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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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 „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“ ist es das Ziel, Integrationsunternehmen zu stärken. Möglichst viele Menschen aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sollen bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und mit Erkrankungen, die nicht vollumfänglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, sollen zugleich erhalten und erschlossen werden. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Integrationsprojekten soll nachhaltig unterstützt und mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen außerhalb der Institution WfbM ermöglicht werden, wobei zugleich die Bedeutung dieser Werkstätten anerkannt wird.

Maßnahmen „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen“

Integrationsprojekte:
  • Optimierung von Kooperationsformen zwischen Integrationsprojekten und Auftraggebern in Modellprojekten.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

  • Unterstützung von Integrationsfirmen bei der Anpassung an Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der LAG Integrationsfirmen in Sachsen soll dafür ausgebaut und verbessert werden.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

Beschäftigungsprojekte:
  • Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben durch so weit wie möglich arbeitsmarktnahe Beschäftigungsprojekte für Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung derzeit bzw. auf längere Zeit nicht in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Die Möglichkeit der Nutzung eines „Persönlichen Budgets Arbeit“ für die Tätigkeit in Beschäftigungsprojekten soll geprüft werden.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

  • Einsetzen dafür, dass Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben künftig verstärkt personenzentriert z.B. durch ein Budget für Arbeit, erbracht werden und dadurch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

(Wieder-)Eingliederung:
  • Intensive Unterstützung der (Wieder-)Eingliederung psychisch kranker und abhängigkeitskranker Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

  • Bei der Reform der Eingliederungshilfe dafür einsetzen, dass eine Beschäftigung auch außerhalb der Institution Werkstätten für behinderte Menschen möglich wird.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

Werkstätten für behinderte Menschen:
  • Unterstützung von Modellen, die im Freistaat Sachsen in den Werkstätten für behinderte Menschen in Anlehnung an bestehende Berufsbilder eine Modularisierung ausgewählter Kompetenzen und Fertigkeiten durch die Entwicklung von Praxisbausteinen etablieren, die durch die Kammern als zuständigen Stellen einheitlich zertifiziert werden.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, SMK, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

  • Unterstützung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen „Übergänge WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

  • Information der für die Vergaben zuständigen Beschäftigten über die rechtliche Möglichkeit, die Teilnahme an Vergabeverfahren Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekten vorzubehalten; Unterstützung der LAG Werkstätten für behinderte Menschen und der LAG Integrationsprojekte bei der Bekanntmachung ihrer Leistungsangebote.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Partner der Allianz Arbeit + Behinderung

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6 Beiträge

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Werkstatt- und FBB-Plätze

Es gibt zu wenig Plätze in den Werkstätten und im Förder- und Betreuungsbereich. Will ich das persönliche Budget benutzen, richtet sich - laut Gesetzt - das pers. Budget nach dem Bedarf des behinderten Menschen. Die Praxis zeigt, dass unabhängig vom Bedarf das Budget pauschal vergeben wird. Beantrage ich über eine geringe finanzielle Höhe hinaus, muss ich gerichtlich klagen. Das ist nicht im Sinne des Gesetztgebers, aber leider alltägliche Praxis.

Selbsthilfenetzwerk für seelische Gesundheit in Sachsen

"behinderter Beitrag"

jetzt hab ich meine Meinung zu behinderten Werkstätten schon auf der vorherigen Seite in einem Kommentar angedeutet und möchte das nicht noch einmal schreiben (und bin zu behindert um es zu kopieren ...) aber ich möchte hier darauf aufmerksam machen ...

WfBM

Werkstätten sind eine Option für diejenigen Menschen mit Behinderung die derzeit dauerhaft keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben! Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen sondern zur realitätsnahen Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet! Sie erfüllen eine gesellschaftliche Aufgabe im Auftrag des Staates! Ihre Aufgaben sind die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des lebenslangen Lernens, im Speziellen die Umsetzung der beruflichen und persönlichen Bildung für alle gemäß Artikel 24 der UN-BRK. Sowie die individuelle berufliche Qualifizierung und Förderung der Menschen mit Behinderung und, wenn möglich und gewünscht, Qualifizierung und Unterstützung für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gemäß Artikel 27 der UN-BRK.

Sonderstatus der Werkstätten

Werkstätten werden gern in der Öffentlichkeit als Sonderwelt bezeichnet die nur viel Geld kosten. Beides ist richtig. Werkstätten sind eine Sonderwelt in unserer Gesellschaft, weil nur dort noch Inklusion für Menschen mit Behinderung praktiziert wird. Die gesamte Arbeitswelt in unserem Land ist exklusiv. Überall gibt es Zugangsvoraussetzungen, Prüfungen, u.a..Nur in Werkstätten kann jeder arbeiten. Diese Sonderstellung kostet auch Geld. Jedoch spart die Abschaffung der Werkstätten kein Geld. Allein der Betreuungsaufwand für die dann wahrscheinlich arbeitslosen Menschen würde eine erhebliche Summe kosten. Die derzeit erzielte Wertschöpfung in den Werkstätten wurde komplett entfallen. Aus meiner Sicht ist nur eine kostendeckende Finzierung solcher Einrichtungen und eine ausreichende personelle Ausstattung der richtige Weg dem Anspruch der Inklusion gerecht zu werden. Leider ist besonders die Finazierung in Sachsen schon seit Jahren ein Problem und die Wertschätzung der Arbeit in der Einrichtungen der Behindertenhilfe besonders durch unsere Landespolitik ist sehr verbesserungswürdig. Ein klares Bekenntnis zu diesen Einrichtungen gefolgt von einer ausreichenden Finzierung wäre für alle Beteiligten ein echter Erfolg.

Vermittlung aus den Werkstätten

Werkstätten können vermitteln wenn eine stabile Begleitung und Finanzierung für die Arbeitgeber existiert. Das Budget Arbeit im neuen SGB IX ist der richtige Ansatz. Dauerhafte fachliche Hintergrundbegleitung durch Jobcoaches und die dauerhafte finanzielle Unterstützung wird Firmen ermutigen Arbeitsplätze einzurichten. Dafür ist die Fachlichkeit der Werkstätten wertvoll. Dort werden Arbeitsprozessee so zerlegt, dass Menschen mit Behinderung produktiv tätig sein können. Diese Fachlichkeit kommt auf Grund der sehr schlechten Finanzierung im Behindertenbereich nicht ausreichend zur Geltung. Vergessen dürfen die Menschen nicht, die in Förder- und Betreuungsbereichen sind. Auch sie gehören in die Sozialversicherung. Es müssen Wege geschaffen werden, dass sie in einer WfbM arbeiten können.

geändert von HGehring am 9. Mai 2016

arbeitfueralle

Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Sehr geehrte Damen und Herren, die Sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen sind einer der wichtigsten Bausteine der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Die Bemühungen und Erfolge der WfbM bei der Vorbereitung, Praxisbegleitung, Arbeitsplatzaquise, Überleitung auf Außenarbeitsplätze oder auch Ausgliederung aus der WfbM von geeigneten MmB sind tendenziell zunehmend. Leider wird das durch den überörtlichen Sozialhilfeträger nur in Form von Prämien bei erfolgreicher Ausgliederung honoriert, nicht aber die Bemühungen an sich. Aus den regulären Kostensätzen, die im bundesweiten Vergleich die Schlechtesten sind, ist eine deutliche Vergrößerung der Vermittlungszahlen kaum zu erwarten, da das Personal der Werkstätten jetzt schon mit den bestehenden Aufgaben ausgelastet und zum Teil überlastet ist (Stichwort Klientel-Wandel). Das Beispiel einzelner Einrichtungen, die aus ihren eigenen Reihen eine zusätzliche und nicht refinanzierte Stelle eines Integrationsmanagers geschaffen haben, zeigt deutlich, daß mit kontinuierlichem Personaleinsatz auch höher Vermittlungsquoten erreicht werden können. Der wirtschaftlich starke Freistaat Sachsen knausert bei den Kosten für die Leistungen für Menschen mit Behinderung. Tendenziell ist das der absolut falsche Weg, ein Umdenken an dieser Stelle ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Umsetzung der UNBRK! Viele Grüße, Hans-Albrecht Bittner

Kontaktperson

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