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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Lebenslanges Lernen“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Lebenslanges Lernen“ ist das Ziel, dass alle Bürger im Sinne des lebenslangen Lernens an Weiterbildungsveranstaltungen auf der Grundlage ihrer Bedarfe und Bedürfnisse teilnehmen können.

Maßnahmen „Lebenslanges Lernen“

Sensibilisierung:
  • Sensibilisierung der verschiedene Akteure des lebenslangen Lernens:
    • Initiierung von Angeboten zur Gestaltung inklusiver Weiterbildung sowie der Entwicklung zur inklusiven Einrichtungen.
    • Anreize zur inklusiven Sozialraumorientierung

Zuständigkeit: SMK, SMWA, SBI

  • Unterstützung von Beratungsmöglichkeiten zur Gestaltung inklusiver Weiterbildungsangebote.

Zuständigkeit: SMK, SMWA, SBI

  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung von Inklusion in anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.

Zuständigkeit: SMK, SBI

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Kürzere Kurszeiten sowie Weiterführende/Umfassende Lernangebote auch für erwerbsunfähige Menschen

[KBA] Behinderung, wenn sie tatsächlich behindert, bedeutet in der Tat ein gewisses Abgeschnittensein von Bildung. Wer nur langsam und stundenweise lernen kann, gerät in einer Welt, die sich immer schneller weiterentwickelt und -bewegt, schnell ins Hintertreffen. Wenn die Kraft nicht reicht, alles selbst zu recherchieren, sind passende Bildungsangebote besonders wichtig. Hierzu zählt auch die Organisation. Der prinzipielle Zugang zu Bildung ist nicht unbedingt das Problem, Volkshochschule, Universität und andere Bildungseinrichtungen sind in der Regel räumlich gut erreichbar. Beim organisatorischen Zugang bleiben schon Wünsche offen (wie z.B. das Einzahlen eines Guthabens bei der VHS). Hauptschwierigkeit bei eingeschränkter Belastbarkeit ist jedoch, daß viele Themen als Tagesseminar (mit Beginn nicht selten vor 10:00 Uhr) angeboten werden – das bedeutet entweder Hingehen und nur die Hälfte mitkriegen oder aber Verzichten (meist Letzteres). Natürlich gibt es auch "kurze" Kurse, die dann aber thematisch oft sehr an der Oberfläche verweilen, man nur das erfährt, was man schon weiß und bei Fragen zu hören bekommt, dies sei nicht Ziel des Kurses oder übersteige seine inhaltliche Ausrichtung. Mitunter ist auch die Finanzierung ein Grund, einen Kurs nicht zu besuchen. Allgemein entsteht der Eindruck, anspruchsvollere Bildung wird nur nachweislich leistungsstarken Personen zugebilligt, für alle anderen ist ein Schnuppervortrag ausreichend. Ich habe hierfür keine Lösung, eingeschränkte Belastbarkeit und fortschreitender Fähigkeitsverlust würden ein Entgegenkommen erfordern, das viele andere Kursteilnehmer benachteiligt (die meisten sind ja froh, wenn sie nur einen Tag investieren müssen und nicht 4 Termine mit je 2 Stunden). Es zeigt nur, wie schwierig Teilhabe ist.

Lernen schafft (neue) Möglichkeiten

Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen - die meist über ein deutlich langsameres Lerntempo verfügen - besitzen aufgrund dessen nach Ende ihrer schulischen Laufbahn häufig nicht über alle elementaren Grundfertigkeiten (wie Lesen, Schreiben, Rechnen). Daher hat die Begrifflichkeit „Lebenslanges Lernen“ größte Bedeutung, weil sie bis dato noch nicht erworbene Fähigkeiten durch weiterführende Bildung im Erwachsenenalter nachholen könnten. Dadurch kann ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht werden – dieses Prinzip gilt lässt sich für alle Menschen mit Behinderungen übertragen. Zur Verwirklichung dessen müssen Bildungsangebote kreiert, barrierefrei kommuniziert und durchgeführt werden sowie bezahlbar sein. Letztlich wäre dies nicht nur ein individueller, sondern insbesondere auch ein gesellschaftlicher Gewinn!

Volkshochschule Dreiländereck

Lebenslanges Lernen

Um die Menschen mit Behinderungen zum lebenslangen Lernen zu ermutigen und ihnen den Zugang zu Bildungseinrichtungen zu erleichtern, gilt es, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Dies beginnt bei den räumlichen Rahmenbedingungen der Volkshochschulen bzw. anderen Bildungseinrichtungen. Dazu zählen beispielsweise: ein behindertengerechter Zugang zu der Einrichtung und den Kursräumen, behindertengerechte Toiletten oder Induktionsschleifen im Boden für die akustische Barrierefreiheit. Um die Menschen mit geistiger Behinderung / Lernschwäche für die Kurse an Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen zu gewinnen, empfiehlt es sich, entsprechende Flyer, Kurshefte sowie den Internetauftritt in Leichter Sprache zu gestalten. So wird diesen Menschen auch die Furcht genommen, sich eigenständig anzumelden. In diesem Bereich wird an der VHS noch Verbesserungspotential gesehen. Der Umgang mit „Menschen mit Handicap“ sollte durch geeignetes und geschultes Personal abgesichert sein. Hier ist es für jede Bildungseinrichtung die Aufgabe, entsprechende Kursleiter zu akquirieren. Motivation und Wille müssen vorhanden sein. Eine Schulung des Personals (Kursleiter, Mitarbeiter in den Bildungseinrichtungen) wäre sehr hilfreich. Denn auch auf der „anderen“ Seite bestehen noch Unsicherheit und Furcht, die natürlich unbegründet ist. Ferner ist das Thema „Leichte Sprache“ für viele noch Neuland. Der Bedarf an Bildung ist bei Menschen mit Behinderungen vorhanden: Nachfragen zu PC Kursen, politischer Bildung usw. liegen an der Volkshochschule Dreiländereck vor! Die Kurse für Menschen mit Behinderungen an der VHS Dreiländereck werden durch die Landesdirektion in Chemnitz gefördert (80%). Somit sind erste Grundbausteine gelegt. Viele Kurse konnten hier über mehrere Semester schon etabliert werden, wie beispielsweise Elementar- und Aufbaukurse (Lesen, Schreiben, Rechnen), Umgang mit Geld oder „Die Zeit“. Die VHS Dreiländereck steht generationsübergreifend für Offenheit und Gleichbehandlung aller Kursteilnehmer. Die Öffnung der Kurse für Menschen mit Behinderung ist ein Gewinn für alle Bildungseinrichtungen! Eine zu meisternde Hürde für Bildung in der ländlichen Region sind die Anbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel bzw. behindertengerechter Transport. Es gibt spezielle Fahrdienste, aber ohne Förderung sind diese für Bildungseinrichtungen auf Dauer nicht finanzierbar. Die VHS Dreiländereck kooperiert mit entsprechenden Transportunternehmen, was jedoch nur durch die Förderung der Landesdirektion realisierbar ist. Um oben angegebene Rahmenbedingungen auszubauen und inklusive Erwachsenenbildung zu etablieren, bedarf es entsprechender finanzieller Mittel für die Umsetzung der Vorhaben im investiven Bereich wie auch bei der Gestaltung von Printmedien, Webseiten oder weiteren digitalen Inhalten.

Volkshochschule Dresden e.V.

Lebenslanges Lernen

Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich der Erwachsenenbildung erfordert ein Paradigmenwechsel: die Voraussetzungen und der Lernprozess müssen nicht nur den individuellen Bedürfnissen, sondern vor allem den individuellen Möglichkeiten der Lernenden und deren spezifischen Fähigkeiten angepasst werden. Der emanzipatorische Effekt von Bildung ist gerade für Menschen mit Behinderung als großer persönlicher aber auch gesellschaftlicher Mehrwert anzusehen, der durchaus auch finanzielle Bedeutung haben kann und zwar dann, wenn durch Bildung für Menschen mit Behinderungen, gerade auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung), ein höheres Maß an selbstbestimmten Leben möglich wird. Grundlegend für den Erfolg der Umsetzung der UN-BRK ist: - Shaffung einer von den individuellen Bedürfnissen der Lernenden ausgehenden Grund- und Regelfinanzierung, die den jeweiligen Aufwand in Beratung, Planung und Unterstützung abdeckt. Nur so können zielgruppenspezifische, integrative und inklusive Bildungsangebote umgesetzt werden. Darüber hinaus sind weitere (erste) Schritte notwendig: - Finanzierung von Dolmetschern für gehörlose Menschen, sodass eine Teilnahme und somit eine Teilhabe an allgemeinen Bildungsveranstaltung möglich wird. - Aufbau einer ehrenamtlichen Assistenz-Datenbank, um der Forderung nach Teilhabe von Menschen mit Behinderung an (Kultur-, Sport und) Bildungsangeboten besser entsprechen zu können (siehe etwa: http://www.kultur-fuer-alle.net/machen-wir-was.html#c13493). Dadurch sollen Menschen mit Behinderung an (Kultur-, Sport- und) Bildungsangeboten integrativ teilnehmen können. - Aufbau einer barrierefreien „Bildungs-Datenbank“ mit einer Angebotsübersicht für Sachsen, um über die Arbeit anderer Akteure in Sachsen zu informieren - Überarbeitung von Prüfungsordnungen zertifizierter Abschlüsse hinsichtlich der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung (z.B. Sprachprüfungen).

geändert von Volkshochschule Dresden e.V. am 10. Mai 2016

Lebenslanges Lernen

Gemeinsam lernen macht Freude. Menschen mit Behinderung lernen ebenfalls ihr Leben lang wie Menschen ohne Behinderung. Wir müssen uns ständig Veränderungen anpassen und dies ist gut so. Alle Bildungsangebote sollten für Menschen mit Behinderung geöffnet und oder angepasst werden. Dabei gilt es wie bei allen Anderen: Interessen sollen einen Raum in der Bildung haben wie z.B. Sprachen, oder Haushaltsführung u. dgl. mehr.

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Weitere Maßnahme

Bereitstellung eines/r Budgets/Assistenzleistung für hörbehinderte Menschen, die auch im Rahmen der allgemeinen Weiterbildung Gebärdensprachdolmetscherleistungen benötigen. Volkshochschulen werden unter anderem durch Zuschüsse des Landes finanziert. Diese Zuschüsse könnten entsprechen erhöht werden. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ein Budget für Gebärdensprachdolmetscherkosten pro Jahr zu planen und auf alle Teilnehmergebühren aller Kurse einer VHS umzulegen. So bliebe die Preissteigerung der einzelnen Gebühren möglicherweise relativ gering.

geändert von Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ am 10. Mai 2016

Maßnahme "Lebenslanges Lernen"

Beim Thema "Lebenslanges Lernen - Sensibilisierung" möchte ich gern einen Schritt weiter gehen. Völlig außer acht gelassen wurde bisher, dass ein großer Teil der Gesellschaft, in den die behinderten Menschen inkludiert werden sollen, möglicherweise mit dem Thema Behinderung wenig oder gar keine Erfahrungen hat. Daraus resultieren Unsicherheiten oder Überforderung. Es ist notwendig, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gleich welcher Berufsgruppe, zum Thema Menschen mit Behinderung/Integration/Inklusion "geschult" werden. In Fortbildungsprogrammen sollten regelmäßig Angebote aufgenommen werden, in denen man die Sachkenntnisse auffrischen oder vertiefen kann. Es gibt gute Angebote, mit denen gesunde Menschen körperliche Defizite wie Beeinträchtigungen der Sinnesorgane oder des Bewegungsapparates nachempfinden können. Erlebt und begreift ein gesunder Mensch einmal alltägliche Situationen aus entsprechend eingeschränkt, wird dies bei ihm im Alltag auf jeden Fall mehr Verständnis für die Situation seines behinderten Mitmenschen hinterlassen. Und vielleicht verschwindet dann auch die eine oder andere Barriere durch einen Menschen, der mitdenkt. Noch ein Schritt weiter gedacht: Natürlich gehört o.g. Thema in jeden Ausbildungsberuf implementiert. Vorbildlich fand ich hierzu die Arbeit, die sowohl in der Kita als auch in der Grundschule meiner Kinder dazu geleistet wurde.

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