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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Mobilität“

Handlungsbedarf

Mit einer stärkeren Sensibilisierung solle darauf hingewirkt werden, dass auch alle an „Mobilität“ Beteiligten die Zielsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit für sich übernehmen. Längerfristig sollen die für den ÖPNV verantwortlichen Akteure dazu angeregt werden, eine barrierefreie Mobilität im gesamten Freistaat Sachsen zu ermöglichen, die über kommunale Grenzen hinaus abgestimmt ist und die barrierefreies Reisen unterschiedlicher Verkehrsmittel miteinander verknüpft. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt und zu den Beförderungsmitteln.

Maßnahmen „Mobilität“

Sensibilisierung:
  • Förderung der Sensibilisierung der Behörden im Bereich der Planung, Genehmigung und Förderung durch Schulung oder/und geeignetes Infomaterial.

Zuständigkeit: SMS mit Projektträgern

  • Sensibilisierung von Nicht-Betroffenen und Information zur barrierefreien Nutzung des ÖPNV durch Öffentlichkeitsarbeit.

Zuständigkeit: SMS

  • Behandlung des Themas Barrierefreiheit als Querschnittsthema in der ÖPNV-Strategiekommission.

Zuständigkeit: SMWA, ÖPNV-Strategiekommission

Öffentlicher Personenverkehr:
  • Unterstützung und Förderung von Projekten mit der Ziel­setzung, den ÖPNV/SPNV für alle selbstbestimmt nutzbar zu machen. Dies einschließlich von Projekten zur Entwicklung eines Schulungs- und Trainingsprogramm zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für mobilitätseinge­schränkte Menschen (für Nutzer & Personal), der Evaluation von Angeboten und Bedarfen an Informationen und Unterstützung bei der Zugänglichkeit zum ÖPNV und SPNV (z.B. Funktionsfähigkeit von Fahrstühlen in Echtzeit, landesweit einheitliches Blindeninformationssystem) sowie zur Ermittlung des Zustandes der Haltestellen bezüglich Barrierefreiheit.

Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit Projektträgern (z.B. Sozialhelden), DB Station & Service AG, Verkehrsverbünde

  • Weiterführung der Fördermaßnahmen im ÖPNV und Straßenbau.

Zuständigkeit: SMWA

  • Prüfung einer Änderung der Verordnung zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen dahingehend, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf § 8 Abs. 3 PBefG konkreter gefasst werden können.

Zuständigkeit: SMWA, SMI, SMF, SMUL

Motorisierter Individualverkehr:
  • Förderung einer Initiative gegen Falschparker auf ausgewiesenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS, SMI

  • Thematisieren von barrierefreien Taxen in der ÖPNV-Strategiekommission.

Zuständigkeit: SMWA, ÖPNV-Strategiekommission

  • Überprüfung der Verwaltungsvorschrift zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen.

Zuständigkeit: SMWA

Barrierefreiheit für Fußverkehre:
  • Weiterführung der Fördermaßnahmen im Straßenbau (RL-KStB).

Zuständigkeit: SMWA

  • Veröffentlichung von Empfehlungen zum barrierefreien Bauen (Aktualisierung und Veröffentlichung einer Schriftenreihe des Freistaates Sachsen).

Zuständigkeit: SMS

  • Anlässlich einer Änderung der „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012)“ des BMVI Anregung der Aufnahme eines Punktes „Barrierefreiheit“ (mit Bezug auf DIN 18040-3, DIN 32984 und die H BVA als Regelwerk der FGSV).

Zuständigkeit: SMWA

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Initiative gegen Falschparker

Super dass es die Initiative gegen Falschparker aus dem ersten Beteiligungsportal bis in den Aktionspläne geschafft hat. Bitte nicht mehr entfernen!

Falschparker

Ja, das ist schön. Und jetzt bitte die Umsetzung. Neulich war ich mit einer Bekannten und deren Tochter (Rollstuhlfahrerin) in einer Großstadt unterwegs. Das Auto wurde längs eingeparkt auf einem Behindertenparkplatz. Der Rollstuhl wird über eine Rampe aus dem bzw. in den Kofferraum gefahren. Die Rampe ist 1 m lange, der Rolli auch noch mal. An der Heckklappe des Fahrzeugs wird freundlich darauf hingewiesen, dass das dahinter parkende Fahrzeug bitte 1 m Abstand halten möge. Den dann noch fehlenden Meter zum Verladen des Rollstuhles samt Kinde kann man gewinnen, indem man das Auto vorfährt. Ganze 50 cm waren Platz und damit bestand keine Chance, das Kind ins Auto zu bekommen. Erst 200 m weiter fand sich eine Einfahrt, die ausreichend Platz bot. Wären Mutter und Kind allein gewesen, hätte sie ihre Tochter zum Umparken des Fahrzeuges unbeaufsichtigt stehen lassen müssen. Viel Erfolg bei der "Umsetzung"!

Barrierefreiheit der Öffentlichkeit: Exkludierende Wirkung von Öffentlicher Videoüberwachung und "Bilddokumentationen"

[KBA] Die öffentliche Videoüberwachung gibt nicht nur vielen Menschen eine vermeintliche Sicherheit, sie kann auch exkludierend wirken. Gleiches gilt für die Anfertigung von Foto-/Filmaufnahmen "zu Dokumentationszwecken" bei offiziellen Veranstaltungen. Wer z.B. unter Verfolgungsideen oder aufgrund von tatsächlich erlebten Verfolgungssituationen an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet oder wer aus anderen Gründen darauf angewiesen ist, daß er nicht abgebildet wird (z.B. Stalkingbetroffene), hat durch die sich immer mehr verstärkende Videoüberwachung im öffentlichen Raum (Geschäfte, öffentliche Plätze und Orte, Kultureinrichtungen, ÖPNV, ...) und eine immer respektloser werdende "Fotografierwut" immer weniger Möglichkeiten, sich unbeschwert zu bewegen und somit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es wäre wünschenswert, wenn es immer auch einen Bereich gäbe, in welchem man sicher sein kann, daß dort nicht überwacht/fotografiert/gefilmt wird. Über die Unsinnigkeit einer immer stärkeren öffentlichen Überwachung siehe auch: "Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte" von Ilija Trojanow und Juli Zeh.

Nach Öffentlichen Baumaßnahmen Treppen statt Rampen?!

[KBA] Wenn der Freistaat einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet, sollte er selbst auch bei der Umsetzung Vorbild sein, um seine Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren. Konkretes Beispiel: Bauvorhaben auf dem Campus der TUD/ Institutsum- und neubauten Chemie. Im Zuge der Bauarbeiten wurde die barrierefreie Zufahrt von der Mommsenstraße ins Campusgelände (die z.B. auch von der Feuerwehr genutzt werden konnte) durch eine mehrpodestige Treppe ersetzt, deren "Kinderwagenspur" so steil und schmal war, daß sie kaum als barrierefrei gelten kann (und das zu einem Zeitpunkt, wo es zwar noch keinen Aktionsplan gab, das Thema Barrierefreiheit aber schon lange in der Öffentlichkeit präsent war). Derzeit wird wieder gebaut, ein Großteil dieser Treppe mußte dafür entfernt werden, die obersten Podeste sind jedoch noch erhalten, was die Befürchtung aufkeimen läßt, daß auch nach Abschluß der jetzigen Baumaßnahmen wieder eine Treppe den Zugang zum Unigelände für alle beim Überwinden von Stufen Eingeschränkte erschweren bzw. verhindern wird. Und das betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer! Oder haben Kinderwagenschieber, Senioren, Rheumapatienten, Hüft- oder Knielädierte etc. einfach nichts auf dem Campus einer Exzellenzuniversität zu suchen? Sollte die Barriere den Fahrradfahrern gelten, hat die Vergangenheit gezeigt, daß diese Gruppe noch am ehesten Mittel und Wege findet, diese Barriere zu überwinden. Also, liebe Bauverantwortlichen, bitte sorgen Sie dafür, daß an dieser Stelle wieder eine Zufahrt statt nur eines Zugangs entstehen kann. Oder schreiben Sie ein Forschungsprojekt aus mit dem Thema: "Gibt es Menschen, die vor einer Rampe kapitulieren, weil sie ohne eine Treppe nicht weiterkommen?"

ÖPNV / Landesweit einheitliches Blindeninformationssystem

[KBA] Bemühen um eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern, damit (alle behindertenrelevanten) Informationssysteme möglichst bundeseinheitlich sind (was ihre Nutzung erleichtert).

Barrierefreiheit für Fußverkehre

[KBA] Information der Öffentlichkeit bzw. der Bevölkerung, welche Hilfsmittel zur Barrierefreiheit es gibt und was sie bedeuten bzw. wie sie funktionieren. Als Nichtbetroffener weiß man oft nichts davon, nutzt sie deshalb falsch, behindert sie oder ist einfach genervt. Wissen bringt auch Verständnis.

Gemeinsames Wirken

Wie wichtig Mobilität ist merkt man oft es erst wenn sie fehlt. Deshalb hier auch der Wunsch nach gut abgestimmtem, barrierefreien Vorgehen und die Bitte, über den eigenen Tellerrand und nach Systemlösungen und Serviceketten zu schauen.

Parken von KFZ auf Gehwegen und vor Bordsteinabenkungen

Beim Motorisierten Individualverkehr bzw. beim Fußverkehr sollte der Punkt "Förderung einer Initiative gegen Falschparker auf ausgewiesenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen." ergänzt werden durch: "Förderung einer Initiative gegen das Parken auf Gehwegen sowie vor Bordsteinabsenkungen." Für Menschen mit Behinderung stellen Kraftfahrzeuge auf Gehwegen sowie vor Bordsteinabsenkungen nicht nur eine Behinderung, sondern oftmals auch eine Gefährdung dar. Auf Gehwegen verringern KFZ die Durchgangsbreite häufig so stark, dass Personen mit Rollstuhl oder Rollator nicht mehr passieren können; auch bei verbleibender ausreichender Gehwegbreite stellen KFZ für blinde Personen problematische (weil nicht erwartbare) Hindernisse dar. Vor Bordsteinabsenkungen parkende KFZ zwingen manche Personen (bspw. Nutzer von Elektrorollstühlen) zu Umwegen zur nächstgelegenen Absenkung. Für eine noch weitaus größere Gruppe an Verkehrsteilnehmern bedeutet die durch die Blockade einer Absenkung erzwungene Bewältigung eines hohen Bordsteins eine erhebliche Gefahr, erfordert zusätzliche Anstrengungen und reduziert hierdurch den möglichen Aktionsradius. Insbesondere die Problematik zugeparkter Absenkungen ist vielen zuständigen Verwaltungsmitarbeitern (z.B. in der Verkehrsüberwachung) nicht präsent, bzw. werden entsprechende Verstöße auch aufgrund fehlender Sensibilität nicht oder nur selten geahndet. Wäre die Problematik in ihrer Bedeutung bekannt, würden in der Regel immer noch die notwendigen personellen Kapazitäten für systematisches, großflächiges Engreifen fehlen. Zugleich ist vielen Verkehrsteilnehmern noch nicht einmal die entsprechende Regelung der StVO bekannt; oftmals fehlt jegliches Bewusstsein sowohl für die Regelwidrigkeit derartigen Parkens wie auch für die hierdurch entstehenden Probleme für andere Menschen. Sowohl beim Parken auf Gehwegen, wie auch beim Parken vor Bordsteinabsenkungen können dementsprechend durch Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Autofahrern sowie Sensibilisierung von Mitarbeitern von Verwaltung und Polizei erhebliche Verbesserungen für die Barrierefreiheit öffentlicher Räume erreicht werden. Vor allem können derartige Initiativen dazu beitragen, dass Investitionen in die barrierefreie Straßenraumgestaltung (bspw. die Herstellung von Absenkungen) tatsächlich wirksam werden und die Elemente der Barrierefreiheit auch für die betreffenden Nutzergruppen verfügbar sind.

Barrierefreier Öffentliche Personennah- und Fernverkehr

Der Öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist längst mit Informationssystemen für Menschen mit Seh- bzw. Hörschädigung ausgestattet. In der Praxis sieht es nur leider so aus, dass Haltestellenansagen in voll besetzen Bussen oder S-Bahnen bei entsprechendem Geräuschpegel nicht zu verstehen sind. Reist ein sehbehinderter Mensch auf für ihn fremden Gebiet, muss er sich in die Nähe einer Haltestellenanzeige stellen, um den Ausstieg nicht zu verpassen. Eine Sensibilisierung der Beschäftigten der Verkehrsbetriebe wäre hier sinnvoll.

Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt

Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen

Gedanken zum Entwurf des Aktionsplans Zur Umsetzung der Un-Brk Vorbemerkung: Die hier geäußerten Anregungen sind selbstverständlich nur Gedankensplitter, denn in der Kürze der Zeit war eine gründliche Diskussion nicht möglich. Da das "Beteiligungsportal" nur für vier Wochen geschaltet ist, kann keine große Debatte aufkommen zumal der Entwurf erst komplett zu Wochenbeginn zugänglich war. Beteiligung der Betroffenen sieht wohl anders aus! Dennoch hat sich eine Gruppe blinder und sehbehinderter Senioren in Leipzig während ihres monatlichen Treffens kurz auf die nachfolgenden Gedanken verständigt. Wir fordern Barrierefreiheit! In der Baugesetzgebung ist festzuschreiben, dass die Normen für barrierefreies Bauen grundsätzlich für alle Baumaßnahmen verbindlich sind und nicht nur als Empfehlungen angesehen werden. Handelseinrichtungen, Arztpraxen, Restaurants u.a.m. sind barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Zugänglichkeit unter Nutzung aller Hilfsmittel - auch des Blindenführhundes - ist in öffentlichen Einrichtungen wie auch im privatwirtschaftlichen Sektor (Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäften, Restaurants u.a.m.) festzuschreiben und in den entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern. Die Internetangebote der öffentlichen Verwaltung sind barrierefrei zu gestalten. Das schließt die Zugänglichkeit von Dokumenten in barrierefreien Formaten ein. Ein negatives Beispiel ist hier der Sächsische Landtag. Auf die Privatwirtschaft ist Einfluss zu nehmen ihre Internetangebote gleichfalls barrierefrei zu gestalten. Es sind Überlegungen anzustellen wie die Orientierungsfähigkeit in großen öffentlichen Verwaltungen mittels Sprachausgabe oder anderen Signalisierungen verbessert werden kann. Im ÄPNV ist der Einsatz der Niederflurtechnik auszubauen. Die barrierefreie Gestaltung von Haltestellenbereichen ist rascher voranzutreiben. Der Ausbau der LSA mit Zusatzeinrichtungen ist auch unter dem Gesichtspunkt notwendig, dass diese Zusatzeinrichtungen nicht nur von blinden und sehbehinderten Menschen sondern auch von vielen älteren oder behinderten Menschen genutzt werden. Fragestellungen wie "wieviel Nutzer sind es" sollten der Vergangenheit angehören.

Barrierefreie Bushaltestellen in Dresden

Um alle Haltestellen zu erfassen welche noch nicht barriere frei sind, könnte man eine Umfrage unter den Bus und Straßenbahnfahren machen.

geändert von hans65 am 12. Mai 2016

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