Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide" -Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.07.2018 bis 24.08.2018
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Planzeichnung

Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB

mit Stand Juni 2018

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 26.06.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ beschlossen. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die Größe der festgesetzten Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom Oktober 2017 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2018 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Änderung wurden in den Entwurf eingearbeitet. Der nunmehr in der Fassung vom Juni 2018 vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung liegen in der Zeit

vom 16.07.2018 bis 24.08.2018

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während der folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umgestaltung des Eingangsbereiches Wohngebiet Heide“ mit Stand Juni 2018 schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schwarzenberg, 06.07.2018

Hiemer

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schwarzenberg

Frau Sabina Weißflog

Straße der Einheit 20

08340 Schwarzenberg

03774 266410 oder s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplan

Informationen

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