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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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Arbeitsstand des Verfahrens

Durch die IMAG wurden die folgenden fünf Arbeitsgruppen festgelegt sowie die entsprechenden Themenfelder zur Bearbeitung zugewiesen:

Arbeitsgruppe 1 – Bildung,
unter Vorsitz des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK)

mit den Themenfeldern: Frühkindliche Bildung / Schule / Hochschule / Le­benslanges Lernen

Arbeitsgruppe 2 –  Arbeit und Mobilität,
unter Vorsitz des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

mit den Themenfeldern: Berufliche Ausbildung / Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen / Mobilität

Arbeitsgruppe 3 –  Gesundheit und Rehabilitation, Familie,
unter Vorsitz des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)

mit den Themenfeldern: Frühförderung für Kinder mit Behinderungen / Zugang zum Gesundheitswesen / Medizinische Rehabilitation / Be­hin­derung und Pflegebedürftigkeit/Behinderung im Alter / Familie

Arbeitsgruppe 4 – Wohnen, inklusiver Sozialraum,
unter Vorsitz des Staatsministeriums des Innern (SMI)

mit den Themenfeldern: Barrierefreier Wohnraum / Inklusiver Sozialraum / bauliche Barrierefreiheit / Unterstützte Wohnformen für Menschen mit Behinderungen / Ländlicher Raum

Arbeitsgruppe 5 –  Gesellschaftliche Partizipation,
unter Vorsitz des Geschäftsbereichs für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI)

mit den Themenfeldern: Politische Teilhabe und Interessenvertretung / Zivilgesellschaftliches Engagement / Barrierefreie Information und Kommunikation / Schutz der Persönlichkeit / Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit / Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen.

Als arbeitsgruppenübergreifende Themenfelder, das heißt, Themen, die in allen Arbeitsgruppen zu behandeln bzw. zu berücksichtigen sind, werden bearbeitet:

  • Sensibilisierung
  • Frauen mit Behinderungen
  • Mehrfachbehinderte Menschen (nachträglich noch ergänzt um eine besonderer Berücksichtigung der Belange von Taubblinden)
  • Menschen mit Behinderungen mit Migrationshintergrund
  • Finanzielle Aspekte
  • Barrierefreiheit (sowie aus dem Verlauf der Diskussionen in den Arbeitsgruppen heraus noch ergänzt um Barrierefreiheit als Zuwendungsvoraussetzung).

Diese Themen werden in zusätzlichen Kapiteln zu den nachfolgenden Maßnahmepaketen bearbeitet.

Die Vor-Arbeitsgruppen (zusammengesetzt aus benannten Mitgliedern der Ressorts) haben am 10. Juli 2015 ihre Tätigkeit aufgenommen. Parallel dazu haben die zur Teilnahme am Konsultationsprozess gebetenen Verbände sich intern abgestimmt und ihre jeweiligen Mitglieder für die erweiterten Arbeitsgruppen benannt. Die Arbeitsgruppen haben in den Arbeitssitzungen konkrete Handlungsbedarfe und Maßnahmevorschläge (unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung) als Vorgaben zur Zusammenfassung und Bewertung für und durch die IMAG erarbeitet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen

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