Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Frühzeitige Beteiligung

Aufhebung des Bebauungsplanes "Schulstraße Bermsgrün" -Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2019 bis 17.05.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung  

Öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgrün“ in der Fassung vom Februar 2019 

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 25.03.2019 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgün“ sowie die Begründung und den Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgrün“ in der Fassung vom Februar 2019, die Begründung und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 15.04. – 17.05.2019

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schwarzenberg, 29.03.2019

Hiemer

Oberbürgermeisterin 

Kontaktperson

Frau Weißflog

Telefon 03774 266 410

s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Vorentwurf zur Aufhebung: Satzung, Begründung und Umweltbericht
  • Gültiger Bebauungsplan

Informationen

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