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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Frühkindliche Bildung“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Frühkindliche Bildung“ zeigt sich der Schwerpunkt in der Notwendigkeit der Stärkung der Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen soll stärker in die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in Kitas und bei den Kita-Trägern implementiert werden. Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik. In diesem Sinne sollen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe für jedes Kind ermöglichen. Kinder mit einer Behinderung sollen möglichst gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine Kindertageseinrichtung besuchen können.

Maßnahmen „Frühkindliche Bildung“

Prozessentwicklung:
  • Entwicklung eines sächsischen Konzeptes zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung. Darin Einbeziehung der Ergebnisse des Landesmodellprojekts „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für Alle“.

Zuständigkeit: SMK

  • Berücksichtigung der Entwicklung zu einem inklusiven Kita-System bei der Kita-Bedarfsplanung.

Zuständigkeit: SMK ggf. mit kommunalen Spitzenverbänden, LJHA

  • Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte sowie der Leitungsfreistellung unter Berücksichtigung des Förder- und Hilfebedarfes auch bei Vorliegen von schwerer Behinderung.

Zuständigkeit: SMK

Normenkontrolle und ‑anpassung:
  • Überarbeitung der Integrationsverordnung.

Zuständigkeit: SMK

  • Flexibilisierung der Betriebserlaubnis bei Veränderungsstrategien.

Zuständigkeit: SMK, LJA

  • Prüfung der Einschränkungen beim barrierefreien Bauen und Verankerung der Barrierefreiheit als Zuwendungskriterium in der VwV „Bau Kita“.

Zuständigkeit: SMK mit SMS

  • Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit:

Prüfung und gegebenenfalls Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmet­scherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz.

Zuständigkeit: SMK, SMS, Kommunen, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Sensibilisierung:
  • Entwicklung von Informationsmaterialien und Fortbildungs­angeboten zur Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften und Entscheidungsträgern im Hinblick auf inklusive Betreuung sowie zur Prozessbegleitung.

Zuständigkeit: SMK mit Partnern (LIGA, LJHA)

Beratung und Betreuung:
  • Sicherung der bestmöglichen Förderung und Schaffung geeigneter Beratungsmöglichkeiten beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.

Zuständigkeit: SMK

  • Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten.

Zuständigkeit: SMK

  • Einbeziehung von Menschen mit Sinnesbehinderungen als Experten für die zu schaffende Bedingungen bei der inklusiven Betreuung.

Zuständigkeit: SMK unter Einbeziehung des Beauftragten und der Verbände für Menschen mit Behinderungen

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Inklusive Kitas (und Schulen)

Gemeinsame Leben und Lernen müssen endlich möglich sein! Positive Beispiele – wie einige inklusive Kitas – müssen die Regel und nicht die Ausnahme sein. Es darf keine Separierung von Menschen mit Behinderung erfolgen, sonst kann Inklusion nie gelingen. Nur durch den unmittelbaren Kontakt können Vorbehalte und Unsicherheiten – auf allen Seiten – abgebaut und Barrieren eingerissen werden.

Elternarbeit für nachhaltige Förderung

Eltern kennen ihr Kind und seine Lebenswelt am besten. Zudem ist davon auszugehen, dass ihre Kinder zu ihnen eine emotional bedeutsame Beziehung haben, die für Entwicklungs- und Lernprozesse von enormer Bedeutung ist. Eine Fachkraft, weder in Kita noch in Frühförderstelle kann diesen bedeutsamen Status für das Kind erreichen. Sollen Kinder nachhaltig gefördert werden, müssen Eltern in ihren Kompetenzen bestärkt und angeleitet werden. Die konkrete und individuell AUFSUCHENDE ARBEIT, welche Frühförderstellen leisten ist hierbei von zentraler Bedeutung. Dies kann inklusive Kita selbst bei bestem Willen nicht gewährleisten. Wenn diese wertvolle Arbeit wegfällt, werden diejenigen benachteiligt, deren Benachteiligung die Behindertenrechtskonvention doch eigentlich abwenden soll...unsere Kinder! Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn duch inklusive Kita die Frühförderstellen wegreduziert werden!

Gleichberechtigung

Eine Kita für alle

Als Leiterin einer integrativen Kita stehe ich der inklusiven Zukunft: "Eine Kita für alle" aus Umsetzungs- und Qualitätsgründen sehr kritisch gegenüber. Seit den letzten 5 Jahren erhalten Kinder mit erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf aufgrund von Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten (aus Sicht der Kita-FACHKRÄFTE steigt die Anzahl dieser Kinder) kaum oder keinen Integrativstatus laut Eingliederungshilfe. Diese Kinder müssen also unter den ungünstigen sächsischen Kita-Regelrahmenbedingungen betreut werden und erhalten damit keine zuätzliche Förderung oder notwendige Zuwendung. Hier stoßen wir ErzieherInnen bereits jetzt an unsere Grenzen. In einer inklusiven Kita sollen in Zukunft alle Kinder gemeinsam ob behindert oder nicht behindert, verhaltensaggressiv oder still, akzeleriert oder redartiert, hochbegabt oder nicht, sozial-emotional stabil oder instabil betreut, erzogen und gebildet werden. Um Inklusion als fortschreitende Integration (Jedes Kind zu halten, aufzufangen, zu begleiten, zu motivieren, zu stärken, zu bilden und am Leben teilhaben zu lassen) in dere Kita realisieren zu können, sind nicht nur die Bedingungen für die behinderten Kinder zu schaffen, sondern mit Blick auf die gesamte Bezugsgruppe die Regelbedingungen für alle Kinder zu verbessern. Deshalb sind zuerst die notwendigen (hier bitte auf die Praxis hören und vertrauen) Bedingungen zu schaffen und deshalb folgende Fragen zu klären: 1. Welche räumlichen und personellen Rahmenbedingungen sind für eine inklusive Kita notwendig und demzufolge noch zu schaffen? Barrierefreiheit: Fahrstuhl, BehindertenWC (in unserer Kita nicht vorhanden) größere Gruppenräume und Außenanlagen, da mehr Bewegungsfreiheit notw. (bei uns nicht vorh.) ausreichende Anzahl für Einzel- und Gruppentherapien (nicht vorhanden) Räume zum Separieren, z.B. um Reizüberflutunge zu vermeiden (nicht vorhanden) Bezugsgruppenstärke senken bzw. individuelle an Behinderung bzw. Betreuungsaufwand anpassen, Anzahl der behinderten Kinder pro Gruppe senken (derzeitig nicht möglich) Zeitbuget für Dokumentation, Vor- und Nachbereitungszeit, Elternarbeit, Leiterinnentätigkeit, interdisziplinäres Arbeiten vorsehen/finanzieren (derzeitig nicht vorgesehen) mehr feste, d.h. dauerhafte Fachkräfte für die Arbeit am Kind Schlüsselsenkung (nicht vorgesehen!!) 2. Wie wird eine inklusive Kita finanziert? Welche finanziellen Mittel fließen zusätzlich und von wem für den Betreuungs-und Förderaufwand eines behinderten Kindes und aller anderen Kinder zur individuellen Begleitung ein? Wie wird der individuelle Bedarf eines jeden Kindes berechnet? Wie kann die Kita handlungsfähig bleiben, wenn Bewilligungsverfahren bis zu 1 Jahr dauern und nur noch schwer behinderte Kinder Eingliederunsghilfe erhalten und es für alle anderen Kindern keine Unterstützungsmöglichkeit laut Gesetz zur Verfügung steht? Es bedarf eines schnellen und unbürokratischen Verfahrensweg bis zur Bewilligung von Eingliederungshilfen und sonstigen Unterstützungemöglichkeiten und ohne den Trägern eine gewisses Geschäftsrisiko bei Wegfall von Eingliederungshilfe zu zuschieben. Entscheidungträger müssen die vorhandenen Bedarfe erkennen (Bsp. es gibt keine gesetzliche Grundlage zur Betreuung von sozial-emotional beeinträchtigten Kindern und ihrer Familien) und entsprechend schnell reagieren Für eine gelingende Inklusion bedarf es nicht nur an engagierten Pädagogen sondern auch an flexiblen Politiker und Entscheidungsträgern, die tatsächlich am Wohle aller Kinder interessiert sind und sich für deren Zukunft einsetzen und frühzeitig Hilfen ermöglichen. Inklusion wird nicht zum Nulltarif möglich sein.

besonderesKind

Frühförderung und Integration/Inklusion

Unser Sohn (2) ist ein besonderes Kind und hat auch besondere Bedürfnisse. Ein Kind zu haben, welches nicht der Norm entspricht ist heutzutage, trotz unsere Fortschrittlichkeit, keine leichte Aufgabe. Man muss sich mit Dingen auseinander setzen, die man glaubt nicht bewältigen zu können. Zum einen ist da unsere deutsche Bürokratie, die Ausmaße annimmt die jenseits von Gut und böse sind. Zum anderen nimmt man Hürden auf sich und wird mit der Zeit zum Mediziner, zum Therapeut, zum Rechtsanwalt, zum Logistischen Multitalent usw. und kaum jemand von außem hilft einem in einer Situation der Verzweiflung und Ratlosigkeit. Wenn da nicht die Frühförderstellen wären. In unserem Fall heißt das: Sie geben einem Kraft und Vertrauen, sie beraten, helfen und machen Mut! Sie unterstützen wo Hilfe benötigt wird und setzen sich für die Kinder ein, denn um sie geht es. In unserem Fall heißt das aber auch konkret, es müssen alle an einem Strang ziehen und interdisziplinär zusammen arbeiten und nicht gegeneinander. Auf dem Weg zur Inklusion, kann es nicht sein das der integrative Kindergarten gegen die Eltern, Therapeuten und Frühförderung arbeitet oder die Eltern vor die Wahl stellt entweder Integration oder Frühförderung. Die Idee von integrativen und inklusiven Kitas ist nicht schlecht, nur sollte man auch mal einen Blick auf die Gesamtsituation werfen. Es gibt zahlreiche integrative Kita´s, die einen setzen das Konzept der Integration sehr gut um und andere wieder rum grotten schlecht! Daher bin ich der Meinung das es keine gute Idee ist, das eine Kita die Frühförderung übernehmen soll. Ich bin der Meinung das erst mal eine einheitliche Grundlage für die Gewährung von Integration vorhanden sein muss, ehe man den Weg zur Inklusion einschlagen kann! Mann kann doch nicht das Pferd von hinten aufzäumen. Am besten überdenkt man mal zuerst z.B. die Integrationsverordnung oder den Betreuugsschlüssel in den Kita´s usw. Wie soll den Frühförderung im Kita stattfinden wenn nicht mal ausreichend Personal da ist um die Kinder ordentlich und kindgerecht zu betreuen, geschweige denn die Einhaltung der sächsischen Integrationsverordnung zu gewährleisten! Man kann nur einen Schritt nach dem anderen machen. Und zur Zeit treten wir auf der Stelle, vorallem im Hinblick auf Integration. Es sollte erst einmal kontrolliert werden wie die Integration in den ein oder anderen Kita abläuft. Das Ergebnis wird erschreckend sein! Solange wir keine Integration gewährleisten können, können wir auch keine Inklusion betreiben!!!! Denn Integration ist der Schlüssel zur Inklusion.....

Wir aus der Praxis

Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförderung ist ein System professioneller und institutionalisierter Hilfen für Behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder von der Geburt bis zum Schulalter. Dabei ist dieses als eigenständiges System neben der Kita-Bildung besonders durch den ganzheitlichen Ansatz der Elternarbeit und der Familien- / Lebenswelt-Orientierung zu sehen. Die Förderung orientiert sich an der Lebenswelt des Kindes, wobei die Zusammenarbeit mit den Eltern, deren Begleitung und Beratung einen wesentlichen Schwerpunkt bildet. Sie besteht aus interdisziplinär abgestimmten ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen, heilpädagogischen und psychosozialen Leistungen, die alle auf der Grundlage eines Arbeitskonzeptes erbracht werden. Dadurch wird die ganzheitliche Sichtweise auf die Entwicklung eines Kindes und die Förderung aller Entwicklungsbereiche gewährleistet. Je früher die Maßnahmen der Frühförderung nach dem Feststellen einer Behinderung oder Entwicklungsverzögerung einsetzen, umso erfolgreicher können sie sein. Vorhandene Fähigkeiten, Fertigkeiten des Kindes und die Ressourcen der gesamten Familie können weiterentwickelt und umorganisiert werden, um damit bestehende oder drohende Behinderungen zu kompensieren. Die Beziehungen zur Familie und zum Kind sind dabei das wichtigste Fundament für die angebotenen Hilfen. Frühförderung arbeitet im Grundansatz immer inklusiv, weil es das Kind in seinen sozialen Bezügen und in seiner gesamten Persönlichkeit im Focus hat. Die Frühförderarbeit berührt und beeinflusst in hohem Maße den Bereich der Familie und ist bei der Realisierung auf diese angewiesen. Als gleichrangig neben der Förderung des Kindes ist deshalb die Beratung der Eltern über rechtliche Grundlagen, über finanzielle Unterstützungsangebote, die Hilfe bei organisatorischen Problemen und bei der Alltagsbewältigung sowie die Beratung zu Fragen der Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten und -perspektiven anzusehen. Die Frühförderung stellt somit eine sehr komplexe Aufgabe dar. Sie bezieht sich nicht auf das einzelne Kind bzw. auf eine Auffälligkeit, sondern auf das Kind in der Familie im systemischen Sinne. Die Schwerpunkte im Kindergarten liegen in der Betreuung und Bildung innerhalb einer Kindergruppe. Um wirklich inklusiv zu arbeiten, wissen wir alle, dass die Rahmenbedingungen seitens der Kindereinrichtungen noch nicht umfassend vorhanden sind. Eine intensive Elternberatung und Begleitung ist durch die Kindergärten nicht zu gewährleisten. Somit hat jedes Arbeitsfeld, Frühförderung als auch Kita-Betreuung, seine Berechtigung. Frühförderung ist in ihren speziellen Hilfsangeboten flexibel und als erste Anlaufstelle offen für alle Familien im Vorschulalter mit Entwicklungsrisiken. Wir können uns nur anschließen: Frühförderung ist der erste Weg zur Inklusion!

Inklusion

Erbitte die Eingliederung und Beachtung der Fähigkeiten der Kindertagespflege. In Beachtung der besonderen familiären Betreuung und der dazugehörigen Kompetenzen für mich eine nicht zu umgehende Bildungseinrichtung.

Frühkindliche Bildung - Frühförderung unabdingbar

Frühförderung ist der erste Weg zur INKLUSION ! Frühförderung ist für viele hilfe- und ratsuchende Eltern die erste Anlaufstelle, wenn es um ihr/e Kind/er geht. Und nichts ist heutzutage kostbarer als unsere Kinder!!! Sie sind unsere Zukunft! Heute ist Frühförderung ein selbstverständlicher und unverzichtbarer Bestandteil im System der Hilfen für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und ihrer Familien geworden. Frühförderung wendet sich immer in erster Linie an das Kind und deren Familiensystem. Als familien- und wohnortnahe Einrichtungen bieten interdisziplinäre Frühförderstellen medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Hilfen für Familien behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder an. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer pädagogisch-psychologisch orientierten und beratenden Hilfe. Die Beziehung zur Familie und zum Kind sind maßgebend für die angebotenen Hilfen. Wenn Frühförderung in den Kita Alltag "inkludiert" werden soll, dann fehlt m.M. nach, "echte Bindung" zur Familie. Die Vertrauensbasis zu den Eltern und der ganzen Familie werden m.E. nicht berücksichtigt. Ressourcen und Umfeldorientiertes Arbeiten wird erschwert, weil die "Nähe" zur Familie fehlt! Wir, die Frühförderung, sind mittendrin, statt "nur" dabei. Wir sind Ansprech- und Vertrauenspartner - und das nicht nur für das Kind, sondern für die gesamte Familie. Das Konzept der "inklusiven Arbeit" ist gut, aber nur, wenn es zu 100% ausgereift und durchdacht ist, wenn finanzielle, materielle und vor allem personelle Ressourcen vorhanden sind. Doch die Wahrheit sieht anderes aus! Weder die finanziellen, noch die materiellen und geschweige denn, die personellen Ressourcen sind gesichert! Inklusion ja, aber nur, wenn Inklusion WIRKLICH umsetzbar ist! Von daher steht meine Meinung wie am Anfang: Frühförderung ist der erste Weg zur Inklusion!

Frühkindliche Bildung

Wo findet sich die Kindertagespflege wieder? Dieses Angebot fehlt in im Bereich der frühkindlichen Bildung gänzlich. Kindertagespflege ist ein gleichrangiges alternatives Betreuungsangebot in der frühkindlichen Bildung. Das bedeutet sicher nicht, das per se alle Tageseltern gleichermaßen die Voraussetzungen mitbringen und in der Lage sein werden, inklusive Angebote für ihre Kindertagespflegestelle zu machen. Dennoch ist es wichtig, allein aus dem Setting dieser Betreuungsform Chancen einer inklusiven Bildung und Erziehung zu begreifen. Kleine stabile Kindergruppe, mit nur einer Bezugsperson in einem dem Kind vertrauten familiären Setting bilden hervorragende Ausgangsbedingungen für inklusives Arbeiten. Voraussetzung wäre nicht nur eine Änderung der Sächs. QualiVO und der IntegrationsVO, sondern ein offener Blick für Ressourcen und das Wahrnehmen von Bedürfnissen und Wünschen von Kindern (behinderten und nicht behinderten) und Eltern. Das Ermöglichen von Therapien in einer Kindertagespflegestelle durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegeperson, Therapeuten und Eltern ist ebenso umsetzbar, wie die Anpassung einer Betriebserlaubnis (in diesem Fall einer Pflegeerlaubnis) entsprechend dem erhöhten Betreuungs- und Organisationsbedarf. Notwendig ist eine gute fachliche Begleitung durch eine funktionierende Fachberatung und eine Vernetzung zwischen allen Beteiligten.

Therapien in der Kita

Die Maßnahme, Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten zu ermöglichen, wird begrüßt. Für eine künftige inklusiv arbeitende Kita sind multiprofessionelle Teams (intern und extern) erforderlich. Dieser Ansatz ist jedoch nur umsetzbar, wenn die dafür notwendigen Bedingungen vorhanden sind, so u.a. räumliche Bedingungen vor Ort, zeitliche Ressourcen für den Fachaustausch z.B. für die individuelle Förderplanung und die Inklusionskompetenz der Fachkräfte erkennbar ist. Daher wäre folgende neue Formulierung denkbar: Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen, die im Kontext des Kita Konzeptes integriert sind und auf dem Verständnis eines multiprofessionellen Teams (intern als auch extern z.B. durch Frühförderung) basieren.

Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit

Um die inklusive Haltung auch hier umsetzen zu wollen, sollte auf die Begrenzung (Ausgrenzung) einer Einschränkung verzichtet werden und bei den Regelungen auf alle Einschränkungen hinwirken.

Kontaktperson

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