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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“ ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben das Ziel, ihnen Zugang zu kulturellen Angeboten zu verschaffen sowie Möglichkeiten zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potential zu nutzen. Des Weiteren besteht das Ziel, die Tourismusstrategie 2020 umzusetzen und Sachsen zu einem der führenden Bundesländer im barrierefreien Tourismus zu entwickeln. Menschen mit Behinderungen sollen in den Strukturen des organisierten Sports in Sachsen stärker beteiligt werden, die Sporteinrichtungen des Freistaates sowie die Zugangswege barrierefrei für Nutzer und Besucher erreichbar und nutzbar sein. Darüber hinaus soll das Programm „Lieblingsplätze für alle“ weitergeführt werden. Ziel ist es des Weiteren, die Angebote der staatlichen Kultureinrichtungen zur barrierefreien Zugänglichkeit und Vermittlung auszubauen und andere Träger von Kultureinrichtungen für dieses Themenfeld zu sensibilisieren.

Maßnahmen „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“

Bestandsanalyse:
  • Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von Sport­stätten in Sachsen; Erstellung einer Übersicht für das zu schaffende Informationsportal.

Zuständigkeit: SMGI, SMK, SMWK, SMI

  • Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von landes­eigenen Einrichtungen für Freizeit, Tourismus und Kultur.

Zuständigkeit: SMWK, TMGS, alle

Barrierefreier Zugang:
  • Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote staatlicher Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie zielgruppenspezifische Ergänzungen (z.B. taktile Leitsysteme, Tastobjekte, spezielle [Audio-]Führungen für Blinde und Sehgeschädigte / Führungen oder Videoguides in Gebärden­sprache / Führungen und Vermittlungsangebote in leichter Sprache in staatlichen Museen).

Zuständigkeit: SMWK

  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinder­ungen bei der Planung und Vorbereitung der 4. Sächsischen Landesausstellung (barrierefreie Zugänglichkeit und Ausstellungsgestaltung soweit möglich) und weiteren Landesausstellungen.

Zuständigkeit: SMWK

  • Berücksichtigung barrierefreiheitsspezifischer Aspekte bei der Vergabe von Fördermittel im Bereich der konsumtiven und investiven Sportförderung.

Zuständigkeit: SMI

  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinder­ungen bei der Wettbewerbsauslobung und Einbeziehung von Experten aus den Reihen der Behindertenverbände bei der Vorbereitung von Landesgartenschauen.

Zuständigkeit: SMUL

  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinder­ungen bei der Vorbereitung und Durchführung des Tags der Sachsen.

Zuständigkeit: SK

Sensibilisierung:
  • Fortführung regelmäßiger praxisbezogener Fortbildungs­angebote der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zum Thema Barrierefreiheit in und für Museen.

Zuständigkeit: SMWK, Sächsische Landesstelle für Museumswesen

  • Finanzierung der Wiederaufnahme/Fortführung eines Projektes, das Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in den ländlichen Räumen zu Fragen der Barrierefreiheit informiert, sensibilisiert und berät.

Zuständigkeit: SMWK

  • Behandlung des Themas „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ auf der Jahrestagung der Kulturraumsekretariate, ggfls. unter Einbeziehung des Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Vertretern von Selbsthilfeverbänden und/oder externer Experten.

Zuständigkeit: SMWK

  • Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote der TMGS für touristische Leistungsträger (Unterkünfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen), z.B. Leitfaden „Tourismus für ALLE in Sachsen“, Workshop-Reihe, Fachtagung

Zuständigkeit: SMWA

Kommunikation und Marketing:
  • Erstellung einer Broschüre „Sachsen Barrierefrei“ (Unterkünfte, Kultur, Freizeit).

Zuständigkeit: SMWA

  • Erstellung einer CD „Sachsen Barrierefrei“ als Hörfassung im DAISY-Format.

Zuständigkeit: SMWA

  • Gestaltung der Internetseite der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) in Deutsch und Englisch sowie der regionalen Tourismusverbände und Marketingorgani­sationen mit aktuellen Angeboten und Informationen zu „Sachsen Barrierefrei – Urlaub in Sachsen“.

Zuständigkeit: SMWA

  • Nutzung von zielgruppenspezifischen Kommunikations- und Vertriebswegen.

Zuständigkeit: SMWA

  • Durchführung eines integrativen Marketings, d.h. Kommuni­kation von Barrierefreiheit im Rahmen der Information zu den Produktlinien, z.B. Familienurlaub, Kunst und Kultur, Städte­reisen, Aktiv, Vitalurlaub. (Ab der Broschüre „Sachsen Barrierefrei 2016/2017“ werden zudem jene zertifizierten Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen mit dem Logo „Familienurlaub in Sachsen“ gekennzeichnet, die den hohen Qualitätsanforderungen für einen familienfreundlichen Urlaub gerecht werden. Somit wird der Kreis zu weiteren Zielgruppen geschlossen.)

Zuständigkeit: SMWA

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Behindertenfreundlichkeit im Rabenauer Grund

Ich habe mich gefreut, dass Sie in einfacher Sprache den nationalen Aktionsplan bearbeitet haben.Mir geht es darum, dass sich eine breitere Menge von Menschen mit Behinderungen in den Texten zurecht findet. Allerdings sind einige touristische Ziele noch nicht behindertenfreundlich ausgebaut. Dazu gehört auch der Weg durch den Rabenauer Grund, wo man bis nach Rabenau kommt. Danach gibt es keine Möglichkeit, mit dem Rollstuhl weiterzufahren, da der Anstieg zu groß ist. Es wäre schön, wenn die Barrierefreiheit bis Dipps gelingen könnte. Dazu wäre ein Weg entlang der Bahnschienen ideal. Die Behindertenfreundlichkeit muss hier dringend ausgebaut werden.

Berücksichtigung

Sehr geehrte Damen und Herren, das Wort Berücksichtigung sollte durch das Wort Beteiligung ersetzt werden. Nur wenn Menschen mit Behinderung an den verschiedenen Aktionen z.B. Tag der Sachsen beteiligt werden, können deren Belange so gut wie möglich berücksichtigt werden. Wie heißt es so schön: Nichts ohne uns über uns. Sie sollten zu Ihrem Aktions- und Maßnahmeplan stehen und sich nicht eine Hintertür offen lassen. Die Bundesregierung sagt auf Ihrer Homepage, dass Menschen mit Behinderung mit sprechen. Wo sprechen Menschen mit Behinderung bei dem Landesaktionsplan des Freistaates Sachsen mit? Kein Bewohner unserer Einrichtung hat bisher von Ihrem Landesaktionsplan gehört. Sollten sich aber nicht gerade die Menschen an Ihrer Umfrage beteiligen, die von der UN-BRK unmittelbar betroffen sind? Beteiligung beginnt bereits bei der Weiterentwicklung einer Idee. Wichtig ist auch eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die UN-BRK. Die Beauftragen für die Belange von Menschen mit Behinderung der Landkreise bzw. größeren Städte sind komplett überlastet. Es sollte in jeder Kommune, also vor Ort, einen zentralen Ansprechpartner geben. Die Beauftragten der Landkreises sind viel zu weit weg und für Menschen mit Behinderung aber auch andere Menschen nicht erreichbar im Sinne der Entfernung. Es gibt bereits Institutionen, die sich auf den Weg der Realisierung der UN-BRK begeben haben, hier ist eine Vernetzung besonders wichtig, um sich über Probleme und Erfolge austauschen zu können. Oft weiß niemand vom anderen. Und es stellt sich mir die Frage, bis wann Sie Ihren Ziel- und Maßnahmeplan konkret umsetzen wollen. Nur wenn Sie jedes Ziel bzw. Maßnahme mit einer genauen Umsetzungsfrist versehen, kann am Ende eine genaue Abrechnung erfolgen!

Behinderung und Armut

Es fehlen in der Aufzählung Ihrer Handlungsfelder leider zwei ganz zentrale Themen: Das Thema "Behinderung und Sexualität" (dazu habe ich an anderer Stelle Stellung genommen) und das Thema "Behinderung und Armut". Denn um sich all die Maßnahmen (Kultur, Sport, Freizeit, Tourismus) leisten zu können, müssen Behinderte (wie im übrigen alle anderen, z. B. Hartz4-Betroffenen) endlich aus der Armutsfalle raus! Zumal diese Leistungen auch wirklich nur dazu da sind, die Grundbedarfe zu decken. Waschmaschinenreparaturen oder mal ein neuer Kühlschrank? Fehlanzeige! Kultur, Kino, Theater, Restaurant, Schwimmbad? Häufig nicht drin. Urlaub im Sinne von Reisen? Fremdwort! Das muß sich ändern. Und das heißt konkret: Abschaffung von SGB II und SGB XII (wo bleiben da ihre Bundesratsinitiativen?) Einführung einer Mindestsicherung von 1050 € (nach oben keine Grenzen!) Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in den Behindertenwerkstätten Zuständigkeit einer zentralen Behörde für alle behindertenpolitischen Leistungen (in meinem Fall sind dies derzeit 3, plus der eigenen WfbM-Verwaltung!)

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