Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Seifhennersdorf Öffentliche Auslegung

Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung An der Läuterau“ Stadt Seifhennersdorf - nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 08.08.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung An der Läuterau“ Stadt Seifhennersdorf ; § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Stadtrat von Seifhennersdorf hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung An der Läuterau“ Stadt Seifhennersdorf - nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - in der Fassung vom 31.05.2018 einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung An der Läuterau“ Stadt Seifhennersdorf - nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - in der Fassung vom 31.05.2018 einschließlich Begründungwird bei der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, Rathaus, Zimmer 11 ausgelegt:

vom 09.07.2018 bis einschließlich 08.08.2018 während der Dienststunden

Montag:        9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 13.30 Uhr

Dienstag:      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag:         9.00 Uhr – 11.00 Uhr.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung An der Läuterau“ Stadt Seifhennersdorf - nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB - in der Fassung vom 31.05.2018 einschließlich Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.seifhennersdorf.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

www.bauleitplaung.sachsen.de

Für Rückfragen steht das beauftragte Architekturbüro StadtWerkStadt Nürnberger Straße 6, 01187 Dresden Telefon 0351-4030311 bzw. 0162-4230992, Fax 0351-8020063, E-Mail: schmidt@stadtwerkstadt.de zur Verfügung.

Während der Auslegung können bei der Stadt Seifhennersdorf, Hauptamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Seifhennersdorf, den 15.06.2018

Berndt

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Seifhennersdorf, Rathausplatz 01, 02782 Seifhennersdorf

Telefon 035861-451510

Fax 03586-451545, E-Mail: info@seifhennersdorf.de

Architekturbüro StadtWerkStadt Nürnberger Straße 6, 01187 Dresden

Telefon 0351-4030311 bzw. 0162-4230992

Fax 0351-8020063, E-Mail: schmidt@stadtwerkstadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Planzeichnung
  • Entwurf Begründung

Informationen

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