Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Überlegungen des Behindertenbeauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2017 bis 28.02.2018
  • Beiträge 95 Beiträge
  • Kommentare 12 Kommentare
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Warum ein Sächsisches Inklusionsgesetz?

Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte im Koalitionsvertrag zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK bekräftigt dieses Vorhaben.

Es ist dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern eine der ihm obliegenden Kernaufgaben, sich stetig für die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einzusetzen. Mit dem vorliegenden Papier möchte der Beauftragte daher erste Überlegungen als Ausgangspunkt für die Schaffung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes zur Diskussion stellen und einen Prozess anstoßen.

Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielfältig, so wie die Menschen, die in ihm leben, lernen, wohnen und arbeiten. Sie alle sollen sich hier wohlfühlen, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten. Daher lädt der Beauftragte alle ein, ihm Ihre Ansichten und Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Sagen Sie ihm, was aus Ihrer Sicht in einem Inklusionsgesetz enthalten sein muss. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit für seinen Entwurf und kommentieren Sie ihn. Ihre Antworten helfen, die Teilhabemöglichkeiten für alle im Freistaat Sachsen zu verbessern und eine Inklusionsstrategie für Sachsen zu entwickeln, die Ihre Bedürfnisse im Blick hat und damit auch Ihre persönliche Lebensqualität erhöht. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Überlegungen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Inklusionsgesetz handelt und nicht um einen Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung selbst!

Fazit

Sehr geehrte Beitragsschreiberin,
sehr geehrter Beitragsschreiber,

in der knapp dreimonatigen Online-Beteiligungsphase zu meinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz sind unter Ihrer Beteiligung 95 Beiträge, 12 Kommentare und 282 Bewertungen eingegangen. Dazu kommen 10 weitere Stellungnahmen, die mich per Post bzw. E-Mail erreicht haben. Über diese Resonanz freue ich mich sehr.

Auch wenn ich Ihnen wegen der Vielzahl der Beiträge nicht individuell antworten kann, so sage ich auf diesem Wege DANKE für die wertvollen Hinweise. Die Inhalte der Beiträge zeigen einmal mehr, dass Menschen mit Behinderungen Experten in eigener Sache sind.

Alle Beiträge werden hier sorgfältig ausgewertet. Sie fließen entweder direkt in die Fortschreibung meiner Überlegungen ein oder werden im Rahmen meiner Beratungstätigkeit gegenüber der Sächsischen Staatsregierung anderweitig verfolgt, soweit dies zielführender erscheint. Auch eher allgemein gehaltene Beiträge und Erfahrungsberichte stellen für mich eine wichtige Erkenntnisquelle dar und helfen mir, meinem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Bringen Sie sich also bitte auch weiterhin kräftig mit Ihren Ideen ein. Diese sind wichtig!

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pöhler

47 Beiträge

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Integr./ Inkl. Ausbildung

Ich bin Mutter eines sehbehinderten Jugendlichen. Wir stehen am Übergang von Schule in die Ausbildung. Er lernt in der Regelschule und schließt mit dem Realschulabschluss ab. Als Elternteil fühle ich mich fast allein gelassen, was die Ausbildungsplatzsuche auf den ersten Arbeitsmarkt anbelangt. Ich möchte meinem Sohn eine Möglichkeit außerhalb eines BBWs anbieten. Ich möchte bewusst das Wort "Inklusion" nicht in den Mund nehmen. Wir befinden uns in Sachsen immer noch im Bereich der Integration, obwohl es schon einige Veränderungen gibt. Alle reden um die Inklusion in der Schule. Diese funktioniert in unserem Fall sehr gut. Aber wie geht es für diese Jugendlichen dann weiter? Oft befinden sich BBWs in hunderten Kilometern Entfernung und die Vermittlung auf den Arbeibsmarkt ist mit dem Abschluss eingeschränkt. Hier muss mehr getan werden. Ich erwarte eine zentrale Anlaufstelle für Angehörgie, die kompetente Auskünfte geben können.

Das Schlagwort ist Individualität

Ich bin 35 Jahre alt und habe eine psychische Krankheit, die vor 8 Jahren zum Ausbruch kam. Da ich Pädagogin bin, kannte ich mit dem Thema Inklusion aus. Leider hat sie in meinem Fall kläglich versagt. Es wurden Unmengen an Geld für Tabletten und Therapien ausgegeben, weil ich in eine Schublade gesteckt wurde.... So viel Geld hätte gespart werden können, wenn jemand individuell geschaut hätte, was los ist und wie ich wieder integriert werden könnte. Ich schreibe hier bewusst nur über die materiellen Belange, da die Lösungen ja leider immer an diesen Themen scheitern... Ich denke, bei allen Hilfebedürftigen, egal welche Einschränkungen, welches Alter oder welches Problem ist die individuelle Hilfe das effektivste und kostengünstigste Mittel der Wahl!

Inklusion

Nicht das der Eindruck ensteht, ich hätte etwas gegen schwache oder behinderte Kinder. Aber die Inklusion geht nicht nur wegen des Personalmangels voll zu Lasten der normalen Kinder. Kein Grundschullehrer ist dafür ausgebildet und nur weil Eltern heute auf alles Einfluss nehmen dürfen - notfalls einklagen, macht es diese Art der Bildung nicht besser. Im Gegenteil, es bleiben immer mehr auf der Strecke.

Einzelfälle bestimmen nicht die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Keine Frage, es wird immer Menschen geben, wo eine Inklusion erschwert ist bzw. nicht möglich. Dennoch sollte nicht pauschalisiert werden.Es gibt auch viele positive Beispiele, wo Inklusion funktioniert. Personalmangel darf nicht zu Lasten eines Menschen gehen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Es muss vielmehr den Eltern geholfen werden um diese Bürokratie zu bewältigen und die Wege zu vereinfachen. Diese Eltern leisten enorm viel Alltag und haben meinen allergrößten Respekt. Eine Unterstützung bei diesem Papierkrieg ist dringend geboten. Vereinfachte Verfahren und schnelle Hilfe, wo sie gebraucht wird. Dies wäre eine wirkliche Bereicherung

keine untauglichen Lösungen

Vielfach sind Gesetze gut gemeint haben aber zum Teil irrige Auswirkungen in der Anwendung. Meine Erfahrung ist, dass eine Inklusion von Kindern mit extremen Verhaltensauffälligkeiten in einer Grundschule zum Beispiel keinen Erfolg verspricht. An den Grundschulen ist ohnehin zu wenig Lehrpersonal vorhanden. Für derartige Kinder wäre eine Stunden- und Pausenbetreuung erforderlich, um ständige blutige Auseinandersetzungen und ständiges Stören im Unterricht zu vermeiden. Auch die anderen Kinder in der Klasse haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zudem hat dem behinderten Kind der Inklusionsversuch wohl wenig gebracht. Als er in die Grundschule eingeschult wurde, war er bereits zwei Jahre älter als die anderen Kinder, die Eltern mussten ständig in die Schule, da er das Schulinventar zerlegte. Er wurde von keinem einzigen Kind akzeptiert. Das wird er wohl auch gemerkt haben. Er wechselte innerhalb der Grundschulzeit zwei Mal die Schule und hatte damit keine Chance dauerhafte soziale Kontakte zu knüpfen. Anhand seiner Lernleistungen (er passte nicht auf, störte ständig den Unterricht und schloss die Schuljahre mit 4-5 ab) wird er wohl in der weiterführenden Schule auch das Klassenziel nicht erreichen. Was bringt also Inklusion um jeden Preis? Ich bitte auch solche Fälle zu bedenken.

Einzelfälle bestimmen nicht die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Keine Frage, es wird immer Menschen geben, wo eine Inklusion erschwert ist bzw. nicht möglich ist. Dennoch sollte nicht pauschalisiert werden. Es gibt auch viele positive Beispiele, wo Inklusion funktioniert. Es muss vielmehr den Eltern geholfen werden um diese Bürokratie zu bewältigen und die Wege zu vereinfachen. Diese Eltern leisten enorm viel Alltag und haben meinen allergrößten Respekt, eine Unterstützung bei diesem Papierkrieg ist dringend geboten. Vereinfachte Verfahren und schnelle Hilfe, wo sie gebraucht wird. Dies wäre eine wirkliche Bereicherung

Nicht nur das Gesetz, auch die Ausführungsbestimmungen menschlich machen!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dass von vornherein berücksichtigt wird, dass für die Unterstützung von behinderten Menschen zwar Kategorien nötig sind, diese aber doch individuell wirksam angewendet werden sollten. Bitte erlauben Sie ausdrücklich eine auf die Person bezogene Lösungssuche. Beamte und Sachbearbeiter brauchen einen Handlungsrahmen, der nicht zu eng ist, um in Einzelfällen auch Ausnahmen genehmigen zu können. Sonst wird nach Buchstaben entschieden, und das ist in vielen Fällen keine Hilfe. Wenn beispielsweise eine Person schwerstes Asthma hat, sind vielleicht die Beine gesund, aber laufen fällt dennoch unendlich schwer. Die Erteilung eines Beiblattes AG wäre angezeigt! Aber: die Bestimmungen geben das offensichtlich nicht her. Oder ein Kind hat eine Behinderung, die "in keine Schublade passt". Dann wäre hilfreich, die Eltern hinzuzuziehen, wenn die passende Bildungseinrichtung gefunden werden soll. Für Betroffene ist es oft unerträglich, wenn Entscheider grundsätzlich alles besser wissen wollen. Das müssen sie nicht und dann brauchten auch keine untauglichen Lösungen angestrebt werden. Mit besten Grüßen aus einem Bürgerbüro (wo solche Probleme bekannt werden) Christine Ruby

Noch ein Gesetz, an das sich die Behörden nicht halten.

Es ist witzig, dass hier nun noch mehr Gesetze geschaffen werden sollen, wenn sich gewisse Behörden noch nichteinmal an die bereits bestehenden Gesetze halten und Beschwerden darüber ignoriert werden. Vielleicht sollten Sie sich erstmal um die Umsetzung bestehender Gesetze bei Behörden, wie Sozialämtern, KSV Sachsen usw. kümmern, da gibts genug zu tun. Das wäre hilfreich.

Kontaktperson

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Albertstraße 10

01097 Dresden

Michael Welsch – Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle

Telefon: 0351/564-5922; E-Mail: michael.welsch@sms.sachsen.de

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