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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Politische Teilhabe und Interessenvertretung“

Handlungsbedarf

Wesentliches Ziel im Handlungsfeld „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“ ist es, die zivilgesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Hier wird die Überarbeitung des bestehenden sächsischen Integrationsgesetzes zu einem neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz als konkrete Maßnahme diskutiert.

Maßnahmen „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz.

Dieses soll u.a. auch regeln:

  • Stärkung der Position des Beauftragten für Belange der Menschen mit Behinderung der Staatsregierung: Bestellung, Aufgaben, Ressourcen und Befugnisse der Behindertenbeauftragten; Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige sind bei der Bestellung der Beauftragten besonders zu berücksichtigen.
  • Prüfung einer Verankerung der kommunalen Behinderten­beauftragten.
  • Gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeirats: Regelung der Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse, Finanzielle und technisch-organisatorische Ausstattung.
  • Prüfung einer Regelung zur Bildung / Wahl von Behinderten­beiräten in den kreisfreien Städten und Landkreisen.
  • Erweiterte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen: Prüfung von Formen und Möglichkeiten der weiteren Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Interessenvertretungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Zuständigkeit: SMS

Bürgerbeteiligung
  • Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei der Erarbeitung des neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes.

Zuständigkeit: SMS

Partizipation bei Wahlen:
  • Anpassung des Wahlrechts: Der Bund wird anhand von Untersuchungsergebnisse entscheiden, ob bei bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts Handlungsbedarf besteht. Sachsen wird nach Fertigstellung und Bekanntgabe der Untersuchungs-ergebnisse durch den Bund prüfen, ob und welche Maßnahmen auf Landesebene sinnvoll erscheinen.
  • Überarbeitung der Wahlhinweise für kommunale Wahlämter: Die Wahlhinweise für die kommunalen Wahlämter zur barrierefreien Durchführung von Wahlen (u.a. Auswahl der Wahllokale, Standort der Wahlkabinen barrierefreie Stimmabgabe, Schriftgröße Wahlbenachrichtigungen, Sensibilisierung der Wahlleiter und Wahlhelfer) werden überarbeitet.

Zuständigkeit: SMI, SMJ

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14 Beiträge

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Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt

Beitrag zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen

Sehr geehrte Damen und Herren, nach allem, was über den Entwurf des Aktionsplanes zur UN - Behindertenrechtskonvention bekannt ist, bedeutet dessen Entwurf, dass behinderte Menschen, ganz gleich, welcher Art die Behinderung ist, in die Sozialhilfe abgedrängt werden sollen. Somit unterliegen sie dem Sozialhilferecht. Damit wird dieser Personenkreis zwangsläufig zu Bittstellern des Staates degradiert. Dies verstößt gegen die UN - Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit echter Teilhabe zu tun. Zudem könnte sich daraus ergeben, dass beispielsweise auch das Blindengeld ebenfalls in die Sozialhilfe abgedrängt und damit nicht mehr einkommens- und vermögensunabhängig gewährt sowie das Sehbehindertengeld für als hochgradig sehbehindert geltende Personen ganz abgeschafft wird. Weiterhin kann ein Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf und aufgrund seiner Schwerbehinderung meist geringer finanzieller Mittel gezwungen sein, in ein Pflegeheim umzuziehen, weil zu teuer für Vater Staat. Selbstbestimmte Lebensführung ist somit nicht möglich. Derzeit zahlt das Sozialamt nicht mehr als 350,00 Euro Warmmiete in der Stadt Leipzig. Nun finden Sie mal eine barrierefreie Wohnung für diesen Preis auf dem Wohnungsmarkt. Ein Vorschlag: Warum immer mehr Heime bauen, statt ein Konzept zu entwickeln, dass schwerbehinderte Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam in Häusern mit barrierefreien Mietwohnungen beieinander wohnen und sich je nach ihren Möglichkeiten gegenseitig helfen könnten? Ein Heim ist für diese Menschen fast immer eine denkbar schlechte Alternative. Ich bitte Sie dringend, alle diese Aspekte sowie alle anderen Eingaben in dieser Hinsicht wahrzunehmen, im Sinne von schwerbehinderten Menschen intensiv zu diskutieren, deren Probleme aktiv anzugehen, ein Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen, welches seinen Namen verdient und den Vorgaben der UN - Behindertenrechtskonvention in vollem Umfang entspricht. Mit freundlichem Gruß Christa Czech, Mitglied im Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt

Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei der Erarbeitung des neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes.

Wie erfahren behinderte Menschen von dieser Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform aktiv zu beteiligen? Welche Möglichkeiten haben betroffene Menschen ohne Internetzugang? Die Anzahl der Beiträge des ersten Beteiligungsverfahrens zeigen, dass es kein "Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren" war. Wie kann die Zahl der Teilnehmer erhöht werden?

geändert von Bogufinchen am 28. April 2016

Selbsthilfenetzwerk für seelische Gesundheit in Sachsen

Danke

das haben sie für uns mitgeschrieben

Barrierefreie Kommunikation

Zur barrierefreien Kommunikation gehört leider auch diese Tatsache, daß ihre Seiten leider überhaupt nicht barrierefrei und in leichter Sprache gehalten sind. Auch hier haben Sie dringend nachzubessern! Ebenso gehört dazu die Anordnung, daß Behördenbescheide in ebensolcher leichten Sprache zu halten sind und daß man das Gefühl bekommt, nicht nur als Verwaltungsakt - sondern als Mensch dort behandelt zu werden mit konkreten Anliegen, Ängsten, Sorgen und Nöten.

Behindertenbeauftragte

Zur Stärkung der Kommunikation gehört auch das Thema Behindertenbeauftragte. Als selbst Betroffener muß ich Ihnen leider sagen, daß es in ganz Sachsen meiner Einschätzung nach gerade einmal zwei Behindertenbeauftragte gibt, die ich als sehr kompetent (weil zum Teil selbst betroffen) und ebenso engagiert einschätze. Bei allen anderen, inclusive des Landesbeauftragten, vermag ich diese Kompetenz und vor allem diese Engagiertheit leider überhaupt nicht zu erkennen.

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