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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Schule“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Schule“ ist das Ziel die Weiterentwicklung der Professionalität von Lehrern und Erziehern hinsichtlich der Kompetenzen im Bereich inklusiver Bildung, insbesondere eine lernzieldifferente Unterrichtung dort, wo diese stattfinden soll und kann. Die Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems im Sinne der UN-BRK mit konkreten Unterstützungsangeboten ist ebenso ein Ziel wie die Erarbeitung einer Strategie zur Verbesserung des Zugangs zur betrieblichen Ausbildung für Jugendliche mit Behinderungen. Alle Schüler sollen durch intensivere Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufsleben vorbereitet werden. Dabei sollen Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung grundsätzlich gemeinsam lernen dürfen.

Maßnahmen „Schule“

Personal, Aus- und Weiterbildung:
  • Ausbau der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte aus Regelschulen (allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, außer Förderschulen) zum Umgang mit Schülern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (z.B. Basiswissen Inklusion und Vertiefungswissen für besondere Bedarfe).

Zuständigkeit: SMK, SBA und SBI

  • Unterbreitung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung der Ausbildung von Sonderpädagogen.

Zuständigkeit: SMWK zusammen mit SMK

  • Einstellung von Sonderpädagogen als festes Personal auch an Regelschulen.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen individuelle Unterstützungsleistungen im Rahmen des Besuches von Förderschulen oder der gemeinsamen Unterrichtung an allgemeinen Schulen, um die Schule erfolgreich zu absolvieren und den ihnen höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Durch den Einsatz von Inklusionsassistenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen können schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützt und die gleich­berechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Bildungssystem gestärkt werden. Auf diesem Weg erfahren sie eine höhere Chancengerechtigkeit bezüglich des schulischen Erfolgs und damit der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Schwierige Übergangspassagen in der individuellen Bildungsbiografie – insbesondere im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf – können nachhaltig gestützt werden.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Praxisberater an Oberschulen ab dem Schuljahr 2016/17. Die Praxisberater sind ein gemeinsames Projekt des SMK und RD Sachsen der BA für Arbeit. Es startete 2014 und soll Oberschüler bereits ab der Klassenstufe 7 individuell beim Aufbau ihrer Berufswahlkompetenz unterstützen. Auf der Grundlage des Potenzialanalyseverfahrens „Profil AC Sachsen“ werden individuelle Stärken ermittelt und im Berufsorientierungsprozess gefördert. Eine gute Berufsorientierung führt zur richtigen Berufswahl und ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in den Beruf. Mit Blick auf die in Zukunft noch heterogener zusammen­gesetzten Klassen an den Oberschulen- durch Zuwanderung und Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf leisten die Praxisberater einen wesentlichen Beitrag zur zielgerichteten individuellen Förderung und zur Optimierung der Berufsorientierung. Aus diesem Grund wird das Projekt zum Schuljahr 2016/2017 ausgebaut.

Zuständigkeit: SMK, RD Sachsen BA

Förderschulen:
  • Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zuständigkeit: SMK

  • Ausbau gemeinsamer Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen.

Zuständigkeit: SBA, Schulen

  • Zulassung der Deutschen Gebärdensprache für gehörlose Schüler in prüfungsrelevante Fächer in der Schule im Sinne eines Nachteilsausgleiches.

Zuständigkeit: SMK

Beratung und Prävention:
  • Beratungsangebote für Eltern von Kindern mit Behinderungen in regional zumutbaren Entfernungen.

Zuständigkeit: SMK, SMS

  • Erarbeitung und Bereitstellung von zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien für Eltern, Lehrer, Verwaltungen (auch in leichter Sprache). Niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote für individuelle Unterstützung, unabhängig von der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes.

Zuständigkeit: SMK, SBI und SMS

Integrative Unterrichtung:
  • Abstimmung von Grundschule mit Ganztagsangeboten und Schulhort hinsichtlich der Gewährleistung einer inklusiven Betreuung.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Bis Gesetze und Verordnungen an die UN-Behindertenrechts­konvention angepasst werden, können Eltern mithilfe eines selektiven Wahlrechts entscheiden, ob ihr Kind an einer wohnortnahen Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet wird. Entsprechendes Treffen von angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, damit die Qualität der integrativen Unterrichtung gesichert werden kann und die Wahloption annehmbar ist.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Anpassung der Unterrichtsmaterialien für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zuständigkeit: SMK, SBI

Sensibilisierung:
  • Neue und zusätzliche Angebote von Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Eltern und allen an Bildung Beteiligten. Barrierefreie Gestaltung der Arbeit von und mit Eltern und allen an Bildung Beteiligten.

Zuständigkeit: SMK, SMS

  • Allgemeine Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich der Vielfalt als Chance für die Gesellschaft:

Zuständigkeit: SMK, SBA, SMS

  • Überarbeitung der sonderpädagogischen Diagnostik, des Feststellungsverfahrens sowie der Handbuches zur Förderdiagnostik. Dabei wird die Ausrichtung auf inklusive Bildung sowie individuelle Unterstützung für Eltern gelegt.

Zuständigkeit: SMK

Normenkontrolle und ‑anpassung:
  • Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit:

Prüfung und gegebenenfalls Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz.

Zuständigkeit: SMK, SMS, Kommunen, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Berufsorientierung und Berufseinstieg:
  • Unterstützung der individuellen Berufsorientierung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung.

Zuständigkeit: SMK, BA, SBA, Schulen

  • Fortführung der Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden seit 2011/2012 bis zum Aufnahme­jahrgang 2016/2017 ergänzende Maßnahmen der Berufsorien­tierung gemäß „Initiative Inklusion“ – Handlungsfeld 1 – des BMAS auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen SMS, RD Sachsen der BA, SMK und KSV durchgeführt. Im Anschluss daran bzw. zur Verstetigung sind ab Schuljahr 2017/2018 Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung gemäß SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 vom 16.11.2015 geplant.

Zuständigkeit: SMS, RD Sachsen BA, SMK, KSV

  • Für betroffene Schüler Zurverfügungstellung angemessener Vorkehrungen für den gemeinsamen Unterricht an der Regelschule. (z.B.: Zugänglichkeit der Gebäude, eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel, angepasste Kommunikationsformen, Assistenz.)

Zuständigkeit: SMK, zusammen mit SMI und SMS

  • Unterstützung der Netzwerkbildung in den Einrichtungen zur Übergangsgestaltung sowie zur Findung von regionalen Lösungsansätzen.

Zuständigkeit: Schulen, SBA

  • Erleichterung des Zugangs zum Abitur durch den Abbau von Barrieren und dem Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten.

Zuständigkeit: SMK

  • Besondere Berücksichtigung des Schulbesuchs von Kindern mit Behinderungen auf Regelschulen bei der Schulnetzplanung unter Einbeziehung der Region, der Stadt oder ländlichen Raumes.

Zuständigkeit: SMK mit Landkreisen und Kreisfreien Städten

  • Prüfung, ob die Einrichtung eines Hilfsmittelpools für technische Hilfsmittel und besondere Ausstattungen bei Schulträgern oder Beratungsstellen sinnvoll ist.

Zuständigkeit: SMK, SSG, SLKT, Schulträger

  • Schaffung von Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches in Prüfungen.

Zuständigkeit: SMK, SBA

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Bildung allgemein: "Bildung Behinderter – rechnet sich das?"

[KBA] Unbestritten, Ausbildung (und weniger produktive Arbeit) kosten Geld. Und Geld soll bekanntlich gut angelegt werden. So liegt es – zumindest unter ökonomischen Gesichtspunkten – scheinbar nahe, Behinderten, die tatsächlich weniger leistungsfähig sind (und nicht nur eine breitere Tür und einen angehobenen Schreibtisch benötigen), eine (Aus-) Bildung oder später assistierte (weniger produktive) Arbeit zu verwehren: "Das lohnt sich doch nicht! Die können doch eh nicht arbeiten gehen bzw. leisten doch nichts." Dem ist entgegenzuhalten: Doch, es lohnt sich! Eine Ausbildung/Arbeit bringt viel für das Selbstwertgefühl einer Person. Während einer Ausbildung/Arbeit ist man zudem (meist) eingebunden in eine Klasse/Gruppe (= gesellschaftliche/soziale Teilhabe), man erhält sich ganz nebenbei gesellschaftsrelevantes Verhalten ("soft skills") "learning by doing", also einfach dadurch, daß man es im gesellschaftlichen Kontext anwenden muß, man erhält sich weiterhin eine gewisse "Fitneß", sowohl physisch (z.B. zeitiges Aufstehen, Durchhalten) als auch geistig (Lernen fordert das Gehirn in einer Weise, die man zu Hause ohne konkrete Aufgaben (und ggf. z.B. Software) nicht hat) und lebenspraktisch (Orientierung, Verkehrsmittel benutzen). Und man ist "tagsüber versorgt", hat eine Struktur, eine Aufgabe und kann nicht so leicht auf dumme Gedanken kommen. Wenn das alles fehlt, baut der Mensch extrem schnell ab (schon ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit gilt als Vermittlungshindernis) und wird im Falle einer Behinderung vielleicht sogar zum (ebenfalls teuren) Pflegefall (was dann allerdings aus Mitteln der Pflegekasse und mit Steuergeldern bezahlt wird). Es wäre sehr zu wünschen, daß das "Geldtopf-Denken" aufhört und gesamtgesellschaftlich gedacht wird, daß es aber trotzdem um die Menschen selbst geht und nicht um "Produktivkräfte" und "Humankapital", das erschlossen (und ausgebeutet) werden kann. Auch für Behinderte muß gelten: "Gleiches Geld für gleiche Arbeit!", selbst im Rahmen von WfbM, wenn die praktische Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Teilzeit- bzw. gestreckte (Schul-) Ausbildung für Menschen mit eingeschränkter Belastbarkeit oder geringerem Lerntempo

[KBA] Ziel: Erreichen eines dem eigenen "Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss"es Teilzeit-Ausbildung: für Menschen, die in ihrer allgemeinen Belastbarkeit eingeschränkt sind, sollte die Möglichkeit bestehen, sich die Ausbildungsinhalte stundenweise (und dafür über einen längeren, "gestreckten" Zeitraum) anzueignen, ggf. auch zu Hause. [Ich selbst hätte seinerzeit gern noch eine Ausbildung gemacht, die mir eine berufliche Tätigkeit ermöglicht. Leider gab es nur (auch noch gesamtzeitverkürzte) Vollzeitausbildungen, die ich nicht durchgehalten hätte. Inzwischen sind mir so viele Fähigkeiten verlorengegangen, daß ich praktisch gar keiner Aufgabe mehr gewachsen bin.] Gestreckte (Schul-) Ausbildung, u.U. über mehrere Jahre, ggf. sogar ohne erkennbare Aussicht auf einen Abschluß, damit der Schüler nicht das Gefühl bekommt, "abgeschrieben" zu sein. Beispiel: Jugendliche, die wegen einer schwierigeren psychischen Erkrankung immer wieder ihre Ausbildung unterbrechen müssen, sollten, solange sie selbst dies wünschen (und die geistigen Fähigkeiten in den Zeiten zwischen den Schüben vorhanden sind), immer wieder weitermachen dürfen, auch wenn das Abi/der Schulabschluß vielleicht erst mit 25 geschafft ist. Gleiches gilt für eine Berufsausbildung/Studium. Hier sollte es in begründeten Fällen keine Höchststudiendauer geben. [Ich selbst hatte das Glück, auf ebendiese Weise (und weil es damals keine Höchststudiendauer gab) mein Studium abschließen zu können. Auch wenn ich inzwischen voll erwerbsgemindert bin, war dieses "Durchfüttern" sehr wichtig für mein Selbstwertgefühl.] Kurz: Es sollte immer geschaut werden, wie etwas ermöglicht werden kann, statt zu erklären, warum etwas nicht geht. (Behinderte oder gesundheitlich eingeschränkte) Menschen, die eine (Schul-) Ausbildung wünschen und die entscheidenden Voraussetzungen dafür weitgehend erfüllen, sollten diese Ausbildung auch machen können, und zwar auch dann, wenn es sich nicht "rechnet". (Behinderte) Schüler "gezielt auf das Berufsleben vorbereitet" zu sehen, ist prinzipiell erstrebenswert, es darf aber nicht dazu führen, daß Menschen eine Ausbildung verwehrt wird, weil ihr Einsatz im Berufsleben unwahrscheinlich ist.

Die anderen, "gesunden" Kinder nicht vergessen

[KBA] Bei der Inklusionsdebatte dürfen die anderen, die "gesunden", insbesondere auch die leistungsstarken, aber auch die stillen Kinder nicht vergessen werden, damit nicht plötzlich sie auf der Strecke bleiben. Das Zusammenleben mit Behinderten ist in der Realität nicht immer einfach und schön (für alle Wächter der politischen Korrektheit: ich weiß, wovon ich rede und schreibe das deshalb so). Das zeigt schon der Umgang mit sog. ADHS-Kindern, bei denen Lehrkräfte und Mitschüler nicht selten froh waren, wenn diese Kinder in eine Sonderschule gekommen sind. Schwerstbehinderte Kinder, die nur unkontrolliert unartikulierte Laute von sich geben können, können (ohne selbst wirklich davon zu profitieren) den Unterricht auch stören und die Inklusionskapazitäten einer Klasse/Schule schnell überfordern. Damit ist niemandem geholfen. Evtl. ist es sinnvoll, Förder- und Regelschulen (räumlich) nebeneinander zu planen oder, wie in einem anderen Beitrag angeregt, Förderklassen einzurichten, um je nach Bedarf/Unterrichtsfach inklusiv oder auch getrennt zu beschulen und zumindest eine gemeinsame Freizeit zu ermöglichen.

Förderschulen und andere spezielle "Behinderteneinrichtungen" trotzdem erhalten

[KBA] Die Umsetzung der UN-BRK sollte keinesfalls in einer kompletten Abschaffung aller Sondereinrichtungen münden, sondern lediglich eine Verringerung dieser Angebote entsprechend der tatsächlichen Nachfrage bedeuten! Inklusion muß eine Wahlmöglichkeit sein, sie darf nicht zum Zwang werden! Wenn Eltern und Kind(!) es wünschen, sollte eine inklusive Beschulung möglich sein, sie paßt aber nicht für alle Kinder. Inklusion muß man auch aushalten können. Manche Kinder/Menschen leiden auch darunter, tagtäglich mit ihrer Andersartigkeit konfrontiert zu werden (und das nicht durch etwaige Hänseleien, die auch auftreten und sehr schmerzen können, sondern einfach dadurch, daß man am eigenen Leib erlebt, was man im Vergleich zu seinen gesunden Mitschülern behinderungsbedingt nicht kann).

Ergänzung zu Ressourcennutzung und ..

Schule stellt die wichtigsten Weichen für das Leben jedes Einzelnen. Es ist von immenser Bedeutung für Jeden, dass dafür die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Aus diesem Grund sollten bei der Auswahl der richtigen Schule auch die beteiligt werden müssen, die Verantwortung für jedes einzelne Kind tragen und Leistungen gewährt haben (Kita, Träger der Eingliederungshilfe). Mein Wunsch ist es, dass alle Vielfalt nutzen und von ihr profitieren können. Wir brauchen heute kein Konzept für behinderte , morgen eins für ausländische und übermorgen eins für Kinder mit roten Haaren oder abstehenden Ohren, wir brauchen ein Konzept, das alle einschließt und Kinder als das behandelt was sie sind: unsere Schätze, kleine Rohdiamanten, die den richtigen Schliff fürs Leben bekommen. Und dabei sind wir Erwachsende Lehrende aber auch selbst Lernende, denn manche Dinge können wir von unseren Kindern abgucken z. B. Unvoreingenommenheit. Es gibt weiter hinten bereits an anderer Stelle eine Literaturempfehlung. Ich habe auch eine: "Der kleine Prinz" sowohl für Kinder als auch für uns Großen!

Ressourcennutzung und Nachhaltigkeit

Für den Bereich Schule plädiere ich für eine konsequente Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen, einem Agieren auf Augenhöhe sowie ein partnerschaftliches Zusammenwirken mit den Regionalstellen der Bildungsagentur. Das betrifft Entscheidungen zum individuellen Schulbesuch genauso wie Planungen vom barrierefreien Ausbau von Schulen. Erreichbare Gebäude benötigen fùr Inklusion aufgeschlossenes Personal und gute Bedingungen, die gemeinsam geschaffen werden können. Wir benötigen keine Modelprojekte mehr sondern Beispiele gelingender Inklusion als überzeugende Argumente für alle "Unentschlossenen".

geändert von PetraL am 16. Mai 2016

Förderschwerpunkt Autismus

Als Mutter eines autistischen Sohnes erlebe ich immer wieder an verschiedensten Stellen, welches Dilemma die Abschaffung des Förderschwerpunktes Autismus mit sich gebracht hat. Schüler mit einer ASS werden dem Förderschwerpunkt "Sozial-Emotional" zusortiert. Dies ist falsch und zeugt von Inkompetenz der verantwortlichen Behörden. - Die körperlichen Aspekte werden außer acht gelassen. - Erfolgt die Diagnosestellung der ASS im Kiga- oder Grundschulalter, erfolgt meist eine Beschulung dieser Kinder auf einer Förderschule für Erziehungshilfe. Die Problematiken der Mitschüler dort stellen meist eine zusätzlioche Schwierigkeit für Kinder mit ASS dar. - Es erfolgt hier in Sachsen eine Ungleichbehandlung von Schülern mit Autismus gegenüber Schülern mit gleicher Behinderung in Bundesländern, die diesen Förderschwerpunkt haben. - Unterrichtende Lehrer werden von diesem Förderschwerpunkt getäuscht, erhalten einfalsches Bild von dem Schüler. Nachteilsausgleiche werden letztendlich doch speziell für Autisten empfohlen. - Von der bei Autisten veränderten Wahrnehmung als eigentliche Ursache für verändertes Verhalten wird abgelenkt. Als mein Sohn noch Grundschüler war, hatte er noch keine Autismusdiagnose. Die Schwierigkeit der Zuordnung eines Autisten zu irgendeinem Förderschwerpunkt zeigte sich bereits damals darin, dass seine Klassenlehrerin auf dem Antrag zum sonderpädagogischen Förderbedarf alle Förderschwerpunkte ankreuzte, außer "geistig" - das konnte sie auch schlecht, las ihr doch mein Sohn bereits in der ersten Schulwoche die Namen der Kontinente auf dem Globus laut vor ;-) Warum fällt es unserem Freistaat so schwer, diesen Förderschwerpunkt wiederzubeleben? Was war denn so schlecht daran? Es wäre auch überlegenswert, ob man einen Förderschwerpunkt "Wahrnehmung" (oder wie auch immer er heißen wird) schafft. Ich bin zwar auf diesem Gebiet nur wenig informiert, vermute aber, dass Kinder mit der Diagnose AD(H?)S ähnliche Schwierigkeiten haben und ähnliche Förderung benötigen.

Christian Eichfeld LAGIS

Inklusive Bildung in der Schule - II

Eine wesentliche Baustelle liegt v.a. aus Elternsicht in der Schaffung unabhängiger Beratungsstellen und in der Mitwirkung bei diagnostischen Prozessen über eine Mitentscheidungsfunktion in Förderausschüssen. Den diagnostischen Prozessen kommt eine wichtige Bedeutung bei der Beschreibung individueller Förderbedarfe zu. Diagnostischen Zuweisungen individueller Förderbedarfe müssen aber präventive Maßnahmen vorausgehen. Das heißt es muss zwischen differenzierter (sonderpädagogischer) Förderung, die sich an alle Kinder richtet und mit pauschalen Ressourcen je Schule ausgestattet wird und individueller Förderung, die sich über Individualdiagnostik legitimiert und mit fallbezogenen Ressourcen ausgestattet wird, unterschieden werden. Alle Schulen im Sekundarbereich müssen auch andere Abschlüsse zulassen. Das gilt insbesondere bei lernzieldifferenter Beschulung. Insgesamt sollte sich in der Schule der Blick deutlich von "Behinderung" auf alle Facetten von Vielfalt und Unterstützungsbedarfen weiten.

Christian Eichfeld LAGIS

Inklusive Bildung in der Schule

Generell enthalten die vorliegenden Maßnahmen der AG "Schule" wie die Empfehlungen des Expertengremiums incl. Minderheitenvotum 2012 eine Vielzahl geeigneter Maßnahmen. Allein die Novellierung des Schulgesetzes spricht eine andere Sprache. Bei der Sicherstellung der Teilhabemöglichkeiten an allgemeiner schulischer Bildung ist ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung incl. der Bereitstellung notwendiger Maßnahmen (angemessene Vorkehrungen) sicher zu stellen. Daraus folgt kein "Inklusionszwang", sondern dass alle Kinder ungehinderten Zugang zu Regelschulen erhalten und zwar ungeachtet ihrer Unterstützungsbedarfe. Es gibt keine "Inklusionsfähigkeit" von Kindern, nur Schulen, die in unterschiedlichem und oft nicht hinreichendem Maße in der Lage sind, Kinder mit besonderen Bedarfen zu fördern und zu beschulen. Nicht ausreichende Bedingungen sind eine Aufforderung zur Schaffung dieser, kein Verhinderungsgrund! Aus einem Rechtsanspruch auf inklusive Bildung folgt die Notwendigkeit des Schulentwicklungsziels "Inklusive Schule" und der Entwicklung von Schulprofilen, in denen Schwerpunktsetzung für bestimmte Förderbedarfe möglich sind. Die Förderschwerpunkte Lernen, Verhalten und Sprache sind in jeder Schule und Klasse gegeben, so dass eine Orientierung auf diese Förderschwerpunkte an jeder Schule nötig ist. Die Entwicklung inklusiver Schule erfordert eine Vielzahl von Gelingensbedingungen auf der Ebene der Kulturen (Einstellungen, Schulleben), Praktiken (differenzierter Unterricht und individualisierte Leistungsbewertung) und Strukturen (Barrierefreiheit, Nachteilsausgleiche). Für Schulen in Sachsen gibt es noch viel Entwicklungspotential. Die wichtigsten Bedingungen auf der Ebene der Ressourcen liegen in der Anstellung von Sonderpädagogen als Teil des Lehrerkollegiums an Regelschulen, der Lehrer-Schüler-Relation bei der Gruppengröße (Team-teaching) und der Sicherung unterstützender Fachkräfte (Sozialpädagogen, Schulbegleiter usw.). Förderschulen können sich weiterentwickeln: zu Förderzentren ohne Schüler, in Verbünden mit kooperierenden Regelschulen, zu Regionalen Beratungs- und Förderzentren. Ihre Expertise und mehr Sonderpädagogen werden dringend gebraucht - an allen Schulen. Inklusionsassistenten können hilfreich werden, allerdings muss die Qualität ihrer Qualifizierung gesichert werden und ihre Arbeitsfelder müssen klar beschrieben und von Sonderpädagogen, Schulbegleitern, Beratungslehrern abgegrenzt werden. Der Fortbildungsbedarf bei Regelschullehrern liegt vor allem in der differenzierten Unterrichtsgestaltung, Lernzieldifferenzierung, prozessbegleitenden Lernentwicklungsdiagnostik, Förderplanung und der Umsetzung individueller Fördermaßnahmen. Der Fortbildungsbedarf bei Sonderpädagogen liegt vor allem in der Kooperation im Team-teaching, in der förderungsorientierten Diagnostik, in der ergebnisoffenen Beratung und in der Begleitung inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Förderschulen

Es sollte für jede einzeln Förderschule eine individuelle Zukunftsplanung/Konzept erstellt werden. Dazu ist es notwendig Elternwünsche zu erfassen: - Wieviele Eltern hätten eine inklusive Beschulung bevorzugt? - Was waren die Hinderungsgründe, wenn inklusive Beschulung nicht möglich war? - Welche Gründe Vorteile sprechen aus Sicht der Eltern für eine Beschulung in der Förderschule statt in einer Regelschule? - Wie denken Eltern zukünftiger Schüler (wenn der Förderbedarf frühzeitig absehbar ist), was wünschen sie sich? Daraus sollte eine voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahl abgeleitet werden. Es sollte z.B. für jede Schule geprüft werden: - Gibt es mögliche Kooperationsschulen? Kann z.B. ein Wechsel des Schulstandortes inklusive Beschulung erleichtern (gerade in Großstädten gibt es teilweise mehrere Schulen an einem Standort) - Welche Schulen in der Nähe könnten für inklusive Unterrichtung zur Verfügung stehen? - wenn derzeit nicht, welche Schule könnte ein derartiges inklusives Profil entwickeln? - welche räumlichen und personellen Voraussetzung sind von notwendig und von wem bis wann zu schaffen? - können geänderte Schulkonzepte (längeres gemeinsames lernen in inklusiven Schulen) zu Lösungen führen? Wer unterstützt die Schüler bei der Suche nach einem Wunschplatz? Bislang krankt der Fortschritt auch daran das weder Förderschulen (Sicherung der Schülerzahlen) noch die Regelschulen (zusätzlicher Aufwand) wirkliches Interesse an einem Fortschritt haben. Das sorgt für Frust, weil von den Betroffenen noch immer keine planvolle Entwicklung/kein Konzept in die gewünschte Richtung erkennbar ist. Beschulung in Regelschulen um jeden Preis solte nicht das Ziel sein, aber soviel Inklusion wie gewünscht und möglich schon.

geändert von Hauptportal-Administration am 21. Oktober 2016

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