Im Handlungsfeld „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“ ist es das Ziel, mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt und einen Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Dazu soll in Unternehmen, bei Belegschaften und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Fähigkeiten geschärft, und durch Kooperationen Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesichert und geschaffen, Transparenz gefördert und Bürokratie abgebaut werden.
Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
Zuständigkeit: SMS, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung
Zuständigkeit: SMS, Allianz Arbeit + Behinderung
Zuständigkeit: SMWA
[KBA] Für Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr schwierig oder unmöglich ist, sollte es (neben WfbM u.ä.) Möglichkeiten für selbstbestimmtes Arbeiten geben. Das kann selbstgesucht oder vermittelt sein, braucht aber dennoch eine Art offiziellen Vertrag, nicht nur als rechtliche Erlaubnis, etwas Bestimmtes tun zu dürfen, sondern auch, damit der Betreffende eine gewisse Wertschätzung erfährt (indem er z.B. sagen kann: "Ich mache für die Stadt das und das ...") und die Tätigkeit eine gewisse Verpflichtung bekommt (das ist für manchen Menschen eine große Motivationshilfe). Es gibt sehr viel zu tun, die Arbeit liegt quasi auf der Straße, wird aber aus Kostengründen vom "allgemeinen Arbeitsmarkt" oft nicht ausgeführt. Auf der anderen Seite es gibt sicher Menschen, die sich dieser Aufgaben annehmen würden, wenn sie sich Zeit lassen dürfen und wissen, daß dies erlaubt, erwünscht und wertgeschätzt (also auch erhalten) wird, und wenn sie ggf. Unterstützung (Organisation, Material, Werkzeug) erhalten. Dabei geht es nicht nur um Arbeiten, die "wichtig" oder "sinnvoll" sind, sondern auch um solche, wo es "einfach schön ist, daß es jemand macht". [Ich hätte z.B. gern die vielen Blumen(zwiebeln) "gerettet", die alljährlich beim Bepflanzungswechsel auf dem Müll landen, nach mehreren "Das-geht-nicht!-Erfahrungen hatte ich aber keinen Mut mehr dazu.] Wünschenswert wären "Beratungsstellen", zu denen man mit einer Idee (oder auch nur mit einer "Arbeitsbereitschaft") kommen kann und wohlwollend aufgenommen wird, die sich bemüht, die Verwirklichung der Idee zu ermöglichen oder eine gleichwertige Alternative zu suchen und die die bürokratischen Hürden zu nehmen hilft. (Bei Ehrenamtsvermittlungen muß man selbst meist sehr fit sein und alles selbst organisieren können. Das ist bei manchen Behinderung schon eine Überforderung, hier braucht es oben erwähnte Unterstützung.) – Etwas einfach zu tun ist gefährlich – Deutschland ist leider ein Land, in dem alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (selbst, wenn es einen gesellschaftlichen Nutzen hat). Das Wichtigste sind Beschäftigungsmöglichkeiten, um sich in die Gesellschaft einbringen zu können. Dennoch freuen sich auch behinderte Menschen über eine angemessene finanzielle Wertschätzung für ihre Arbeit. Je nach Tätigkeit sollte daher trotz allem wenigstens eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden (es wird ja auch etwas geleistet) oder ein vergleichbarer Nutzen aus der Arbeit gezogen werden können (z.B. Müllecke entrümpeln und Schrott selbst verwerten dürfen).
[KBA] Hierzu zählt auch, daß ein (selbstgesuchtes) Ehrenamt – zumindest für o.g. Personenkreis – vom Jobcenter als "Arbeit" akzeptiert wird (und man für die Dauer dieser ehrenamtlichen Tätigkeit von "arbeitsamtlichen" Verpflichtungen freigestellt wird). Auch für ein Ehrenamt ist Zuverlässigkeit und Beständigkeit wichtig; wer aber immer mit einer "Abberufung" durch das Arbeitsamt rechnen muß, kann dies nicht bieten.
[KBA] Weiterbildung und Unterstützung von Unternehmen in Präventionsmaßnahmen (Burnout, Mobbing, Betriebsklima/Mitarbeiterbeteiligung), um vor allem psychische Erkrankungen und Behinderungen zu vermeiden.
[KBA] Für Menschen, die einmalig an einer psychischen Störung erkranken, können stufenweise Wiedereingliederungen hilfreich sein, die allerdings gestreckt werden müssen. Innerhalb von 6 Wochen "von Null auf Hundert" zu kommen, führt schnell zu einem Rückfall und schlimmstenfalls zur Chronifizierung. Bei Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung besteht oft eine dauerhafte Einschränkung oder Schwankung der Belastbarkeit; dies muß bei Integrationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Also wieder: Flexibilisierung von Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten, angepaßt an den Einzelfall.
Es gibt eine für den Einzelnen schwer überschaubare Menge an Zuständigkeiten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das macht es sowohl potentiellen Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern schwer, sich zurechtzufinden und "durchzubeißen". Hier sollten Lotsen vor Ort in den Kommunen installiert werden, die als Ansprechpartner für beide fungieren und die Zuständigkeitsprüfung und das Erstatten bzw. Geltendmachen von Ansprüchen für Firmen und Personen übernehmen. Noch ein Vorschlag: können gut ausgestattete WfbM's Arbeitserprobungen von potentiellen neuen Beschäftigten von Handwerks- und Industriebetrieben gewähren, denen Übung für die erforderliche Aufgabe fehlt und somit sinnvolle Verknüpfungen schaffen?
Wie bei allen anderen Handlungsfeldern auch, so ist leider auch in diesem Handlungsfeld zu erkennen, daß konkrete Planungsabsichten fehlen. Also: Bis wann wollen Sie welchen Handlungsstand erreicht haben? Das wird hier leider gar nicht klar. Vielmehr wird leider erkennbar, daß SIe an dem Status der Behindertenwerkstätten überhaupt nicht rütteln wollen, sondern diesen im Gegenteil noch verstärken wollen. Das wird aus Punkt 2 der "Zuständigkeit SMS, Arbeit Allianz + Behinderung" deutlich.Leider haben Sie, wie in vielen anderen Feldern, die UN-BRK offensichtlich überhaupt nicht gelesen, denn die UN-BRK fordert ganz eindeutig, daß Sondersysteme wie Behindertenwerkstätten mindestens zu reduzieren sind. Dazu sind die Bemühungen, Menschen aus der WfbM heraus und auf den 1. Arbeitsmarkt zu bringen, eindeutiger und viel kräftigter zu verstärken, als Sie dies tun! Und die Sensibilisierung für die (arbeitsmarktpolitischen) Belange sind zu intensivieren. Als ein Mittel dazu sind Bestrebungen auf Bundesratsinitiative voranzutreiben, den gesetzlichen Mindestlohn auch für Werkstattbeschäftigte einzuführen. Also: Setzen, 6!!! Und vor allem ist gravierendes Nachbessern angesagt!!!
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