Startseite der Beteiligung
Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
27 von 41

„Politische Teilhabe und Interessenvertretung“

Handlungsbedarf

Wesentliches Ziel im Handlungsfeld „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“ ist es, die zivilgesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Hier wird die Überarbeitung des bestehenden sächsischen Integrationsgesetzes zu einem neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz als konkrete Maßnahme diskutiert.

Maßnahmen „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz.

Dieses soll u.a. auch regeln:

  • Stärkung der Position des Beauftragten für Belange der Menschen mit Behinderung der Staatsregierung: Bestellung, Aufgaben, Ressourcen und Befugnisse der Behindertenbeauftragten; Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige sind bei der Bestellung der Beauftragten besonders zu berücksichtigen.
  • Prüfung einer Verankerung der kommunalen Behinderten­beauftragten.
  • Gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeirats: Regelung der Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse, Finanzielle und technisch-organisatorische Ausstattung.
  • Prüfung einer Regelung zur Bildung / Wahl von Behinderten­beiräten in den kreisfreien Städten und Landkreisen.
  • Erweiterte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen: Prüfung von Formen und Möglichkeiten der weiteren Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Interessenvertretungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Zuständigkeit: SMS

Bürgerbeteiligung
  • Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei der Erarbeitung des neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes.

Zuständigkeit: SMS

Partizipation bei Wahlen:
  • Anpassung des Wahlrechts: Der Bund wird anhand von Untersuchungsergebnisse entscheiden, ob bei bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts Handlungsbedarf besteht. Sachsen wird nach Fertigstellung und Bekanntgabe der Untersuchungs-ergebnisse durch den Bund prüfen, ob und welche Maßnahmen auf Landesebene sinnvoll erscheinen.
  • Überarbeitung der Wahlhinweise für kommunale Wahlämter: Die Wahlhinweise für die kommunalen Wahlämter zur barrierefreien Durchführung von Wahlen (u.a. Auswahl der Wahllokale, Standort der Wahlkabinen barrierefreie Stimmabgabe, Schriftgröße Wahlbenachrichtigungen, Sensibilisierung der Wahlleiter und Wahlhelfer) werden überarbeitet.

Zuständigkeit: SMI, SMJ

27 von 41

14 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Allgemein: Noch ein paar Gedanken zur Inklusion

[KBA] Inklusion ist eine Haltung, die sich die Gesellschaft als Ganzes wie auch jeder Einzelne erwerben muß. Das ist schwierig bei einem Zeitgeist, der immer mehr auf Exklusivität setzt. Man kann niemanden zwingen, einen anderen Menschen zu mögen. Ein Mensch kann noch so integrationswillig sein, wenn das Umfeld ihn nicht haben will, hat er keine Chance dazuzugehören. Umgekehrt kann ein Umfeld noch so offen sein, wenn jemand nicht dazugehören will, kann man auch ihn nicht zwingen. Behinderte Menschen spüren durchaus, ob man sie wirklich schätzt und gern dabeihaben möchte, oder ob man sie nur aus Mitleid oder einer gewissen Verpflichtung wegen mitmachen und dabeisein läßt. Im zweiten Fall verzichten manche dann lieber auf die Inklusion. Inklusion bedeutet, daß alle Menschen gut zusammenleben und sich entfalten können, also nicht nur die behinderten, sondern auch die gesunden. Und das bedeutet für alle Rücksichtnahme und ein gewisses Maß an Verzicht. Gleichberechtigung Behinderter bedeutet, daß sie die gleichen Rechte haben wie Nichtbehinderte, daß diese Rechte aber auch enden, wo sie auch für Nichtbehinderte enden. Und das ist, wenn durch die Ausübung eines Rechtes andere Menschen unangemessen in ihrer persönlichen Entfaltung eingeschränkt werden. Manchmal habe ich das Gefühl, da müssen auch wir Behinderten noch ein bißchen dazulernen. Uneingeschränkte Inklusion, also uneingeschränktes Dazugehören, wird sowieso eine Illusion bleiben. Um zu einer Gruppe dazuzugehören, muß man so sein "wie alle anderen". Um es mit Einstein zu sagen: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde zu sein, muß man vor allem ein Schaf sein." Und wollen wir wirklich alle "Schafe" sein?

Inklusion <=> Integration

"Ein Mensch kann noch so integrationswillig sein, wenn das Umfeld ihn nicht haben will, hat er keine Chance dazuzugehören. Umgekehrt kann ein Umfeld noch so offen sein, wenn jemand nicht dazugehören will, kann man auch ihn nicht zwingen." Dies sind ganz normale Vorgänge im sozialen Miteinander, die es immer geben wird. Egal, ob zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, ob zwischen Deutschen und Flüchtlingen, ob zwischen Christen und Moslems, ... Ziel von Inklusion sollte auch kann auch nicht die "Republik Kleineiland - Friede, Freude, Eierkuchen" sein. Ich möchte weiterhin jedem mir unbekannten Menschen, gleich zu welcher Gruppe von Menschen er gehört, erst einmal mit einem gesunden Misstrauen begenen dürfen, ohne dafür gerügt zu werden. Binde Naivität dürfte man nicht erwarten, Respekt und Achtung jedem anderen Menschen gegenüber wohl schon. "Gleichberechtigung Behinderter bedeutet, daß sie die gleichen Rechte haben wie Nichtbehinderte, daß diese Rechte aber auch enden, wo sie auch für Nichtbehinderte enden." In einem Beitrag zum Aktionsplan I war von "Behindertenegoismus" die Rede. Genau das trifft es. Damit geht der Ball ins eigene Tor. Ich denke, dass auch von behinderten Menschen je nach ihren Möglichkeiten ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung verlangt werden kann. Bevorzugung behinderter Menschen, d.h. alles, was über den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile hinausgeht, ruft Neider auf den Plan.

Allgemein: Praxisnahe Einzelfall-Lösungen

[KBA] Das Thema ist vielschichtig, die einzelnen Behinderungen und natürlich die Menschen selbst sind es auch, so daß es vieler verschiedener und flexibler Lösungen bedarf, die sich zudem an der Praxis und den Bedürfnissen im Einzelfall orientieren; (gesetzliche) Regelungen können immer nur einen Rahmen bieten, in dem es Bewegungsfreiheit geben muß für individuelle Entscheidungen. Diese können in der Gesamtschau durchaus widersprüchlich erscheinen (wie es manche Beiträge hier schon zeigen). Es geht also weniger um feste Normen und Regeln, als um (Wahl-) Möglichkeiten. Das ist die vielleicht größte Herausforderung für Deutschland. Aber mit gelebter Kooperation, Vernetzung, Kommunikation (Information!) und allgemeinem Wohlwollen ist es machbar. Sehr wichtig ist außerdem der Grundsatz: "Nicht über uns ohne uns!" Bei allen Entscheidungen, die einen behinderten Menschen betreffen, ist gemeinsam um eine einvernehmliche Lösung zu ringen. Das ist vielleicht etwas mühsam(er), erhöht aber Motivation, Akzeptanz und Erfolg (genau wie bei den "gesunden" Menschen auch).

Bitte an die Staatsregierung

Bitte prüfen und gewährleisten Sie, dass alle Leistungen, die in jedem Bereich der Staatsregierung erbracht, ausgeschrieben und finanziert werden, auch tatsächlich alle Menschen im Blick haben und ob sie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserem schönen Freistaat sicherstellen.

AP II

[KBA] Danke, daß er endlich kommt, der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, auch wenn Sachsen eines der letzten deutschen Bundesländer ist, das diesen Schritt geht. Es sind auch wirklich viele gute Ansätze enthalten. Einige Maßnahmen sind allerdings so allgemein gehalten oder fachwissenschaftlich formuliert, daß nicht erkennbar ist, was denn genau unternommen oder verändert werden soll. Hier wären ganz konkrete Zielstellungen und Termine wünschenswert. (Leider gibt es keine Möglichkeit, allgemeine bzw. Themen-/Kapitelübergreifende Beiträge zu schreiben, deshalb die Plazierung hier.)

Grundsätzliche Anmerkungen

Ich danke dafür, dass auch Sachsen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK haben wird und für die Möglichkeiten der Beteiligung. Ich wünsche mir, dass er allen Sachsen, ganz gleich ob mit oder ohne Behinderung sowohl im beruflichen Alltag als auch im Freizeitbereich Lust auf Inklusion macht! Inklusion ist die beste Lösung für unsere gesellschaftlichen Entwicklungen und Erfordernisse. Sie fördert und fordert Vielfalt. Inklusion benötigt Barrierefreiheit im Denken und Handeln, an/in Gebäuden und Angeboten. Und: Barrierefreiheit bedeutet Komfort für ALLE! Besinnen wir uns bei der Verwirklichung von Inklusion auf das was wir können - auf das was wir dazu beitragen können! Lassen Sie uns gemeinsam über den jeweiligen Tellerrand schauen, Schnittstellen aufgreifen und Zuständigkeitsschranken überwindend!

Barrierefreiheit des Beteiligungsportals: Alleiniger Zugang per Internet ist auch eine Barriere

[KBA] Vielleicht ist mir die Möglichkeit als ungeübtem Internetnutzer entgangen, ich meine aber, die Bürgerbeteiligung zum AP II UN-BRK ist nur über das Internet im entsprechenden Portal des Ministeriums möglich. Internet ist prinzipiell eine feine Sache – solange man es hat. Wer selbst – aus welchen Gründen auch immer – keinen eigenen Internetzugang besitzt und somit auf Bibliotheken und andere öffentliche Internetangebote zurückgreifen muß (und das sind wahrscheinlich deutlich mehr Personen als man glauben möchte), bekommt ein Problem. Ich habe mir mit der Kraft eines ganzen Tages mühsam Seite für Seite heruntergeladen – ein "Komplettpaket" gab es nicht – und muß nun zu Hause auf Formatierungen und Verlinkungen verzichten. Vielleicht ist es bei einer zukünftigen Aktion möglich, die Informationen auch als PDF-Download anzubieten? (Unter "Dokumente" ist der AP leider nicht zu finden gewesen.)

Barrierefreiheit der Beteiligung an sich: Beteiligungszeitraum sehr kurz

[KBA] Der Zeitraum, in dem eine Beteiligung möglich ist, ist mit 4 Wochen zumindest für Betroffene, deren Behinderung sie im Leben tatsächlich behindert, ziemlich kurz, zumal es vor der öffentlichen Präsentation des Entwurfs keine Möglichkeit gab, sich mit den Ergebnissen schon vorab vertraut zu machen (das erste Beteiligungsverfahren ging immerhin 8 Wochen, die Staatsregierung hat sogar 4 Monate überarbeitet). Wer sich nicht beruflich mit dem Thema beschäftigen und ggf. Kommentare im Portal eingeben kann, sondern dies parallel zu seinem so schon beschwerlichen Leben tun muß, hat es schwer, in der kurzen Zeit alles durchzuarbeiten, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und abzustimmen und schließlich bei Bedarf noch entsprechende Kommentare zu formulieren. Besonders schade ist, daß die Beteiligungsfrist an einem Feiertag nach einem verlängerten Wochenende endet, so daß Personen, die auf öffentliches Internet z.B. in Bibliotheken angewiesen sind, auch noch 2 Tage verloren gehen. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung(en) oder gesundheitlichen Einschränkung(en) mehr Zeit brauchen, als dies gewöhnlich für eine Aktivität angenommen und eingeplant wird, werden immer ausgeschlossen bleiben, wenn sich der vorgesehene Zeitrahmen an den Fähigkeiten und Möglichkeiten der "Gesunden" orientiert.

Bestimmung/Bestätigung der Behindertenvertreter durch die Behinderten selbst // mehr "Gewicht" bei Entscheidungen

[KBA] Behindertenvertreter dürfen nicht mehr durch die Staatsregierung oder untergeordnete Verwaltungen einfach ernannt werden, sondern sind durch die Behinderten selbst zu bestimmen bzw. zumindest zu bestätigen. Außerdem ist ein ausgewogenes Verhältnis von behinderten und nichtbehinderten Entscheidern anzustreben. Hintergrund: Im Bereich Psychiatrie ist es so, daß Mitglieder in PSAGs, Besuchskommissionen oder die Patientenfürsprecher vom Gesundheitsamt oder einer ähnlichen Behörde bestellt werden, wodurch sichergestellt ist, daß keine "unbequemen" Personen die Sitzungen stören. Auf diese Weise kann dann auch alles schön beim Alten bleiben, da die "systemtreuen" Behindertenvertreter aufgrund dieser Eigenschaft kaum intervenieren. Was das Verhältnis von behinderten und nichtbehinderten Entscheidern betrifft, ist es derzeit so, daß z.B. in den PSAGs auf ca. 20 professionelle Mitarbeiter aus allen möglichen Einrichtungen für psychisch kranke Menschen je ein Vertreter der Angehörigen sowie der Betroffenen kommt (die sich die Profis vorher auch noch ausgesucht haben). Praktisch heißt daß, daß – sofern sie überhaupt gehört werden – die wirklichen Betroffenenvertreter keinerlei Gewicht bei Entscheidungen und auch keine Interventionsmöglichkeiten haben.

Selbsthilfenetzwerk für seelische Gesundheit in Sachsen

Interessenvertretung

Wenn man sich hieran beteiligen möchte, soll man sich entscheiden ob man das als "Privatperson" tun möchte oder als "Träger öffentlicher Belange". Nun bin ich als Privatperson Mitglied des Selbsthilfenetzwerkes, in der Hoffnung gemeinsam mehr Gehör zu finden, aber unsere Selbsthilfelandesorganisation ist wahrscheinlich auch kein "Träger öffentlicher Belange", lässt sich jedenfalls nur unter "sonstiges" speichen, weil für dieses Portal, wo es um Belange behinderter Menschen geht leider noch nicht daran gedacht wurde, dass diese sich glücklisherweise in Selbsthilfegruppen und - organisationen zusammenschließen um so gemeinsam besser ihre Interessen vertreten zu können Schade.

Gleiche Rechte auch für behinderte Asylanten und Flüchtlinge sowie Kriegsverwundete

Asylanten, Flüchtlinge und Verwundete mit Behinderungen sollten verstärkt unterstützt und in den Aktionsplan einbezogen werden. Gleiches gilt für Kinder, die ohne Eltern zu uns kommen.

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Aktionsplan - II
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.