Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

B- Plan "Wohnen an der Dr.- Hesse- Straße", 1.Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.05.2018 bis 15.06.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Wohnen an der Dr.- Hesse- Straße“

Der Stadtrat der Stadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 18.04.2018 mit Beschluss Nr. STR/55/2018 die Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Wohnen an der Dr.- Hesse- Straße“ beschlossen. Da durch die Änderung des B- Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und • die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird, • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, soll die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung nach §13 Abs.2 und 3 BauGB sollen Anwendung finden.

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs des Bebauungsplanes „Wohnen an der Dr.- Hesse- Straße“

Der Stadtrat der Stadt Sebnitz hat am 18.04.2018 mit Beschluss Nr. 56/2018 den Änderungsentwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Dr.- Hesse- Straße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C) wird

vom 07.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, im Bauamt während folgender Zeiten ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zum o. g. Entwurf unberücksichtigt bleiben. Da durch die Änderung des B- Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung nach §13 Abs.2 und 3 BauGB sollen Anwendung finden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Ruckh Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Sebnitz

Stadtplanung

Frau Bamme

Kirchstraße 5

01855 Sebnitz

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • 1. Änderung
  • Begründung
  • A Planzeichnung Satzung v. 21.11.14
  • B Textteil Satzung v. 21.11.2014
  • C Begründung Satzung v. 21.11.2014
  • D Grünordnung Satzung v. 21.11.2014
  • E Umweltbericht Satzung v. 21.11.2014

Informationen

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