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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Frühkindliche Bildung“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Frühkindliche Bildung“ zeigt sich der Schwerpunkt in der Notwendigkeit der Stärkung der Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen soll stärker in die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in Kitas und bei den Kita-Trägern implementiert werden. Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik. In diesem Sinne sollen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe für jedes Kind ermöglichen. Kinder mit einer Behinderung sollen möglichst gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine Kindertageseinrichtung besuchen können.

Maßnahmen „Frühkindliche Bildung“

Prozessentwicklung:
  • Entwicklung eines sächsischen Konzeptes zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung. Darin Einbeziehung der Ergebnisse des Landesmodellprojekts „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für Alle“.

Zuständigkeit: SMK

  • Berücksichtigung der Entwicklung zu einem inklusiven Kita-System bei der Kita-Bedarfsplanung.

Zuständigkeit: SMK ggf. mit kommunalen Spitzenverbänden, LJHA

  • Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte sowie der Leitungsfreistellung unter Berücksichtigung des Förder- und Hilfebedarfes auch bei Vorliegen von schwerer Behinderung.

Zuständigkeit: SMK

Normenkontrolle und ‑anpassung:
  • Überarbeitung der Integrationsverordnung.

Zuständigkeit: SMK

  • Flexibilisierung der Betriebserlaubnis bei Veränderungsstrategien.

Zuständigkeit: SMK, LJA

  • Prüfung der Einschränkungen beim barrierefreien Bauen und Verankerung der Barrierefreiheit als Zuwendungskriterium in der VwV „Bau Kita“.

Zuständigkeit: SMK mit SMS

  • Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit:

Prüfung und gegebenenfalls Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmet­scherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz.

Zuständigkeit: SMK, SMS, Kommunen, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Sensibilisierung:
  • Entwicklung von Informationsmaterialien und Fortbildungs­angeboten zur Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften und Entscheidungsträgern im Hinblick auf inklusive Betreuung sowie zur Prozessbegleitung.

Zuständigkeit: SMK mit Partnern (LIGA, LJHA)

Beratung und Betreuung:
  • Sicherung der bestmöglichen Förderung und Schaffung geeigneter Beratungsmöglichkeiten beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.

Zuständigkeit: SMK

  • Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten.

Zuständigkeit: SMK

  • Einbeziehung von Menschen mit Sinnesbehinderungen als Experten für die zu schaffende Bedingungen bei der inklusiven Betreuung.

Zuständigkeit: SMK unter Einbeziehung des Beauftragten und der Verbände für Menschen mit Behinderungen

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Frühförderung muss bleiben!

Ich selbst bin Mutter eines Kindes, welches Frühförderung bekam. Zu mir wurde immer gesagt, dass ich doch mein Kind selbst fördern könne, da ich ja schon Fachpersonal bin. Was aber keiner verstanden hatte ist, dass ich dies nicht wollte: Mein Kind soll mich immer als Mutter sehen und nicht als Therapietante! Die Mitarbeiter der Frühförderung waren die Ersten, die mich verstanden haben. So war ich sehr froh darüber. Mein Kind hatte als Komplexleistung zusätzlich Logopädie und Physiotherapie. Gleich nach 2 Sitzungen bei allen 3 Fachpersonen (Frühförderung, Logopädie, Physiotherapie), konnte ich und mein Mann Erfolgserlebnisse sehen. Sie waren minimal, aber für das Kind überaus wichtig. Hätte die Frühförderung noch eher angesetzt, hätte mein Kind garantiert noch höhere Entwicklungssprünge gezeigt. Danach kam mein Kind in eine heilpädagogische Gruppe. Leider ging es die erste Zeit mit der Entwicklung wieder bergab – was mich sehr frustrierte. Nach ein paar Monaten legte es sich wieder und es weist wieder minimale Fortschritte auf. Ich habe auch nie konkret erfahren, was die Kita als Förderung macht. Ich oder ein Mann erhielten immer nur kurze Informationen. Das war bei der Frühförderung anders. Da war ich dabei und konnte es mit eigenen Augen sehen. Mir wäre es am liebsten, wenn mein Kind lieber als Regelkind in der Kindertagesstätte aufgenommen wird und stattdessen eine Frühförderung bekommt. So kann ich wenigstens dabei sein und die Fortschritte sehen und mit beeinflussen. – Doch leider ist das Besagte nicht möglich, da es zwar viel integrative Kitas gibt, aber in meiner Umgebung alle mit Treppen besetzt sind. Ganz ehrlich, bevor solche Gedankensprünge kommen die Frühförderung abzuschaffen, da sollte lieber mal darüber nachgedacht werden, ob die jeweilige Kita wirklich aus der baulichen Substanz her Kinder mit einem körperlichen Defizit aufzunehmen fähig ist. Hier muss die Politik eher mal ansetzen!

Frühförderung ersetzen? - NEIN!!!

Über die Gedankensprünge, die Frühförderung durch die Kita zu ersetzen, war ich als Frühförderin und Mutter sehr empört. Wer mit solchen Gedanken spielt, weiß nicht, was die Männer und Frauen in der Frühförderung leisten. Es gibt sehr große Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Frühförderung und der integrativen bzw. inklusiven Kita. Die Gemeinsamkeit ist unumstritten: die Bildung und Erziehung des KINDES. Der Unterschied liegt nur darin, dass wir von der Frühförderung jedoch nicht nur das Kind bilden, was die Kita macht, sondern wir bilden UND erziehen auch das ganze Mikro- und Makrosystem des Kindes. Die Frühförderung ist immer darauf ausgelegt, dass wir bei den Kindern UND Eltern sind. - Um es den Eltern visuell zu zeigen, wie das Kind im Alltag optimal gefördert werden kann. Zudem bekommen wir Frühförderer mehr Hintergrundwissen als die Kita, da eine viel intensivere Vertrauensbasis aufgebaut wird. Die Mitarbeiter der Frühförderung gehen zu den Kindern nach Hause. Egal wie es dort riecht und wie dreckig es auch ist, wir lassen es über uns ergehen. Immer mit der Hoffnung, dass es bei den Eltern ‚klick‘ macht, dass sie doch etwas verändern. Dies wird in der Kita nie passieren. Dort geben die Eltern die Kinder in der Kita ab und die ErzieherInnen lästern wahrscheinlich noch darüber (und wenn sie nicht aufpassen auch noch im Beisein des betroffenen Kindes). Ich bin auch Mutter eines Kindes mit einer Entwicklungsstörung und bin selbst als Heilpädagogin in einer Frühförderung tätig. Es ist eine Arbeit, die mit der Arbeit der Kita überhaupt nicht zu vergleichen ist. Ich habe durchschnittlich am Tag 4 verschiedene Kinder aus unterschiedlichen Milieu zu betreuen. Für jedes Kind muss ich die Materialientasche so packen, dass ich mein Ziel vor den Augen nicht verliere. Meine Tasche ist dann als Konsequenz sehr groß und sehr schwer. Das liegt daran, dass nicht alle Spiel die ich einstecken habe, für die Entwicklung jedes Kindes ansprechend bzw. interessant sind. Ich nehme auch immer Wechselsachen mit zur Förderung und habe auch immer eine Handdesinfektion einstecken. Manchmal ist der Boden beim Kind so dreckig, dass ich mich erstmals reinigen muss oder die Eltern rauchen so stark, dass ich mich im Anschluss umziehen muss. Ich mache es aber trotzdem gerne, vor allem wenn ich Erfolge am Kind UND an den Eltern sehe. So kann bspw. Jetzt ein Junge, nach viel Zureden und immer wieder verschiedenem Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Familie bspw. das Zählen im Alltag üben kann, jetzt bis 10 zählen. Natürlich war es nicht nur meine alleinige Arbeit als Frühförderin. Es war eine interdisziplinäre Arbeit. Ich und die Therapeuten hielten immer Rücksprache. So halten wir das immer und bei allen Kindern. Das Ziel besteht jeweils darin, durch Rücksprachen gemeinsam das Ziel zu erreichen: Eine Erziehung und Bildung nicht nur am Kind allein, sondern unter Berücksichtigung des ganzen Mikro- und Makrosystems des Kindes! Ich hoffe, dass ich durch mein Schriftstück auch einen sehr guten Beitrag leisten konnte, die Frühförderung nicht abzuschaffen, sondern zunächst das komplexe Gebilde der Kitas hinsichtlich der Beantragung eines Integrativstatus zu überarbeiten.

Frühförderung und Kitas

Wir als betroffene Eltern eine behinderten Kinds mit mehrfachen Sinnes- und Wahrnehmungsstörungen erhalten seit einem Jahr für unsere Tochter Frühförderung zu Hause. Wir halten diese eine Stunde pro Woche für die wichtigste Fördermaßnahme, da sie individuell abgestimmt erfolgt, da sie in unserem Beisein stattfindet und wir Anregungen in unseren Alltag übernehmen können und in ständigem Austausch stehen und da eine Eins-zu-eins Interaktion stattfindet, die unserem Kind mit solch komplexen Wahrnehmungsstörungen überhaupt einen Lernerfolg ermöglicht. Die Möglichkeit der Doppelförderung (Frühförderung im häuslichen Bereich) als auch Fördermöglichkeiten in integrativen oder inklusiven Kitas am besten mit gegenseitiger Absprache sollte auf jeden Fall bestehen bleiben, da gerade unter den jetzigen Kita-Bedingungen keine solch indivuell abgestimmte Förderung möglich ist. Auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für mein Kind besteht momentan der Eindruck, dass Integration nicht umgesetzt werden kann, da der Betreungsschlüssel viel zu niedrig ist!!! Im Krippenbereuch unterscheidet er sich nicht einmal zwischen Gruppen mit und Gruppen ohne Integrativkindern. Wie soll das funktionieren, wenn ein Kind komplett gefüttert werden muss, wenn es aufgrund von Gleichgewichtsstörungen mehr beobachtet werden muss, wenn es in der Sprachentwicklung deutlich verzögert ist.... Die Alternative ist die Betreuung innerhalb einer heilpädagogischen Gruppe, in der Betreuungsschlüssel deutlich höher und speziell ausgebildetes Fachpersonal vorhanden ist, dafür keine gesunden Kinder in die Gruppe eingeschlossen sind. Mein Wunsch ist: - individuelle Frühförderung (häuslich und in der Kita) - Integration unter sinnvollen Bedingungen (v. a. erhöhter Betreuungsschlüssel)

Inklusion

Unter Inklusion verstehe ich das Miteinander ganz unterschiedlicher Kinder innerhalb einer Kita-Gruppe und das ohne Unterscheidung: Kind ist "behindert" oder "nicht behindert". Im Sinne einer nichtausgrenzenden Kita-Pädagogik sollte es nie eine Etikettierung u./o. Stigmatisierung geben. Dies steht aber weiterhin im Widerspruch zu den gesetzlichen/rechtlichen und geforderten notwendiger verwaltungstechnischen Vorgaben. Wenn es um Eingliederungshilfe geht (verbunden mit der Bereitstellung notwendiger Förderbedingungen, z.B. Schlüsselsenkung auf 1:4), ist die Zuschreibung einer wesentlichen Behinderung ein MUSS für die mögliche Hilfeleistung. (Info am Rande: In unserem Landkreis wird überhaupt nicht mehr präventiv fürs Kind entschieden und ein erhöhter Förderbedarf des Kindes nicht in Betracht gezogen.) Es zählt nur die diagnostizierte wesentliche Behinderung, um einem Kind die ihm zustehende Förderung zu gewähren und damit auch entsprechende Rahmenbedingungen in der Kita schaffen zu können. Und das obwohl in der frühen Kindheit eine Vielzahl an Diagnosen schwer und zeitaufwendig zu stellen sind. Die Notwendigkeit der diagnostischen Einteilung in Kinder mit und ohne Behinderungen steht den Zielen der inklusiven Pädagogik entgegen. Zudem bedeutet Inklusion nicht nur das gemeinsame Zusammensein von behinderten und nichtbehinderten Kindern beim Spielen und Lernen, sondern heißt für das begleitende Team aus Erziehern, Heilerziehungspflegern, Heilpädagogen und Sozialpädagogen sowie Thearpeuten ein gemeinschaftliches Betreuungsangebot zu schaffen, mit dem auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder eingegangen wird. Hierzu benötigt die inklusive Kita spezielle Rahmenbedingungen, die nicht mit den einer Regel-Kita zu vergleichen sind. Deshalb bin ich: - für eine Entlastung des Sozialamtes bezüglich der aufwendigen und kostenintensiven Prüfung von Eingliederungshilfe und somit für eine erhebliche Senkung an Personalkosten im Amt und damit für eine Freischaltung von finanziellen Ressourcen direkt in die Praxis - statt Eingliederungshilfe für eine Inklusionspauschale, stabil, fortlaufend in ausreichender Höhe , um in allen sächsischen Kitas inkusive Bedingungen zu schaffen und damit das ständige Ringen um notwendige besondere Integrationsbedingungen endlch ein Ende hat. Hierbei ist die Kita mit ihren heterogenen Kindergruppen zu berücksichtigen. -für den Einsatz von zusätzlichen Fachpersonal: Heilerziehungspflegern, Heilpädagogen. Therapeuten... -für die Möglichkeit der Gewährung von Frühförderung innerhalb oder zusätzlich (außerhalb) der inklusiven Kita-Betreuung. Im Sinne einer Optimierung des Überganges von integrativer Kita zur inklsuiven Kita sind die optimalsten Bedingungen, die sich im Modellprojekt "Eine KIta für alle" gezeigt haben, umzusetzen. (vgl: Aus: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 2001, 24 (3/4), S. 63-72 (ohne Abstract))

Alle sind wichtig und werden gebraucht!

In einigen Zuschriften liest man die Befuerchtung mit dem Aktionsplan vergessen, nicht genuegend anerkannt oder sogar ausgegrenzt zu werden. Dabei geht es doch genau darum, dass niemand mehr ausgegrenzt wird! Lasst uns alle ueber den eigenen Tellerrand gucken und gemeinsam ueberlegen, wie alle unsere guten Angebote sinnvoll miteinander verknuepft und somit noch wirksamer werden koennen! Das soll geschehen, ohne dass ein Dschungel von Zustaendigkeiten fuer uns zur Stolperfalle wird.

Schnittstellen breiter machen - Möglichkeiten vergrößern

Hier stehen so viele umsichtige Beiträge - danke dafür. Dadurch wird die Vielfalt unserer Arbeit verdeutlicht. So vielseitig, wie uns ein "behinderter" oder "von Behinderung bedrohter" Mensch begegnet, sollten auch die Möglichkeiten der Angebote sein. Die meisten Menschen, denen ich in der Frühförderarbeit begegne, sind froh über individuelle Möglichkeiten. Ich höre auch bei ErzieherInnen in Regeleinrichtungen/Integrationseinrichtungen/heilpädagogischen Einrichtungen immer wieder, dass das individuelle Zuwenden und Fördern den größten Effekt erzielt. Ausgesprochen wird oft der Wunsch nach mehr Zeit für interdisziplinäres Arbeiten, nach mehr Zeit für spezifische Weiterbildung und nach unkomplizierten Räumen, Förderung auch anders zu gestalten. Es kann nicht angehen, dass das hauptsächlich an das persönliche Engagement einzelner Menschen/MitarbeiterInnen geknüpft ist - besonders in den Kindergärten finden interdisziplinäre Gespräche häufig in der Pause oder durch zusätzliche Zeit der ErziehrInnen statt. Es braucht eine gute Ausbildung, lange Erfahrung und einen guten Austausch, Spezifik und Individualität zu erkennen. Es braucht Toleranz, den Blick auf verschiedene pädagogische Konzepte und die Erprobung verschiedener Verfahren, um Menschen zu unterstützen, die anders lernen und wahrnehmen, als "die große breite Masse." Um darauf schauen zu können, braucht man Zeit, sich daüber austauschen zu können. Hinzu kommen neben den in vielen genannten Beiträgen noch ganz neue Probleme - es wurde schon auf die Problematik der hörbehinderten Menschen hingewiesen. Beim Thema "Dolmetscher für Gebärden" fällt mir auch ein: es kommen immer mehr ausländische Kinder und ihre Familien zu uns (und damit meine ich nicht nur Fühförderung sondern auch die Einrichtungen der Kinderbetreuung), die noch nicht oder eben nur wenig unsere Sprache sprechen und noch weitere Probleme mitbringen (in der Verarbeitung in der Behinderung ihres Kindes, in ihrem traumatischen Weg nach Deutschland, in ihrer kulturellen Vielfalt usw.) Auch hier gehört es zum Thema Schnittstellen, dass es keine oder zu wenige Dolmetscher gibt, die Übergänge erleichtern oder überhaupt möglich machen. Und was ist mit den Sehbehinderten? Das Dolmetschen steht für mich an dieser Stelle auch synonym dafür, eine bessere Verständigung untereinander zu erreichen. Auch hier sollte an eine Erweiterung vorhandener Möglichkeiten gedacht werden. Ich ermutige die Verantwortlichen der Sächsischen Staatsregierung, sich Zeit zu nehmen und viele Blicke hinter alle "Kulissen" des Lebens mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zu werfen und sich alle Facetten in der Praxis anzuschauen - kommen Sie auf uns zu!

Frühförderung und Elternarbeit

Ich möchte mit einem Zitat von Dr. Armin Sohns, Professor für Sozial- und Behindertenpädagogik an der Fachhochschule Neubrandenburg, beginnen. "Die Frühförderung ist ein System, das die Unterstützung der Entwicklung der Kinder mit den Bedürfnissen der Eltern nach Hilfe und Begleitung zusammenführt. Hier besteht der Anspruch, den Kindern Hilfen und Förderung anzubieten, Entwicklungsschritte einzuleiten oder zu bestärken. Gleichzeitig will sich die Frühförderung den Fragen der Eltern zuwenden, sich Zeit nehmen für ihre Probleme." Armin Sohns, Frühförderung entwicklungsauffälliger Kinder in Deutschland (Weinheim und Basel, 2000) Seite 11, 12 Frühförderung bezieht sich auf die Förderung von Kindern im Vorschulalter, von 0-6/7 Jahren, also von der Geburt bis zum Schuleintritt, mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind. Die Frühförderung ist ein ganzheitliches interdisziplinäres System, was die Förderung des Kindes im medizinisch-therapeutischen Bereich, pädagogischen- und / oder im psychologischen Bereich umfasst. Grundprinzipien der Frühförderung: Interdisziplinarität- die betreuenden Fachkräfte stimmen ihre Sicht- und Handlungsweisen aufeinander ab, Ganzheitlichkeit- die Aufmerksamkeit ist auf die gesamte kindliche Entwicklung gerichtet, Familienorientierung- die Familie als System, auf das weitere externe Systeme einwirken und soziale Integration- Einbezug im gewohnten Lebensumfeld sind somit Grundbausteine in der Elternbegleitung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist die wichtige Basis für das Gelingen der Frühförderung. Die Begleitung der Eltern durch kompetente Fachkräfte findet nicht als einseitige Anregung statt, sondern als gegenseitiger Austausch. Die Eltern und der Frühförderpädagoge kooperieren zusammen. Sie halten Absprachen zur Alltagssituation der Familie, reflektieren gemeinsam, leisten sozialarbeiterähnliche Hilfen und vermitteln Informationen. Intensive Elternarbeit ergänzt die spezifische, auf die individuellen Entwicklungsprobleme des Kindes abgestimmte Förderung, stärkt die Ressourcen der Eltern zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen im Alltag und unterstützt die soziale Teilhabe des Kindes im familiären (oder außerfamiliären) Alltag. Das ist es, was die Frühförderung ausmacht!!!

Frühförderung ist Inklusion von Anfang an

Interdisziplinäre Frühförderung des Christlichen Sozialwerks gGmbH, Region Dresden Frühförderung ist Inklusion von Anfang an Die heilpädagogische/psychologische Frühförderung beginnt häufig noch bevor das Kind eine Kita besucht. Sie findet einmal in der Woche eine Stunde zu Hause statt. Die Eltern sind während dieser Stunde anwesend und schauen der FrühförderIn zu bzw. beteiligen sich in Absprache mit der FrühförderIn. Die Eltern werden beraten hinsichtlich der Förderung und Erziehung ihres Kindes. Der Annahmeprozess wird gemeinsam mit den Eltern bearbeitet. In diesem Rahmen werden auch wichtige Brücken und Übergänge für Eltern und Kind gebaut: zu Therapeuten, zu Sozialpädiatrischen Zentren, zu anderen Eltern gleichaltriger Kinder (zu denen aus Angst, das Kind könne als ‚anders und besonders‘ eingeschätzt werden, der Kontakt bisher vermieden wurde). Es werden gemeinsam mit den Eltern Hilfen für das Kind beantragt, so dass der Alltag besser bewältigt werden kann. Später bahnen wir den Besuch des Kindergartens an, schaffen auch hier Übergänge, übergeben unsere Arbeit an Heilerziehungspflegerinnen des Kindergartens. Auch hier unterstützen wir das Kind und die Eltern beim ‚Brücken bauen‘ in einen neuen Lebensabschnitt. Falls das Kind kein Integrationskind wird oder aus besonderen Gründen zusätzlich weiterhin Frühförderung erhält, vernetzen wir die Fachkräfte von Kindergarten und Therapeuten zu einem guten Miteinander, so dass sich das Kind positiv weiterentwickeln kann und einen guten Weg im Kindergarten nimmt. Steht der Schulbesuch für das Kind an, sind wir auch hier wichtige ‚Brückenbauer‘, kommunizieren welche Hilfen das Kind in der Schule benötigt und suchen gemeinsam mit den Eltern nach der bestmöglichen Schule (staatlich oder privat). Wir sind neben den Eltern eine wichtige erste Kontaktperson für den Lehrer. Mit Schulbeginn endet die Frühförderung für das Kind. Im besten Fall begleiten wir ein Förderkind vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung, unterstützen Eltern und Kind bei der Inklusion in die Gesellschaft. Wir weisen auch darauf hin, dass Kinder in einzelnen Landkreisen Sachsens gar keinen Kindergarten besuchen, da es nicht genügend Erzieherinnen und Fachkräfte gibt. Erhielten diese Kinder keine Frühförderung, hätten sie gar keine heilpädagogische Unterstützung. Auch sehr kranke Kinder (Kinder, die an bösartigen Tumoren oder Leukämie erkrankt sind) dürfen aus medizinischen Gründen (Ansteckungsgefahr bei nicht vorhandenem Immunsystem) nicht in eine Kindergruppe und damit auch keinen Kindergarten besuchen. Für diese Kinder/Familien ist die Einzelfrühförderung im häuslichen Umfeld ein Stück Normalität in einem sonst von Klinikbesuchen geprägten Leben. Wir bauen den Kindern/Familien auch hier eine Brücke zu einem Stück Normalität. Nachfolgender Link weist auf einen fachlicher Vortrag hin, der sich ebenfalls mit dem Thema auseinandersetzt und unterstreicht, dass Frühförderung Inklusion unterstützt. http://www.fruehfoerderung-bayern.de/fileadmin/files/PDFs/MSF_2012/Vortrag_Samstag_Klein_InklusionFFSymposM%C3%BCnchen2012.pdf

Christian Eichfeld LAGIS

Inklusion im Elementarbereich

Beim Thema "frühkindliche Entwicklung / Elementarbildung" sollten zunächst die Arbeitsfelder klar beschrieben und abgegrenzt werden. Der Bereich frühkindliche Entwicklung (0-3 Jahre) unterscheidet sich von der Elementarbildung in der Kita, die Strukturen in der Kindertagespflege unterscheiden sich von denen in einer Kita, Frühförderung ist nicht direkt gebunden an einen Integrationsplatz in der KiTa usw. Generell ist in diesem Bereich der Aspekt der Prävention deutlich in den Vordergrund zu stellen und zwar im Sinne universeller (für alle Kinder), selektiver (bei Auffälligkeiten) und indizierter (bei vorliegenden Beeinträchtigungen) Prävention. Behinderungen sind in diesem Alter oft noch nicht diagnostisch festgestellt / sozialrechtlich kaegorisiert. Entwicklungen sind zum Glück individuell und nicht eindeutig prognostizierbar. Insofern richten sich unterstützende Maßnahmen zunächst an alle Kinder, besondere Interventionen und therapeutische Angebote an Kinder mit besonderen Bedarfen. Im Bereich der Früherkennung scheint insbesondere eine Sensilbilisierung und inklusive Bildung der Kinderärzte, SPZ usw. notwendig. Individuelle Entwicklungen sind vielfältig und offen. Insofern dürfen aus bestimmten medizinischen Diagnosebildern, Syndromen usw, nicht automatisch Zukunftsprognosen oder gar Einschränkungen der Bildungswege abgeleitet werden (z.B. "Kinder mit Down-Syndrom müssen auf die Sonderschule für geistig Behinderte und können nicht lesen lernen oder einen regulären Schulabschluss erlangen." - Das ist falsch.) Wünschenswert sind frühkindliche Beratungen, die neben medizinischen Aspekten auch (inklusions-)pädagogische Angebote beinhalten. Im Bereich der Frühförderung ist ein Ausbau eines flächendeckenden Angebots mit hinreichend qualifizierten Mitarbeitern und überprüfbaren Qualitätsstandards anzustreben. Frühförderung muss außerdem allen Familien offen stehen und kann nicht an Integrationsplätze in der KiTa gebunden werden und umgedreht. In der Kindertagespflege müssen Qualitätskriterien, Qualifizierungsmaßnahmen und Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen und erhöhten Unterstützungsbedarfen konzipiert werden. Diese Angebote können durch die familiären Strukturen gute Bedingungen bieten, müssen aber durch Qualifizierung der Betreuungspersonen gesichert werden. Gruppen nur mit Kindern mit Beeinträchtigungen sind auszuschließen. Für den Bereich der Kindertagesstätten liegt mit dem Index für Inklusion für für Kindertagesstätten ein erprobtes und differenziertes Qualitätsentwicklungsinstrument vor, das genutzt werden kann. Wichtige Qualitätskriterien inklusiver Bildung im Elementarbereich sind die Kinder-Erziehende Relation, die Qualifizierung der Erzieherinnen, das Einbeziehen von Förder- und Therapiemaßnahmen in den Tagesablauf und die Entwicklung inklusiver Kita-Profile. Auch hier sollte der Blick von der Fixierung auf "Behinderungen" hin zu den besonderen Unterstützungsbedarfen unterschiedlicher Kinder wechseln und damit stärker auf Prävention und Vielfalt ausgerichtet sein. Unbedingt müssen die Kompetenzen der Erzieherinnen in Bezug auf Entwicklungsplanung, Entwicklungsdokumentation und das Anwenden differenzierter Förderprogramme und Fördermaßnahmen ausgebaut werden. Dazu bedarf es eines transparenten und zielorientierten Fortbildungsbausteinprogramms. Ein weiterer wichtiges Arbeitsfeld stellt das Schulvorbereitungsjahr und der Übergang in die Grundschule dar. Hier bedarf es insbesondere unabhängiger und ergebnisoffener Beratung der Eltern und Erzieher über Schullaufbahnwege, einer deutlichen Orientierung auf eine inklusive Schuleingangsphase welche alle Kinder in die Grundschule aufnimmt, sowie differenzierter Förderung schulbezogener Kompetenzen (Vorläuferfähigkeiten) im Schulvorbereitungsjahr. Dies gilt insbesondere für die individuelle Förderung bei Entwicklungsbesonderheiten.

Frühförderung

In der Praxis zeigt sich schon jetzt, dass die integrativen Kitas immer mehr die Frühförderung ersetzen. Ich kenne Kitas, die bei der Aufnahme nachfragen, ob das Kind Frühförderung erhält und dieses Kind dann nur unter der Voraussetzung der Annahme eines Integrativplatzes aufnehmen. Ob ein Kind in der Kita einen erhöhten Förderbedarf hat, ist nicht gleichzusetzen mit dem Erhalt von häuslicher Frühförderung. Diese Vorgehensweise sollte dringend überdacht werden, denn jedes Kind hat das Recht auf eine individuelle, an seine Bedürfnisse angepasste Förderung. Dazu muss man das Kind erst einmal kennenlernen um den Förderbedarf in der Kita beurteilen zu können. Auch eine Kontaktaufnahme des Kitas zur IFF wäre wünschenswert, um im Sinne des Kindes zusammenzuarbeiten. Zwischen der Förderung in der Kita oder der Frühförderung im häuslichen Bereich sehe ich große Unterschiede. Die Einzelsituation im häuslichen Umfeld kann sich individuell an Schwächen und Stärken des Kindes orientieren und bezieht vor allem die Eltern und gegebenenfalls das erweiterte familiäre Umfeld mit ein. Eltern werden angeleitet und begleitet, Sorgen, Probleme und Fragen werden aufgegriffen und Ressourcen können so direkt im familiären Umfeld erarbeitet werden. Ob Integrativplatz in der Kita oder häusliche Frühförderung sollte immer eine individuelle Entscheidung sein unter Einbeziehung des Förderbedarfs und dem Wunsch der Eltern. Darüber hinaus sollte es bei Bedarf auch die Möglichkeit einer Doppelförderung geben! Eine Zusammenarbeit beider Institutionen sollte staatlich unterstützt und gefördert werden.

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