Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

B- Plan "Sondergebiet Tourismus" Sebnitz, OT Mittelndorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.07.2019 bis 16.08.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Sondergebiet Tourismus“ Sebnitz, Ortsteil Mittelndorf.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss Nr. STR / 2019 / 14 vom 26.06.2019 den Vorentwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet des ehemaligen Parkplat-zes zwischen der Schandauer Straße und der Weinbergstraße für ein Sondergebiet Tourismus beschlossen. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden. Der Vorentwurf der Planung wird vom 22.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Bauamt, Zimmer 214 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Sebnitz www.sebnitz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Plan-entwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Be-schluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Ruckh Oberbürgermeister Die Bekanntmachung im Grenzblatt Nr. 26/2019 vom 05.07.2019 zur Auslegung des B- Plan-vorentwurfs war fehlerhaft und wird hiermit zurückgenommen. Es war versehentlich in der Überschrift der falsche B- Plan- Name „Sondergebiet Handel- und Dienstleistungen“ statt „Sondergebiet Tourismus“, OT Mittelndorf abgedruckt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Sebnitz

Bauverwaltung/ Stadtplanung

Frau Ingrid Bamme

Kirchstraße 5

01855 Sebnitz

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.