Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2018 bis 26.02.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Seifhennersdorf über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51

Der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 mit Beschluss-Nr. 02/2018 die erneute, verkürzte, öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 11.01.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planänderung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2018 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen werden bei der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, Rathaus, Zimmer 11 ausgelegt:

vom 12.02.2018 bis einschließlich 26.02.2018 während der Dienststunden

Montag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 13.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr – 11.00 Uhr.

Die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wird erforderlich, da das Gewerbegebiet (GE) „Autoservice Richter“ als ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt wird, in dem die Emissions- bzw. Immissionswerte beschränkt werden.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können sich Öffentlichkeit und Behörden nur zu den geänderten Teilen äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51 einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.seifhennersdorf.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

www.bauleitplaung.sachsen.de

Für Rückfragen steht das beauftragte Architekturbüro StadtWerkStadt Nürnberger Straße 6, 01187 Dresden Telefon 0351-4030311 bzw. 0162-4230992, Fax 0351-8020063, E-Mail: schmidt@stadtwerkstadt.de zur Verfügung.

Während der Auslegung können bei der Stadt Seifhennersdorf, Hauptamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Seifhennersdorf, den 26.01.2018

Karin Berndt

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Architekturbüro StadtWerkStadt Nürnberger Straße 6, 01187 Dresden Telefon 0351-4030311 bzw. 0162-4230992, Fax 0351-8020063, E-Mail: schmidt@stadtwerkstadt.de

Stadt Seifhennersdorf Hauptamt, Rathausplatz 01, 02782 Seifhennersdorf Tel. 03586 451532, Fax 03586 451545, E-Mail: info@seifhennersdorf.de

Gegenstände

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  • Grünordnungsplan
  • Beteiligungen TÖB
  • Auswertung TÖB-beteiligungen

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