Umfrage Staatsministerium des Innern Justiz, Inneres und Sicherheit

Evaluierung im Zuge der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ - Gemeinden -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.01.2017 bis 31.05.2017
  • Teilnehmer 214 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
(c) SMI

Evaluierung im Zuge der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“

Fragebogen für Gemeinden

Freiwillige Angaben

  • z.B. Bürgermeister; Abteilungsleiter Brandschutz; Bearbeiter Brandschutz; etc.

01 Ist der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ vom Juni 2014 in Ihrer Gemeinde bekannt?

Den Abschlussbericht finden Sie auch im Menü unter "Informationen zur Umfrage/ Dokumente"

02 Wie schätzen Sie die Informationsweitergaben von der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Behörde (Landkreis) an die örtliche Brandschutzbehörde (Stadt/Gemeinde) ein?

03 Im Abschlussbericht wird den Gemeinden empfohlen, eine Erfassungs- und Analysesoftware wie die vom Fraunhofer IVI zur Verfügung gestellte zu nutzen, um eine hinreichend präzise Analyse des Ist-Zustandes ihres Gemeindegebietes zu erlangen.

03.1 Nutzen Sie eine solche Erfassungs- und Analysesoftware?

04 Bei der Erstellung oder Überarbeitung der Brandschutzbedarfspläne sollten die Kommunen realistische Annahmen, vor allem bezüglich der Personalstärke, zugrunde legen und bei Unsicherheiten das Fachwissen der unteren BRK-Behörden in Anspruch nehmen.

04.1 Wurden die Personalstärken im Brandschutzbedarfsplan bezüglich realistischer Annahmen geprüft?

04.3 Haben Sie im Zuge der Erstellung oder Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes bereits das Fachwissen der unteren BRK-Behörden in Anspruch genommen?

05 Spätestens wenn ein neues Feuerwehrgebäude errichtet oder ein vorhandenes Gebäude mit erheblichem Aufwand um- oder ausgebaut werden soll, sollte eine Standortanalyse durchgeführt werden, um zu prüfen, ob der Standort den Erfordernissen der Einsatzbereitschaft genügt.

05.1 Wurde bei kürzlich durchgeführten Maßnahmen eine Standortanalyse durchgeführt?

05.2 Ist für zukünftig durchzuführende Maßnahmen eine Standortanalyse beabsichtigt?

06 Die Verteilung der Einsatzmittel innerhalb der Gemeinde sollte auf die Einsatzbereitschaft bzw. Personalstärke der jeweiligen Ortsfeuerwehr abgestimmt werden.

06.1 Wurde in ihrem derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplan eine Verteilung von Einsatzmitteln in Abhängigkeit von Einsatzbereitschaft und Personalstärke der Ortsfeuerwehren durchgeführt?

06.2 Halten Sie eine zukünftige Umverteilung von Einsatzmitteln in der Gemeindefeuerwehr für zielführend?

07 In den Brandschutzbedarfsplan sollten die Nachwuchsentwicklung sowie die Entwicklung bei den Funktionsstellen einbezogen werden.

07.1 Wird bei Ihnen die Nachwuchsentwicklung im Brandschutzbedarfsplan berücksichtigt?

07.2 Wird eine Vorausplanung für Funktionsstellen wie Wehrleiter oder Zug- und Gruppenführer in Ihrer Gemeinde durchgeführt?

08 Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine „regionalisierte Brandschutzbedarfsplanung“, bei der von der Gemeinde nicht nur die eigenen Kräfte und Mittel, sondern auch die der Feuerwehren benachbarter Kommunen berücksichtigt werden. Auch die Standorte von Berufsfeuerwehren bzw. Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sowie von Werkfeuerwehren könnten – auch gemeindeübergreifend – stärker in die Brandschutzbedarfsplanung einbezogen werden.

08.1 Wird bei Ihnen die Möglichkeit einer „regionalisierte Brandschutzbedarfsplanung“ berücksichtigt?

09 Die Arbeitsgruppe empfiehlt den Gemeinden, die interkommunale Zusammenarbeit in geeigneten Fällen zu verstärken.

09.1 Wird eine interkommunale Zusammenarbeit bei Ihnen praktiziert?

10 Standorte, die sich aufgrund ihrer Lage und/oder aufgrund der dort vorhandenen Einsatztechnik und/oder aufgrund der dort vorhandenen Einsatzbereitschaft dafür eignen, sollten gemeindeübergreifend genutzt werden. Lösch- und Hilfeleistungsvereinbarungen sind ein weiteres geeignetes Instrument, um einen wirksamen Brandschutz auch über Gemeindegrenzen hinweg sicherzustellen.

10.1 Hat Ihre Gemeinde Lösch- und Hilfeleistungsvereinbarungen mit anderen Gemeinden abgeschlossen?

11 Die Gemeinden sollten gezielt auf ein Engagement ihrer Beschäftigten in den örtlichen Feuerwehren hinwirken. Ihnen kommt als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion für andere ortsansässige Unternehmen zu.

Wie viele Beschäftigte der Gemeinde haben Sie, die aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr sind?

  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Ganzzahl

11.2 Werden diese Beschäftigten für Einsätze, Aus- und Fortbildungen regelmäßig freigestellt?

12 Den Kommunen wird empfohlen, ihre Doppelfunktion als Schulträger und Träger der Feuerwehr stärker für die Brandschutzerziehung und die Gewinnung von Feuerwehrnachwuchs zu nutzen.

12.1 Nutzen Sie die aus der Doppelfunktion erwachsenen Vorteile bei der Brandschutzerziehung?

12.2 Führen Sie weitere Maßnahmen zur Brandschutzerziehung durch?

13 Zu Beratungen des Stadt-/Gemeinderats über feuerwehrrelevante Themen sollte der Gemeindewehrleiter – bei Bedarf auch andere Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses – als sachkundige Einwohner (§ 44 Abs. 1 SächsGemO) hinzugezogen werden. Mindestens einmal jährlich sollte der Gemeindewehrleiter eingeladen werden, in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates über den Stand des örtlichen Brandschutzes zu berichten.

13.1 Wird der Gemeindewehrleiter regelmäßig zu Sitzungen des Stadt-/Gemeinderats bei feuerwehrrelevanten Themen eingeladen?

13.2 Wird der Gemeindewehrleiter regelmäßig eingeladen, um die Gemeinde bei feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten gemäß § 17 Abs. 3 SächsBRKG zu beraten?

14 Die Information der Bürger über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sollte von der Gemeinde in geeigneter Weise – z. B. über das kommunale Amtsblatt – unterstützt werden.

15 Die Anmeldung des Bedarfs an Lehrgängen der LFS muss sich aufgrund eines Vergleichs zwischen dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde und der tatsächlichen Personalsituation rechtfertigen lassen.

15.1 Entsprechen die Anmeldungen von Lehrgangsplätzen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule für die Führungskräfte  den im Brandschutzbedarfsplan ausgewiesenen Funktionsstellen?

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.