Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Eingangsbereich Wohngebiet Heide" -Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2018 bis 10.02.2018
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Schwarzenberg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eingangsbereich Wohngebiet Heide“ mit Stand Oktober 2017

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 27.11.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eingangsbereich Wohngebiet Heide“ mit Stand Oktober 2017 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die Größe der festgesetzten Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung in der Fassung vom Oktober 2017 liegt hierzu in der Zeit vom 02.Januar 2018 bis einschließlich 09. Februar 2018

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20,

3. Obergeschoss, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (02.01.2018 – 09.02.2018) gemäß

§ 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eingangsbereich Wohngebiet Heide“ mit Stand Oktober 2017 schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schwarzenberg, 18.12.2017

Hiemer

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schwarzenberg

Frau Weißflog

Straße der Einheit 20

08340 Schwarzenberg

03774 266 410 oder s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.