Ortsübliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ mit Stand Januar 2019
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 25.03.2019 den Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Neustadt“ mit Stand Januar 2019 bestätigt und die entsprechende Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB sowie die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Stand Januar 2019 liegt in der Zeit
vom 03.06.2019 bis 05.07.2019
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, durchgeführt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben -> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Städtebauliche Entwicklungskonzept unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schwarzenberg oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lassen kann. Sie ist gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schwarzenberg oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß §§ 16 ff. DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schwarzenberg oder dem von der Stadt eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Behörde Große Kreisstadt Schwarzenberg
vertreten durch Oberbürgermeisterin
Straße Straße der Einheit 20
Ort 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.
Telefon 03774 266-0
Fax 03774 266-923
E-Mail-Adresse stadtverwaltung@schwarzenberg.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Name Datenschutzbeauftragter
Telefon 03774 266-300
E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@schwarzenberg.de
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 12 00 16
01001 Dresden
Schwarzenberg, 20.05.2019
gez.
Hiemer
Oberbürgermeisterin
Bauamt Stadt Schwarzenberg
Stadt Schwarzenberg
Telefon: 03774 266-410
s.weissflog@schwarzenberg.de