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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“ sieht sich der Freistaat in einer Vorbildfunktion. Entsprechend ist es das Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen und zugleich die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung zu forcieren. Zudem sind die Zugänglichkeit der Arbeitsplätze und die Nutzung der Arbeitsmittel für Beschäftigte mit Behinderungen noch nicht überall gegeben. Hier ist es ein Ziel, eine schrittweise Ausweitung der Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretungen zu erreichen.

Maßnahmen „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“

Beschäftigung und Ausbildung:
  • Fortführung der Stellenpoolregelung zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: Alle Ressorts

  • Verstärkte Werbung für eine Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst in Schulen und Universitäten.

Zuständigkeit: Alle Ressorts

Barrierefreiheit:
  • Verbesserung der Barrierefreiheit der Dienstgebäude, Arbeits­mittel (z.B. IT-Programme) und Arbeitsplätze unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen. Prüfung der Anpassung der Rahmenrichtlinie für Planung, Bau und Nutzung landeseigener Immobilien.

Zuständigkeit: SMI, SMF, Alle Ressorts

Sensibilisierung:
  • Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen in den Dienststellen, mit dem Ziel, Vorgesetzte und Kollegen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, um so Barrierefreiheit in den Köpfen herstellen.

Zuständigkeit: Alle Ressorts

  • Ermöglichung einer Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei Angelegenheiten von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten, die diese ressortübergreifend berühren.

Zuständigkeit: SMS, SMI, alle Ressorts

  • Regelmäßige Berichterstellung über die Entwicklung der Beschäftigten mit Behinderungen. In diesem Bericht werden Daten zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude, Arbeitsmittel (z.B. IT-Programme) und der Ausgestaltung der Arbeitsplätze aufgenommen.

Zuständigkeit: SMS, SMI, SMF

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Selbsthilfenetzwerk für seelische Gesundheit in Sachsen

regelmäßige Berichterstellung

Wollen sie wirklich, wie sie schreiben, regelmäßig (für wem auch immer) Berichte erstellen "über die Entwicklung der Beschäftigten mit Behinderung"?

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