Durch die IMAG wurden die folgenden fünf Arbeitsgruppen festgelegt sowie die entsprechenden Themenfelder zur Bearbeitung zugewiesen:
Arbeitsgruppe 1 – Bildung, unter Vorsitz des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK)
mit den Themenfeldern: Frühkindliche Bildung / Schule / Hochschule / Lebenslanges Lernen
Arbeitsgruppe 2 – Arbeit und Mobilität, unter Vorsitz des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
mit den Themenfeldern: Berufliche Ausbildung / Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen / Mobilität
Arbeitsgruppe 3 – Gesundheit und Rehabilitation, Familie, unter Vorsitz des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
mit den Themenfeldern: Frühförderung für Kinder mit Behinderungen / Zugang zum Gesundheitswesen / Medizinische Rehabilitation / Behinderung und Pflegebedürftigkeit/Behinderung im Alter / Familie
Arbeitsgruppe 4 – Wohnen, inklusiver Sozialraum, unter Vorsitz des Staatsministeriums des Innern (SMI)
mit den Themenfeldern: Barrierefreier Wohnraum / Inklusiver Sozialraum / bauliche Barrierefreiheit / Unterstützte Wohnformen für Menschen mit Behinderungen / Ländlicher Raum
Arbeitsgruppe 5 – Gesellschaftliche Partizipation, unter Vorsitz des Geschäftsbereichs für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI)
mit den Themenfeldern: Politische Teilhabe und Interessenvertretung / Zivilgesellschaftliches Engagement / Barrierefreie Information und Kommunikation / Schutz der Persönlichkeit / Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit / Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen.
Als arbeitsgruppenübergreifende Themenfelder, das heißt, Themen, die in allen Arbeitsgruppen zu behandeln bzw. zu berücksichtigen sind, werden bearbeitet:
Diese Themen werden in zusätzlichen Kapiteln zu den nachfolgenden Maßnahmepaketen bearbeitet.
Die Vor-Arbeitsgruppen (zusammengesetzt aus benannten Mitgliedern der Ressorts) haben am 10. Juli 2015 ihre Tätigkeit aufgenommen. Parallel dazu haben die zur Teilnahme am Konsultationsprozess gebetenen Verbände sich intern abgestimmt und ihre jeweiligen Mitglieder für die erweiterten Arbeitsgruppen benannt. Die Arbeitsgruppen haben in den Arbeitssitzungen konkrete Handlungsbedarfe und Maßnahmevorschläge (unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung) als Vorgaben zur Zusammenfassung und Bewertung für und durch die IMAG erarbeitet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen
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