Öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt) (erscheint am16.03.2018) Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Einzelhandel am alten Bahnhof in Espenhain“ gemäß § 4 Absatz 1 BauGB für das Plangebiet in der Gemarkung Espenhain Flurstücke 100/2, 103/2, 103/13 (teilweise), 104/b (teilweise), 104/2 (teilweise), 104/4 (teilweise), 104/14 (teilweise), 205/2 (teilweise, 205/3 (teilweise), 205/4 (teilweise), 205/6 (teilweise) und 206 (teilweise) der Stadt Rötha. Der Stadtrat der Stadt Rötha hat am 01.03.2018 mit Beschluss Nr.: 310/46/18 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandel am alten Bahnhof in Espenhain“ gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 21.02.2018 maßgebend. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung in der Zeit vom 26.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018 im Rathaus Rötha, Rathausstraße 4, II. OG – Bauamt Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Rötha, den 02.03.2018 Stephan Eichhorn Bürgermeister
Stadt Rötah, Bauamt, Kerstin Haase, Telefon 034206/ 60035
Büro seecon, Herr Bolte, Telefon 0341/ 4840524