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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“ ist es das Ziel, mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt und einen Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Dazu soll in Unternehmen, bei Belegschaften und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Fähigkeiten geschärft, und durch Kooperationen Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesichert und geschaffen, Transparenz gefördert und Bürokratie abgebaut werden.

Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“

Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen:
  • Aufsetzen des Initialisierungsprogramm „Wir machen das“ zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

  • Ansprache von Unternehmen und Information derselben über das Fachkräftepotential der Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausgestaltung der Informationsveranstaltung „Menschen mit Behinderungen – Fachkräfte für Ihr Unternehmen“ mit den Kammern.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Bekanntmachung der Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, um die Ausbildungs-, Einstellungs- und Beschäftigungsbereitschaft der sächsischen Unternehmer für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Darstellung der Chancen, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen bietet, in den Medien der Allianzpartner durch gemeinsame Beiträge.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Bekanntmachen von Strategien und guten Beispielen, die aufzeigen, wie die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz auch bei psychischen Erkrankungen dauerhaft erhalten werden kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der im SGB IX enthaltenen Möglichkeit, Integrationsvereinbarungen mit den Unternehmen abzuschließen. Dabei auch Nutzung der Erfahrungen von Beschäftigten und den Schwerbehindertenvertretungen.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Prüfung, wie Unternehmen und Leistungsträger, die Förder- und Unterstützungsleistungen bei Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erbringen, besser miteinander kooperieren können. Einsetzen dafür, dass Förderungen und Regelinstrumente besser aufeinander abgestimmt und Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen systematisch unterstützt werden.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

Sensibilisierung:
  • Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Dachkampagne; Handreichungen für Unternehmen, Aufzeigen von Aktionsplänen, Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen als Fachkräfte für Unternehmen in Wirtschaft und Gesellschaft präsent zu machen.

Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Mitwirkung im Unterausschuss Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung daran, gemeinsame Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Bewusstseinsbildung mit allen Allianzpartnern abzusprechen und umzusetzen. Verstärkte Einbeziehung der Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen und der Schwerbehinderten­vertretungen in Unternehmen in die Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

Evaluation:
  • Analyse und Prüfung der Situation älterer arbeitsuchender Menschen mit Behinderungen hinsichtlich einer Ableitung zielgerichteter Maßnahmen zur Verbesserung von deren Teilhabe am Arbeitsleben. Lebenslanges Lernen und Qualifizierungsberatung für Unternehmen sind Voraussetzung, um Menschen mit Behinderungen dauerhaft ihre Beschäftigung zu sichern.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

Förderungen und Programme:
  • Unterstützung des Dienstleistungsnetzwerks „support“, welches Beratung und praktische Unterstützung für Unternehmen in allen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gibt. „support“ bietet auch den geeigneten Rahmen, um Kooperationen unter den Leistungsträgern auf regionaler Ebene weiter zu verbessern.

Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Fortführung der positiven Effekte des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms und der Initiative Inklusion; Schaffung von Anreizen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen durch ein aus Landesmitteln finanziertes Arbeitsmarktprogramm für Menschen mit Behinderungen.

Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung

  • Prüfung der Aufnahme eines sozialen Aspektes in das sächsische Vergaberecht:
  • Stärkere Berücksichtigung von Integrationsunternehmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Berücksichtigung der Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Vergabe

Zuständigkeit: SMWA

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Selbstbestimmtes/Selbstgewähltes Arbeiten

[KBA] Für Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr schwierig oder unmöglich ist, sollte es (neben WfbM u.ä.) Möglichkeiten für selbstbestimmtes Arbeiten geben. Das kann selbstgesucht oder vermittelt sein, braucht aber dennoch eine Art offiziellen Vertrag, nicht nur als rechtliche Erlaubnis, etwas Bestimmtes tun zu dürfen, sondern auch, damit der Betreffende eine gewisse Wertschätzung erfährt (indem er z.B. sagen kann: "Ich mache für die Stadt das und das ...") und die Tätigkeit eine gewisse Verpflichtung bekommt (das ist für manchen Menschen eine große Motivationshilfe). Es gibt sehr viel zu tun, die Arbeit liegt quasi auf der Straße, wird aber aus Kostengründen vom "allgemeinen Arbeitsmarkt" oft nicht ausgeführt. Auf der anderen Seite es gibt sicher Menschen, die sich dieser Aufgaben annehmen würden, wenn sie sich Zeit lassen dürfen und wissen, daß dies erlaubt, erwünscht und wertgeschätzt (also auch erhalten) wird, und wenn sie ggf. Unterstützung (Organisation, Material, Werkzeug) erhalten. Dabei geht es nicht nur um Arbeiten, die "wichtig" oder "sinnvoll" sind, sondern auch um solche, wo es "einfach schön ist, daß es jemand macht". [Ich hätte z.B. gern die vielen Blumen(zwiebeln) "gerettet", die alljährlich beim Bepflanzungswechsel auf dem Müll landen, nach mehreren "Das-geht-nicht!-Erfahrungen hatte ich aber keinen Mut mehr dazu.] Wünschenswert wären "Beratungsstellen", zu denen man mit einer Idee (oder auch nur mit einer "Arbeitsbereitschaft") kommen kann und wohlwollend aufgenommen wird, die sich bemüht, die Verwirklichung der Idee zu ermöglichen oder eine gleichwertige Alternative zu suchen und die die bürokratischen Hürden zu nehmen hilft. (Bei Ehrenamtsvermittlungen muß man selbst meist sehr fit sein und alles selbst organisieren können. Das ist bei manchen Behinderung schon eine Überforderung, hier braucht es oben erwähnte Unterstützung.) – Etwas einfach zu tun ist gefährlich – Deutschland ist leider ein Land, in dem alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (selbst, wenn es einen gesellschaftlichen Nutzen hat). Das Wichtigste sind Beschäftigungsmöglichkeiten, um sich in die Gesellschaft einbringen zu können. Dennoch freuen sich auch behinderte Menschen über eine angemessene finanzielle Wertschätzung für ihre Arbeit. Je nach Tätigkeit sollte daher trotz allem wenigstens eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden (es wird ja auch etwas geleistet) oder ein vergleichbarer Nutzen aus der Arbeit gezogen werden können (z.B. Müllecke entrümpeln und Schrott selbst verwerten dürfen).

Ehrenamt als Arbeit anerkennen

[KBA] Hierzu zählt auch, daß ein (selbstgesuchtes) Ehrenamt – zumindest für o.g. Personenkreis – vom Jobcenter als "Arbeit" akzeptiert wird (und man für die Dauer dieser ehrenamtlichen Tätigkeit von "arbeitsamtlichen" Verpflichtungen freigestellt wird). Auch für ein Ehrenamt ist Zuverlässigkeit und Beständigkeit wichtig; wer aber immer mit einer "Abberufung" durch das Arbeitsamt rechnen muß, kann dies nicht bieten.

Präventionsangebote

[KBA] Weiterbildung und Unterstützung von Unternehmen in Präventionsmaßnahmen (Burnout, Mobbing, Betriebsklima/Mitarbeiterbeteiligung), um vor allem psychische Erkrankungen und Behinderungen zu vermeiden.

Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei psychischen Erkrankungen

[KBA] Für Menschen, die einmalig an einer psychischen Störung erkranken, können stufenweise Wiedereingliederungen hilfreich sein, die allerdings gestreckt werden müssen. Innerhalb von 6 Wochen "von Null auf Hundert" zu kommen, führt schnell zu einem Rückfall und schlimmstenfalls zur Chronifizierung. Bei Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung besteht oft eine dauerhafte Einschränkung oder Schwankung der Belastbarkeit; dies muß bei Integrationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Also wieder: Flexibilisierung von Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten, angepaßt an den Einzelfall.

Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

Es gibt eine für den Einzelnen schwer überschaubare Menge an Zuständigkeiten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das macht es sowohl potentiellen Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern schwer, sich zurechtzufinden und "durchzubeißen". Hier sollten Lotsen vor Ort in den Kommunen installiert werden, die als Ansprechpartner für beide fungieren und die Zuständigkeitsprüfung und das Erstatten bzw. Geltendmachen von Ansprüchen für Firmen und Personen übernehmen. Noch ein Vorschlag: können gut ausgestattete WfbM's Arbeitserprobungen von potentiellen neuen Beschäftigten von Handwerks- und Industriebetrieben gewähren, denen Übung für die erforderliche Aufgabe fehlt und somit sinnvolle Verknüpfungen schaffen?

Behindertenwerkstätten

Wie bei allen anderen Handlungsfeldern auch, so ist leider auch in diesem Handlungsfeld zu erkennen, daß konkrete Planungsabsichten fehlen. Also: Bis wann wollen Sie welchen Handlungsstand erreicht haben? Das wird hier leider gar nicht klar. Vielmehr wird leider erkennbar, daß SIe an dem Status der Behindertenwerkstätten überhaupt nicht rütteln wollen, sondern diesen im Gegenteil noch verstärken wollen. Das wird aus Punkt 2 der "Zuständigkeit SMS, Arbeit Allianz + Behinderung" deutlich.Leider haben Sie, wie in vielen anderen Feldern, die UN-BRK offensichtlich überhaupt nicht gelesen, denn die UN-BRK fordert ganz eindeutig, daß Sondersysteme wie Behindertenwerkstätten mindestens zu reduzieren sind. Dazu sind die Bemühungen, Menschen aus der WfbM heraus und auf den 1. Arbeitsmarkt zu bringen, eindeutiger und viel kräftigter zu verstärken, als Sie dies tun! Und die Sensibilisierung für die (arbeitsmarktpolitischen) Belange sind zu intensivieren. Als ein Mittel dazu sind Bestrebungen auf Bundesratsinitiative voranzutreiben, den gesetzlichen Mindestlohn auch für Werkstattbeschäftigte einzuführen. Also: Setzen, 6!!! Und vor allem ist gravierendes Nachbessern angesagt!!!

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