Veranstaltung Staatsbetrieb Sachsenforst Forstwirtschaft

Forst(steig)-Aktionstag

  • Status Beendet
  • Termin 19.03.2022 09:00 Uhr
  • Teilnehmer 26 Teilnehmer
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Aktionstag 2019

Vor Beginn der neuen Forststeig-Saison in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz wollen Euch die Förster des Sachsenforst trotz der aktuell schwierigen Coronalage am Sonnabend, den 19. März 2022, zu einem gemeinsamen Aktionstag einladen. Alle Interessierten können an diesem Tag bei der Unterhaltung und Instandsetzung der Routen und Einrichtungen des Forststeiges oder bei Arbeiten im Wald helfen. Es sind folgende Arbeiten geplant:

  1. Erneuerung der Routenmarkierungen
  2. Freischneiden und -räumen von Routenabschnitten und Rastplätzen
  3. Bauarbeiten an Informationseinrichtungen und an den Biwakplätzen
  4. Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Trekkinghütten
  5. Waldarbeiten in Vorbereitung zum Waldumbau (Freiräumen von Pflanzflächen)

Die Arbeitsgruppen werden durch Mitarbeiter und Helfer des Sachsenforst betreut. Der Ablauf des Tages ist wie folgt geplant:

gegen 9:00 Uhr   Eintreffen an noch zu benennenden getrennten Treffpunkten im Bereich der linkselbischen Sächsischen Schweiz, die mit eigenem Fahrzeug oder ÖPNV zu erreichen sind und Arbeitsschutzhinweise

ab 9:30 Uhr          Abmarsch zu den Einsatzorten und Durchführung der Arbeiten

bis 15:00 Uhr       Rückfahrt zu den Treffpunkten (Parkplatz oder ÖPNV-Haltestelle)

Die Teilnahme an dem Aktionstag ist aus logistischen Gründen ausschließlich nach Voranmeldung möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte jede teilnehmende Person einzeln anmelden.

Die Teilnehmer sollten geeignete witterungs- und geländeangepasste Arbeitskleidung sowie Arbeitshandschuhe selbständig mitbringen. Die Mittagsverpflegung sowie Material und Werkzeug wird durch Sachsenforst organisiert.

Sollte coronabedingt eine Absage oder Einschränkungen notwendig sein, teilen wir dies rechtzeitig mit.

„Gemeinsam für den Wald - Sachsen macht mit!"


Treffpunkt:
Wir treffen uns an verschiedenen Waldzugängen im Bereich der linkselbischen Sächsischen Schweiz. Diese werden nach der Gruppeneinteilung per E-Mail bekannt gegeben.

Veranstaltungstermin
Samstag 19.03.2022 09:00 - 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Bad Schandau
Bad Schandau

Kontaktperson

Kerstin Rödiger
Sachsenforst-Forstbezirk Neustadt
Karl- Liebknecht Str. 7
01844 Neustadt in Sachsen
Tel.: +49 (0)3596 585730
E-Mail: kerstin.roediger@smekul.sachsen.de

Teilnahmebedingungen

Da der Forst(steig)-Aktionstag im Wald und dementsprechend unter schwierigen Geländebedingungen stattfindet, wird das Tragen angemessener Kleidung zwingend empfohlen. Dazu zählen festes Schuhwerk und eine der Witterung angepasste, warme und/oder wasserdichte Kleidung sowie ggf. ein geeigneter Schutz vor Sonneneinstrahlung (Hut, Sonnencreme). Bitte eigene Arbeitshandschuhe mitbringen. Je nach Witterung ist mit dem Auftreten von Zecken zu rechnen. Alle Teilnehmenden werden deshalb gebeten, sich nach der Aktion gründlich nach Zecken abzusuchen und ggf. vorab Abwehrmittel aufzutragen. Zum Schutz vor Zeckenbissen und Verletzungen empfiehlt sich das Tragen von langen Hosen. Um Gefährdungen zu vermeiden, ist den Anweisungen der Betreuer vor Ort Folge zu leisten. Für Schäden aus waldtypischen Gefahren (u. a. unebenes Gelände) oder Gefahren, die sich aus den Arbeiten (u. a. Werkzeuge) ergeben, übernimmt Sachsenforst keine Haftung.

Datenschutzerklärung

Während der Veranstaltung werden möglicherweise Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Medienvertreter, das SMEKUL sowie deren Kooperationspartner der Veranstaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.sachsen.de, auf Social-Media-Kanälen der Sächsischen Staatsregierung (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

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