Im Handlungsfeld „Berufliche Ausbildung“ ist es das Ziel, mehr jungen Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen; Ausbildung im Betrieb soll, soweit die individuellen Voraussetzungen gegeben sind, zum Regelfall werden. Jeder junge Mensch mit Behinderung soll entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten den Abschluss einer Berufsausbildung oder eine Qualifizierung für eine Erwerbstätigkeit erreichen können.
Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung
Zuständigkeit: SMS (bis 2017), dann SMK, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
Zuständigkeit: SMS (Ff) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, SMK, Allianz Arbeit + Behinderung
Zuständigkeit: Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMUL
Zuständigkeit: Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMK
Zuständigkeit: SMS, SMWA, SMK, Allianz Arbeit + Behinderung
Zuständigkeit: SMK
[KBA] Warum diese Maßnahmen nur für Menschen mit "sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung"? Auch für (junge) Menschen mit psychischen Problemen (und sicher auch noch andere) ist eine Unterstützung bei der beruflichen Orientierung hilfreich. Diese (umfangreicheren) Hilfen daher bitte für alle Menschen, die es sich wünschen, anbieten, am besten ohne den Zusatz "für Menschen mit Behinderung" – die Übergänge sind ja letztlich fließend. "Öffnung der gestreckten Ausbildung für weitere Berufe" – und für weitere "Behinderungsarten", z.B. psychische Beeinträchtigungen. Jeder, der es benötigt, sollte mehr Zeit zum Lernen bekommen können, zumindest solange ein echtes Bemühen um den Abschluß erkennbar ist. Praxisorientiertes Lernen – manche Menschen (nicht nur behinderte) begreifen leichter, wenn sie etwas immer wieder "begreifen" können. Einführung/Förderung des Angebots "Persönliche Zukunftsplanung" (ggf. Einbindung in den Schulunterricht), und zwar für alle Menschen, die diesen Bedarf haben, nicht nur Menschen mit (speziellen) Behinderungen.
Teilzeit auch für Berufsschüler/Studenten (Artikel wurde bereits im Bereich "Schule" veröffentlicht) "Es gibt Schüler, die an Regelschulen lernen, deren Leistungsfähigkeit jedoch nicht der eines Vollzeit-Schülers entspricht. Vergleichbar ist das mit einer Teilerwerbsminderung. Es gibt dazu eine interessante Gerichtsentscheidung (letztendlich wohl ein Vergleich), den eine Familie für ihre autistische Tochter erreicht hat, welche an einem Dresdner Gymnasium lernt: Sie kann ihre wohl Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe von 2 auf 4 Jahre verlängern. Sie besucht die Schule an weniger Stunden pro Tag und kann dadurch den Anforderungen gerecht werden. Ich denke, das SMK und die SBAD als zuständige Behörden wissen, wovon ich spreche. Ich habe selbst einen autistischen Sohn, für den ein solches Modell große Vorteile hätte. Deshalb rege ich an, über solche Teilzeitregelungen für bestimmte Schüler (z.B. mit Diagnose Autismus und festgestellter Notwendigkeit) zu diskutieren. Dies betrifft: Versetzungsregelungen (Erbringung bestimmter Leistungen später möglich?), Regelungen bei Nichtversetzung und Wiederholung von Klassenstufen, dadurch Wechsel an anderen Schultyp, ..., Verweildauer in einer Schulstufe. Mit einem solchen Teilzeitmodell wird Schülern die Chance gegeben, einen ihrem Intellekt entsprechenden Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss zu erreichen. Behinderungsbedingte Beeinträchtigungen können reduziert werden. Diese Betrachtungen sollten auch auf (Fach-) Hochschulen und Berufsschulen (! siehe Beitrag von Christine Salzer, die Notwendigkeit ist gegeben!) ausgeweitet werden."
Grundlage für die Ausbildung sind die anderkannten Berufsbilder. Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden von einer Teil- bis Vollausbildung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen. Dazu werden angepassten Lerneinheiten auch Jobcoaches und Sozialcoaches benötigt. Oft lässt sich mit Teilausbildungen eine gute Teilhabe in Produktionsprozessen erreichen. Auch bei Menschen mit Behinderung. Wichtig ist auch die Öffnung der Ausbildungszeiten. Individuelle Laufzeiten können viel bewirken.
Seit 1997 träume ich davon Onlineredakteur zu werden. Leider erfordert die Ausbildung eine Vollzeitbelastbarkeit, die bei mir aufgrund einer seelischen Behinderung nicht gegeben ist. Jetzt habe ich die Ausbildung trotzdem in Angriff genommen und muss damit leben, dass es die letzte Chance ist, die mir das Arbeitsamt zu geben bereit ist. Das macht mich verbittert. Ich habe mich selten so isoliert gefühlt.
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