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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Frühkindliche Bildung“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Frühkindliche Bildung“ zeigt sich der Schwerpunkt in der Notwendigkeit der Stärkung der Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen soll stärker in die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in Kitas und bei den Kita-Trägern implementiert werden. Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik. In diesem Sinne sollen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe für jedes Kind ermöglichen. Kinder mit einer Behinderung sollen möglichst gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine Kindertageseinrichtung besuchen können.

Maßnahmen „Frühkindliche Bildung“

Prozessentwicklung:
  • Entwicklung eines sächsischen Konzeptes zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung. Darin Einbeziehung der Ergebnisse des Landesmodellprojekts „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für Alle“.

Zuständigkeit: SMK

  • Berücksichtigung der Entwicklung zu einem inklusiven Kita-System bei der Kita-Bedarfsplanung.

Zuständigkeit: SMK ggf. mit kommunalen Spitzenverbänden, LJHA

  • Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte sowie der Leitungsfreistellung unter Berücksichtigung des Förder- und Hilfebedarfes auch bei Vorliegen von schwerer Behinderung.

Zuständigkeit: SMK

Normenkontrolle und ‑anpassung:
  • Überarbeitung der Integrationsverordnung.

Zuständigkeit: SMK

  • Flexibilisierung der Betriebserlaubnis bei Veränderungsstrategien.

Zuständigkeit: SMK, LJA

  • Prüfung der Einschränkungen beim barrierefreien Bauen und Verankerung der Barrierefreiheit als Zuwendungskriterium in der VwV „Bau Kita“.

Zuständigkeit: SMK mit SMS

  • Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit:

Prüfung und gegebenenfalls Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmet­scherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz.

Zuständigkeit: SMK, SMS, Kommunen, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Sensibilisierung:
  • Entwicklung von Informationsmaterialien und Fortbildungs­angeboten zur Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften und Entscheidungsträgern im Hinblick auf inklusive Betreuung sowie zur Prozessbegleitung.

Zuständigkeit: SMK mit Partnern (LIGA, LJHA)

Beratung und Betreuung:
  • Sicherung der bestmöglichen Förderung und Schaffung geeigneter Beratungsmöglichkeiten beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.

Zuständigkeit: SMK

  • Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten.

Zuständigkeit: SMK

  • Einbeziehung von Menschen mit Sinnesbehinderungen als Experten für die zu schaffende Bedingungen bei der inklusiven Betreuung.

Zuständigkeit: SMK unter Einbeziehung des Beauftragten und der Verbände für Menschen mit Behinderungen

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Frühkindliche Bildung

Gänzlich fehlt im Absatz „Handlungsbedarf“ der Bezug zur Kindertagespflege. Sie ist gesetzlich verankerter Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Sachsen und ist unbedingt mit aufzunehmen. Die Maßnahme „Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte sowie der Leitungsfreistellung unter Berücksichtigung des Förder- und Hilfebedarfes auch bei Vorliegen von schwerer Behinderung“ sollte sich auf den individuellen Entwicklungsbedarf eines jeden Kindes beziehen. Daher folgende Neu-Formulierung aufnehmen: „Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte sowie der Leitungsfreistellung unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsbegleitung und des Förder- und Hilfebedarfes eines jeden Kindes. Im Bereich der Normenkontrolle und - anpassung ist darauf hinzuwirken, dass sich Inklusionsprozesse tatsächlich entfalten können, d.h. den Veränderungsprozessen in den Kindertageseinrichtungen und in den Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen bzw. Gruppen dürfen keine verwaltungstechnischen Hürden entgegenwirken; auf kommunaler als auch auf der Landesebene, so z.B. bei der Flexibilisierung der Betriebserlaubnis. Hierbei ist insbesondere auf die Inklusionskompetenz der Verwaltungsmitarbeiter(innen) hinzuwirken. Im Rahmen des Entwicklungsprozesses hin zur inklusiven Kita erübrigt sich u.E. eine eigene Integrations-Verordnung. Die Maßnahmen „Überarbeitung der IntegrVO“ sehen wir als einen Zwischenschritt und regen an, hier auch die Schnittstelle zu den heilpädagogischen Kitas bzw. Gruppen zu klären. Neben der Überarbeitung der Integrationsverordnung ist eine Überarbeitung der SächsQualiVO erforderlich Wir begrüßen die Maßnahme, Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten zu ermöglichen. Für eine künftige inklusiv arbeitende Kita werden multiprofessionelle Teams (intern und extern) erforderlich. Dieser Arbeitsansatz ist jedoch nur umsetzbar, wenn die dafür notwendigen Bedingungen vorhanden sind, so u.a. räumliche Bedingungen vor Ort, zeitliche Ressourcen für den Fachaustausch z.B. für die individuelle Förderplanung, Inklusionskompetenz der Fachkräfte. Um dies deutlich machen zu können, schlagen wir folgende neue Formulierung vor: Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen, die im Kontext des Kita Konzeptes integriert sind und auf dem Verständnis eines multiprofessionellen Teams (intern als auch extern z.B. durch Frühförderung) basieren.

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Frühkindliche Bildung / Maßnahmen

Anmerkung zum Punkt "Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit": Wäre es nicht möglich, eine Regelung zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden, Elterngesprächen und Veranstaltungen in der Kita im Gesetz über Kitaeinrichtungen (SächsKitaG) bspw. in Abschnitt 1, §6 zu verankern? Eine reine "Prüfung" hinsichtlich einer Regelung im Inklusionsgesetz erscheint äußerst unverbindlich, zumal im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses keine Alternative benannt wird. Eine entsprechende Regelung müsste im Aktionsplan als Maßnahme festgeschrieben werden. Anmerkung zum Punkt "Beratung und Betreuung" / Sicherung der bestmöglichen Förderung: Hier muss ergänzt bzw. in der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt werden, dass für gehörlose/hörbehinderte Kinder (auch für Kinder mit Cochlear Implantat (CI) !) Kindergartenassistenzen mit Kompetenz in Deutscher Gebärdensprache einzusetzen sind.

geändert von Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ am 9. Mai 2016

Frühkindliche Bildung

Der Kerngedanke der Inklusion ist sicherlich lobenswert sowie gesellschaftlich dringend notwendig. Jedoch ist es wichtig, gute Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die pädagogische Praxis zu schaffen und somit auch andere Ziele z.B. Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten (NUBBEK- STUDIE) nicht aus dem Blick zu verlieren! Wichtige Kriterien für die Umsetzung des Inklusionskonzeptes sind aus meiner Perspektive: (1) Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte zur Thematik der Inklusion und Partizipation sollte eine "MUSS-BESTIMMUNG" werden. Gleichwohl sollten Sonderpädagogen, Heilerziehungspfleger etc. ebenfalls für den Elementar- und Hortbereich fortgebildet werden. (2) Die Personalausstattung in der Sächsischen Kindertagesstätten und Schulen hat sich bis heute nur geringfügig verändert und ist nahe zu eine KATASTROPHE! Krankheits- und Urlaubstage werden in den Personalschlüsseln nicht berücksichtigt. Im Zuge dessen sollte genug Fachpersonal eingestellt werden, sodass Erzieher, Sozialpädagogen und Kindheitspädagogen NICHT NEBENBEI Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Alltag betreuen müssen. (3) Institutionen wie z.B. FRÜHFÖRDERSTELLEN sind weiterhin dringend notwendig, da sie das Kind im Einzelnen in den Blick nehmen und individuell fördern. Das niedrigschwellige Betreuungsangebot bietet Familien die Möglichkeit Beratung in Anspruch zu nehmen und sie in ihren Kompetenzen zu fördern. Auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen ist als ein besonderes Merkmal anzusehen. (4) Der weitere Ausbau der kindheitspädagogischer Studiengänge sowie deren Einzug in die Praxis sind ebenfalls erforderlich um Wissenschaft und Praxis miteinander zu verbinden und die Akademisierung der frühkindlichen Bildung weiter auszubauen. Die Etablierung und Anerkennung dieser Berufsgruppe sollte besondere Beachtung geschenkt werden!

Frühförderung vor Integration

Unsere Tochter bekommt seit nun gut drei Jahren Therapien und Frühförderung. Wir sind oft darauf angesprochen worden, ob wir unsere Tochter nicht lieber aus ihrem gewohnten Umfeld des ihr vertrauten Kindergartens, in einen Integrationskindergarten “geben“ möchten. Für uns stand dies jedoch nicht zur Debatte. Zum einen haben wir aus eigenen Recherchen leider nur negatives von solchen Kita's erfahren (keine ausreichende Förderung und Betreuung der zu integrierenden Kinder, kein Ersatz der Pädagogen bei länger Krankheit etc.). Zudem werden nicht alle Therapien in einem integrativen Kindergarten angeboten (Material fehlt, Platzmangel...). Wir werden seit Beginn der Frühförderung durch das christliche sozialwerk betreut. Mein Kind und wir haben stets einen festen Ansprechpartner, vertraute Mitarbeiter die stets würdevoll und auch mit unserer Tochter liebevoll im Umgang sind. Frühförderung stellt sich für uns als ein Angebot für Familien dar. Es wird nicht nur das Kind als Individuum wahr genommen, sondern auch viel Wert auf die Elternberatung gelegt (u.a. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Vermittlung von Anregungen und Anleitung zu häuslichen Fördermöglichkeiten, Annehmen und Verstehen des indivisuellen Entwicklungsverlaufes des Kindes). Jedes Kind ist einzigartig und sollte gerade deshalb einzigartig gefördert und gefordert werden (können). Meiner Meinung nach ist die Grundidee eines integrativen Kindergartens nicht schlecht, hinsichtlich der vielen Probleme, gerade in Hinblick auf die Ausbildung geeigneter Pädagogen für I-Kinder, allgemeiner Personalmangel etc. sehe ich es als wertvoll an, Frühförderung zbsp. durch das csw in Anspruch nehmen zu können.

Frühförderstellen und inklusive Kindertagesstätten

Im Auftrag der VIFF Sachsen: „FF ist der früheste Schlüssel zu einem inklusiven Bildungsweg. Dafür muss die FF sich selbst und anderen viel mehr Bewusstsein verschaffen und sich in diesem Sinne qualitativ wie auch kooperativ weiter entwickeln“. (Zitat Prof. Kühl, März 2016) Es handelt sich bei den benannten Einrichtungen um „..sich ergänzende und nicht sich gegenseitig ausschließende Institutionen…“ „Sich ergänzende Institutionen sollten … zusammenarbeiten, um vorhandene Förderressourcen gegenseitig auszuschöpfen.“ (ebd, S. 56) Frühförderstellen engagieren sich zu einem guten Teil für die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in allgemeinen Kindergärten, vor allem dadurch, dass sie die dort ja auch notwendigen therapeutischen, pädagogischen und beratenden Angebote zur Verfügung der Kindergärten stellen können.“Zudem ist die Frühförderung ein niederschwelliges Angebot für Familien. Eine Erstberatung erfolgt ohne Zugangsvoraussetzungen und hat die Zielstellung der Klärung des Anliegens der Elertn bzw.deren Weitervermittlung. Auch ist die Elternberatung ein wichtiger Schwerpunkt in der Frühförderung, u.a. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Vermittlung von Anregungen und Anleitung zu häuslichen Fördermöglichkeiten. Nicht zu vergessen ist die Begleitung in Krisen- und Trauersituationen und beim Annehmen und Verstehen des indivisuellen Entwicklungsverlaufes der Kinder. Die Frühförderung ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Eltern und sie kennt das Kind, die Familie und deren Umfeld. Somit besteht eine Nachhaltigkeit aus der Elternberatung und Umfeldgestaltung.

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