Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.02.2021 bis 12.03.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des
Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

Stand: November 2020

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung, bestehend aus

  • der Planzeichnung in der Fassung vom November 2020 und
  • der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom November 2020,

beschlossen.

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht (beide Stand November 2020), liegen in der Zeit vom 08.02.2021 bis zum 12.03.2021 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145 um längere Wartezeiten zu vermeiden und so die Vorschriften der geltenden Corona-Schutz-Verordnung einhalten zu können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

www.bergstadt-schneeberg.de / Die Bergstadt / Aktuelles / Bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 19. Januar 2021

Siegel

………………………………….

Seifert

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Herr Steffen Schmidt

Fachbereichsleiter Bauamt

Tel.: 03772 / 356-141

Mail: bauamt@schneeberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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