Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Schwarzenberg über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ in der Fassung vom November 2018
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ in der Fassung vom November 2018 bestehend aus der Plandarstellung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“, bestehend aus der Plandarstellung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom November 2018 werden für die Dauer eines Monat öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 07. Januar 2019 bis zum 08. Februar 2019
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20,
3. Obergeschoss, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während folgender Dienstzeiten:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden parallel dazu während der Auslegungsfrist (07.01.2019-08.02.2019) gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ und der Begründung mit Umweltbericht liegen folgende wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen öffentlich aus:
Die der Stadt Schwarzenberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schwarzenberg oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lassen kann.
Sie ist gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schwarzenberg oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß §§ 16 ff. DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schwarzenberg oder dem von der Stadt eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Schwarzenberg, 12.12.2018
Hiemer
Oberbürgermeisterin
Frau Weißflog
03774/266 410
s.weissflog@schwarzenberg.de