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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Berufliche Ausbildung“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Berufliche Ausbildung“ ist es das Ziel, mehr jungen Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen; Ausbildung im Betrieb soll, soweit die individuellen Voraussetzungen gegeben sind, zum Regelfall werden. Jeder junge Mensch mit Behinderung soll entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten den Abschluss einer Berufsausbildung oder eine Qualifizierung für eine Erwerbstätigkeit erreichen können.

Maßnahmen „Berufliche Ausbildung“

Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen:
  • Aufsetzen des Initialisierungsprogramm „Wir machen das“ zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

Sensibilisierung:
  • Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Dachkampagne; Handreichungen für Unternehmen, Aufzeigen von Aktionsplänen, Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen als Fachkräfte für Unternehmen in Wirtschaft und Gesellschaft präsent zu machen.

Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung

Berufliche Orientierung und Übergang:
  • Fortführung der Maßnahmen der vertieften beruflichen Orientierung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Zuständigkeit: SMS (bis 2017), dann SMK, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

  • Unterstützung der Begleitung der Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Schnittstelle beim Übergang aus der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zuständigkeit: SMS (Ff) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, SMK, Allianz Arbeit + Behinderung

Ausbildung:
  • Einsetzen für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Angebots an Ausbildungsregelungen nach §§ 66 BBiG/ 42m HwO. Die Anrechenbarkeit auf anerkannte Ausbildungsberufe ist dabei Voraussetzung, um jungen Menschen mit Behinderungen die Fortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen.

Zuständigkeit: Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMUL

  • Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen aktive Mitwirkung an der Umsetzung der im Landesausschuss Berufsbildung verabschiedeten Handlungsempfehlungen „Inklusion in der dualen Berufsausbildung“.

Zuständigkeit: Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMK

  • Öffnung der gestreckten Ausbildung für weitere Berufe; Werben bei den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung dafür, die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen.

Zuständigkeit: Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMK

  • Fortführung des netzwerkorientierten Zusammenwirkens der Allianzpartner für die verstärkte betriebliche Erstausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung; Etablierung des Dienstleistungsnetzwerks „support“ als trägerübergreifenden Ansprechpartner und Dienstleister für Unternehmen im Bereich Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, SMK, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Ausbau der Unterstützung und Anreize für Unternehmen, junge Menschen mit Behinderungen auszubilden; Schaffung von Anreizen für die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen durch ein aus Landesmitteln finanziertes Arbeitsmarktprogramm für Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung

Berufsbildende Schulen:
  • Berücksichtigung der besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung des Zukunftskonzepts für berufsbildende Schulen in Sachsen; Absicherung des erforderlichen Berufsschulunterrichts.

Zuständigkeit: SMK

  • Unterstützung für berufsbildende Schulen, an denen Menschen mit Behinderungen unterrichtet werden, durch den Einsatz von Inklusionsassistenten

Zuständigkeit: SMK

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Berufliche Orientierung/Ausbildung

[KBA] Warum diese Maßnahmen nur für Menschen mit "sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung"? Auch für (junge) Menschen mit psychischen Problemen (und sicher auch noch andere) ist eine Unterstützung bei der beruflichen Orientierung hilfreich. Diese (umfangreicheren) Hilfen daher bitte für alle Menschen, die es sich wünschen, anbieten, am besten ohne den Zusatz "für Menschen mit Behinderung" – die Übergänge sind ja letztlich fließend. "Öffnung der gestreckten Ausbildung für weitere Berufe" – und für weitere "Behinderungsarten", z.B. psychische Beeinträchtigungen. Jeder, der es benötigt, sollte mehr Zeit zum Lernen bekommen können, zumindest solange ein echtes Bemühen um den Abschluß erkennbar ist. Praxisorientiertes Lernen – manche Menschen (nicht nur behinderte) begreifen leichter, wenn sie etwas immer wieder "begreifen" können. Einführung/Förderung des Angebots "Persönliche Zukunftsplanung" (ggf. Einbindung in den Schulunterricht), und zwar für alle Menschen, die diesen Bedarf haben, nicht nur Menschen mit (speziellen) Behinderungen.

Teilzeit auch für Berufsschüler

Teilzeit auch für Berufsschüler/Studenten (Artikel wurde bereits im Bereich "Schule" veröffentlicht) "Es gibt Schüler, die an Regelschulen lernen, deren Leistungsfähigkeit jedoch nicht der eines Vollzeit-Schülers entspricht. Vergleichbar ist das mit einer Teilerwerbsminderung. Es gibt dazu eine interessante Gerichtsentscheidung (letztendlich wohl ein Vergleich), den eine Familie für ihre autistische Tochter erreicht hat, welche an einem Dresdner Gymnasium lernt: Sie kann ihre wohl Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe von 2 auf 4 Jahre verlängern. Sie besucht die Schule an weniger Stunden pro Tag und kann dadurch den Anforderungen gerecht werden. Ich denke, das SMK und die SBAD als zuständige Behörden wissen, wovon ich spreche. Ich habe selbst einen autistischen Sohn, für den ein solches Modell große Vorteile hätte. Deshalb rege ich an, über solche Teilzeitregelungen für bestimmte Schüler (z.B. mit Diagnose Autismus und festgestellter Notwendigkeit) zu diskutieren. Dies betrifft: Versetzungsregelungen (Erbringung bestimmter Leistungen später möglich?), Regelungen bei Nichtversetzung und Wiederholung von Klassenstufen, dadurch Wechsel an anderen Schultyp, ..., Verweildauer in einer Schulstufe. Mit einem solchen Teilzeitmodell wird Schülern die Chance gegeben, einen ihrem Intellekt entsprechenden Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss zu erreichen. Behinderungsbedingte Beeinträchtigungen können reduziert werden. Diese Betrachtungen sollten auch auf (Fach-) Hochschulen und Berufsschulen (! siehe Beitrag von Christine Salzer, die Notwendigkeit ist gegeben!) ausgeweitet werden."

Ausbildung

Grundlage für die Ausbildung sind die anderkannten Berufsbilder. Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden von einer Teil- bis Vollausbildung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen. Dazu werden angepassten Lerneinheiten auch Jobcoaches und Sozialcoaches benötigt. Oft lässt sich mit Teilausbildungen eine gute Teilhabe in Produktionsprozessen erreichen. Auch bei Menschen mit Behinderung. Wichtig ist auch die Öffnung der Ausbildungszeiten. Individuelle Laufzeiten können viel bewirken.

Christine Salzer

Ausbildung bei seelischer Behinderung

Seit 1997 träume ich davon Onlineredakteur zu werden. Leider erfordert die Ausbildung eine Vollzeitbelastbarkeit, die bei mir aufgrund einer seelischen Behinderung nicht gegeben ist. Jetzt habe ich die Ausbildung trotzdem in Angriff genommen und muss damit leben, dass es die letzte Chance ist, die mir das Arbeitsamt zu geben bereit ist. Das macht mich verbittert. Ich habe mich selten so isoliert gefühlt.

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