Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB im „Stadtumbaugebiet Sonnenleithe“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.06.2019 bis 05.07.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Sonnenleithe“ mit Stand Januar 2019 

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 25.03.2019 den Entwurf  des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im „Stadtumbaugebiet Sonnenleithe“ mit Stand Januar 2019 und die entsprechende Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB sowie die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Stand Januar 2019 liegt in der Zeit

vom 03.06.2019 bis 05.07.2019

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, durchgeführt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben -> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Städtebauliche Entwicklungskonzept unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schwarzenberg oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lassen kann. Sie ist gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schwarzenberg oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß §§ 16 ff. DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schwarzenberg oder dem von der Stadt eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Behörde                      Große Kreisstadt Schwarzenberg

vertreten durch           Oberbürgermeisterin

Straße                        Straße der Einheit 20

Ort                              08340 Schwarzenberg/Erzgeb.

Telefon                       03774 266-0

Fax                             03774 266-923

E-Mail-Adresse          stadtverwaltung@schwarzenberg.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behörde                      Große Kreisstadt Schwarzenberg

Name                         Datenschutzbeauftragter

Telefon                       03774 266-300

Fax                             03774 266-923

E-Mail-Adresse          datenschutzbeauftragter@schwarzenberg.de

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Postfach 12 00 16

01001 Dresden

Schwarzenberg, 20.05.2019

gez.

Hiemer

Oberbürgermeisterin                        

Kontaktperson

Bauamt Stadt Schwarzenberg

Telefon: 03774 266-410

E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de

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