Verfahren Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Gesellschaft und Politik

Sechster Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.02.2020 bis 10.03.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG) trat am 31. März 1994 in Kraft mit dem Ziel die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen zu fördern und bestehende Nachteile (insb. auch für behinderte Frauen) zu beseitigen.


Gemäß § 17 SächsFFG soll alle vier Jahre nach Inkrafttreten im Rahmen eines Erfahrungsberichts über die Zielerreichung des Gesetzes resümiert werden. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat die Kienbaum Consultants International GmbH beauftragt, die hierfür notwendigen Analysen sowie die Berichtslegung vorzunehmen.

Es wird nunmehr hiermit die Möglichkeit eröffnet, zur vorliegenden Entwurfsfassung des Sechsten Frauenförderungsberichtes des Freistaates Sachsen Stellung zu nehmen.    

Kontaktperson

Frau Uta Leupolt, Tel.: 0351 / 564-54954, E-Mail: uta.leupolt@sms.sachsen.de

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