Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Erlaer Straße - Vorstadt" - Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2017 bis 23.12.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Schwarzenberg über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ in der Fassung vom 23.10.2017

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 26.06.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2017 wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 23.10.2017 bestehend aus der Plandarstellung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“, bestehend aus der Plandarstellung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 23.10.2017 liegt hierzu in der Zeit vom

20. November 2017 bis zum 22. Dezember 2017

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20,

3. Obergeschoss, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (20.11.2017 – 22.12.2017) gemäß

§ 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erlaer Straße – Vorstadt“ schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. .

Schwarzenberg, 02.11.2017

Hiemer

Oberbürgermeisterin - Siegel -

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schwarzenberg

Frau Weißflog

Straße der Einheit 20

08340 Schwarzenberg

03774 266 410 oder s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.