnahme des Themas Barrierefreiheit von elektronischen Kommunikationsangeboten durch die AG Content in den offiziellen Styleguide. Folgende Inhalte sollten unter anderem enthalten sein: Grundlagen, Prüfungsmöglichkeiten entsprechend BITV 2.0, BIKOSAX Dienstleistungsspektrum der DZB, barrierefreie Inhaltserstellung (Broschüren, Dokumente, Videos etc.). Damit wird man der staatliche Vorbildfunktion für die anderen, bislang nicht von der Gestaltungsrichtlinie eingeschlossenen Institutionen, gerecht.

Zuständigkeit: SK, Alle Ressorts

  • Erneute Prüfung des Internetauftritts www.sachsen.de hinsichtlich Barrierefreiheit (BITV 2.0); ggf. Anstreben einer 95+-Punktebewertung.

Zuständigkeit: SK

  • Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie gegebenenfalls Aufbau eines zentralen Informationsportals / Informationscluster als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammen­fließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten (ÖPNV, Museen, Sportstätten, Sportangeboten, Tourismus, Kultur, etc.) notwendig sind.

Zuständigkeit: SMS, SK, SMI

  • Aufnahme von Informationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Behörden in das zentrale Informationsportal für Verwaltungsverfahren Amt24 (www.amt24.sachsen.de). Die im Portal bereitgestellten Vordrucke/PDF-Formulare müssen nach dem jeweils geltenden DIN-ISO-Standard barrierefrei gestaltet werden.

Zuständigkeit: SMI

  • Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit sowie Ausbau der Schulungsangebote für Anwender und Entscheider mit entsprechender Zielgruppenansprache.

Zuständigkeit: SMS (PÖ), alle Ressorts in ihrer jeweiligen Verantwortung

  • Sonstige Informationsangebote des Freistaat Sachsen sollen barrierefrei zugänglich sein. Hierfür erstellt die Staatsregierung einen verbindlichem Zeitplan.

Zuständigkeit: alle Ressorts in ihrer jeweiligen Verantwortung

  • Publikation des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung in Leichter Sprache.

Zuständigkeit: SMS

Einführung eines BIKOSAX-Gütesiegels:
  • Beratungsangebot der DZB zu einem Kompetenzzentrum „BIKOSAX“ für barrierefreie Informations- und Kommunikations­angebote des Freistaates an der DZB Leipzig aufbauen und nachhaltig etablieren.

Zuständigkeit: SMWK

  • Einführung eines BIKOSAX-Gütesiegels für barrierefreie Webauftritte, Webanwendungen, spezielle E-Government-Anwendungen. Dieses kann durch die DZB verliehen und dabei auch an nicht-staatliche Stellen (Museen, Hochschulen etc.) vergeben werden. Damit soll das Engagement für barrierefreie Internetangebote ausgezeichnet, Marketing betrieben und Öffentlichkeit / Transparenz für das Thema geschaffen werden.

Zuständigkeit: SMWK

Barrierefreiheit von Medien:
  • Im Rahmen der Novellierung des MDR-Staatsvertrages Prüfung der Einrichtung eines originären Sitzes für Menschen mit Behinderungen im MDR-Rundfunkrat.

Zuständigkeit: SK

  • Weiteres Einsetzen dafür, dass Informationen aus den Übertragungen des MDR von Sachsenspiegel, Nachrichten und Informationssendungen sowie regionaler Nachrichten in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Zuständigkeit: SK

29 von 41

4 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Informationen nur noch digital?

[KBA] Das Leben wird immer mehr digitalisiert, auch besitzen immer mehr Menschen die entsprechende Technik, um diese digitalen Angebote nutzen zu können. Wenn Informationen aber nur noch über Weblinks, Apps und andere Internet-/Smartphone-Anwendungen erhältlich sind, werden alle diejenigen abgehängt (exkludiert), die (aus finanziellen, persönlichen und anderen Gründen) eben kein Smartphone und/oder keinen eigenen Internetzugang haben. Ich kenne mehrere (ja, behinderte) Personen, bei denen das der Fall ist. Dabei geht es weniger um kurzfristige Infos per E-Mails, als vielmehr um Veranstaltungstips, gesellschaftliche und politische Informationen und sogar Fahrkarten, aber auch Rundfunksendungen, die nur kurz angeschnitten und mit dem Kommentar versehen werden: "Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www. ..." [MDR Kultur z.B. sagt vor allem bei "klassischen" Stücken Titel, Komponist und Interpreten oft nicht an – dafür muß man im Netz nachsehen.] Zumindest "öffentliche" Informationen daher bitte weiterhin auch analog anbieten oder wenigstens kostenfreie Ausdruckmöglichkeiten bereitstellen (z.B. PC im Bürgerbüro, über den offizielle Seiten gedruckt werden können). Wenn dies nicht möglich ist, dann wenigstens kostenfreie und vor allem "bequeme" Download-Angebote (PDF, HTML mit Formatierungen) einschließlich Virenscanmöglichkeit, so daß man die Informationen mit einem Klick bekommen kann und nicht mühsam Seite für Seite spaltenweise herunterladen muß.

Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt

Barrierefreiheit des Beteiligungsportal

Leider schreckt dieses Beteiligungsportal viele blinde und sehbehinderte Menschen ab, Ihre Meinung bzw. Ihren Beitrag zum Aktionsplan einzubringen. Die Barrierefreiheit dieses Portals wird selbst von erfahrenen blinden und sehbehinderten Menschen im Umgang mit Screen Readern als mangelhaft bezeichnet. Links zu Dokumenten, Links zu den vielen Untergruppen u.ä. sind sehr schwer auffindbar. Die Navigation innerhalb des Portals ist meist nur mit Hilfe von sehenden Personen machbar. Das ist aber gerade nicht der Sinn von barrierefreier Kommunikation!

Barrierefreie Information als Verbraucher

Zum Thema "Barrierefreie Information" gehört für mich auch unbedingt, dass ich als Vebraucher durch meine gesundheitliche Einschränkung nicht benachteiligt bin. Oft scheitere ich an zu klein gedruckten Angaben auf dem Kassenbon (neues Extrem: NETTO), unleserlich klein gedruckten Inhalts- oder Nährwert- bzw. MHD-Angaben auf Lebensmitteln oder auch anderweitigen Details auf sonstigen Produkten. Einfache Lösung: QR-Code. Ich habe einen QR-Code-Scanner auf meinem Smartphone, mit dem ich mir bequem und schnell alle benötigten Angaben in der für mich optimalen Größe anzeigen lassen kann. Sicher wäre hierfür ein Beschluss auf Bundesebene nötig, aber möglicherweise findet ja dieses Anliegen noch den Weg nach Berlin.

QR-Code

QR-Code sind alles andere als barrierefrei! Ohne ein Lesegerät (z.b.Smartphone) und entsprechende Software können Sie diesen nicht lesen! Ein Einkaufswagen mit Vergrößerungsglas macht es da viel einfacher (z.b. dm-Märkte)! Und ob diese besondere Kennzeichnungpflicht in den Kompetenzrahmen des Freistaat Sachsen fällt wäre die zweite Frage.

Prima Vorschlag!

Den Kommentar zu diesen Beitrag finde ich zu kurz gedacht. Wer fährt denn mit einem Einkaufswagen mit Lupe (vielleicht noch zerkratzter Lupe?) durch einen Mediamarkt oder so? Den heutigen Fortschritt der Technik kann auch jeder behinderte Mensch nutzen!

Barrierefreie Angebote

"Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie gegebenenfalls Aufbau eines zentralen Informationsportals / Informationscluster als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammen­fließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten (ÖPNV, Museen, Sportstätten, Sportangeboten, Tourismus, Kultur, etc.) notwendig sind." Dieses Vorhaben schießt am Ziel vorbei. 1. Gab es im Vorfeld der Machbarkeitsstudie eine Bedarfsstudie? Ich lebe selbst mit einer Einschränkung und erlebe es immer wieder, dass von gesunden Menschen entwickelte Hilfsmittel zwar gut gemeint, jedoch entweder nicht wirklich brauchbar oder nicht zu Ende gedacht sind. In welcher Form findet hier wirklich der Kontakt mit den behinderten Menschen statt? 2. Mittlerweile gibt es moderne Technik wie Smartphones, Tablets,.., welche einen Einsatz teurer Hilfsmittel unnötig machen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte damit in nahezu allen o.g. Fällen möglich sein, und deshalb: 3. Der Aufnau eines zentralen Informationsportals ist überflüssig. Zusätzlich zu den unter 2. genannten Punkten kommen Maßnahmen zum barrierefreien (Um-)Bauen. Für Gebäude oder Stätten, bei denen das (noch) nicht möglich ist, könnte sich der behinderte Mensch für den geplanten Besuch dieses Ortes eine Assistenzkraft aus einm noch aufzustellenden Pool (Bundesfreiwilligendienst?) mieten. Keinesfalls sollte aber wieder Geld und Energie in eine solche Kompromisslösung fließen. Alle o.g. Stätten sollten behinderten Menschen zugänglich und von diesen nutzbar sein.

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Aktionsplan - II
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.